Sozialhilfe und Grundsicherung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wer in der Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Wer dies nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, erhält Sozialhilfe. Sie ist eine Hilfe der Gemeinschaft für Jeden, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstüt­zung zählen kann.

Sozialhilfe ist kein Almosen für die betroffenen Menschen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen ent­spricht. Sie soll ihn aber auch in die Lage versetzen, sein Leben möglichst bald wieder aus ei­gener Kraft zu gestalten. Deshalb haben die Regelungen zur Stärkung dieser Selbsthilfe be­sondere Bedeutung.

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Notlage selbst verursacht worden ist oder nicht. Auf fast alle Leistungen der Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch. Wer in Not geraten ist erhält in­dividuelle Hilfe, bei der die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt wer­den. Sozialhilfe kann als persönliche Hilfe, als Geldleistung oder als Sachleistung erteilt wer­den.

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit soll das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zweite Buch Sozialgesetzbuch SGB II (sog. Hartz IV-Gesetz) beitragen. Die im SGB II gere­gelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Nunmehr erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben, Zugang zu den gleichen Leistungen und werden nach denselben Regeln unterstützt: aus einer Hand und unter einem Dach.

Bedürftige Nichter­werbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahre können weiterhin So­zialhilfe erhalten, d.h. insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung nach dem SGB XII.

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Quelle und Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

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Erstellt am 3. Februar 2010, zuletzt geändert am 09. Mai 2022

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