Angriffe auf Homeschooling-Konferenzen: Kein harmloser Streich

In der Coronakrise verlagert sich der Großteil von Treffen, ob für den Unterricht oder private Verabredungen, auf Videodienste. Unter den SchülerInnen hat sich der Trend entwickelt, die Online-Schulstunden durch Streiche zu stören. Die vermehrte Nutzung von Video-Meeting-Plattformen zieht auch Fremde an, die es lustig finden, die geschlossenen Meetings zu stürmen. Wenn Unterrichtsszenen ins Netz gestellt werden oder strafbare Inhalte verbreitet werden, hört der Spaß jedoch auf.

Ob Zettelchen schreiben oder Tic-Tac-Toe spielen – SchülerInnen kennen so einige Tricks, vermeintlich langweilige Schulstunden unterhaltsamer zu machen. Auch im Homeschooling haben sich Kinder und Jugendliche Streiche einfallen lassen, um den Distanz-Unterricht zu stören oder der Mitarbeit zu entfliehen.

Stören des Unterrichts als „Challenge“

Ein häufiger Trick der SchülerInnen ist es, ihren Namen umzubenennen, beispielweise in „Reconnecting“ (zu Deutsch „Neu verbinden“), um nicht aufgerufen zu werden. Im Netz kursieren auch Aufnahmen von Stottergeräuschen, mit denen die Jugendlichen Internetprobleme vortäuschen können. An manchen Streichen wirkt die gesamte Klasse mit: Online finden sich auch Videos von Choreografien, auf denen eine  alle SchülerInnen den Unterricht unterbrechen und auf ein Zeichen hin bei einer Performance zu einem abgespielten Song mitmachen – ähnlich eines Flashmobs. In sozialen Netzwerken wie TikTok oder YouTube ist das ein regelrechter Trend, das Stören des Unterrichts wird dort zur „Challenge“. Doch nicht alle Streiche sind harmlos, sondern überschreiten die Grenze zu einer Straftat und können Konsequenzen nach sich ziehen. Wer andere Personen ohne ihre Einwilligung aufnimmt und das Material weiterverbreitet, begeht eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und des Persönlichkeitsrechts – und das kann strafrechtlich verfolgt werden.

Wenn Fremde den Unterricht stürmen

Nicht alle Zwischenfälle sind von den SchülerInnen selbst verursacht. Im zweiten Lockdown berichten viele Schulen immer wieder, dass der Online-Unterricht durch externe Personen massiv gestört wird, die in den Unterrichtskonferenzen nichts zu suchen haben Fremde schalten sich in die Video-Konferenzen der Schulen, machen Lärm, verspotten die Lehrenden oder entfernen TeilnehmerInnen. Diese SaboteurInnen stammen meistens aus den sozialen Netzwerken. Manche NutzerInnen bieten dort ihre Dienste an. Sie ermuntern SchülerInnen, ihnen die Zugangsdaten zu den Videokonferenzen zu schicken, erscheinen in den Konferenzen und filmen die Reaktionen der Lehrenden und SchülerInnen. Nicht selten werden die Videos der Störaktionen auf sozialen Netzwerken hochgeladen. Mit ihren Unterrichtssabotagen hoffen sie auf viele Klicks. Die Polizei versucht, gegen die StörerInnen und die Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte vorzugehen. Sie beschlagnahmte beispielsweise Ende Januar 2021 den Computer eines YouTubers, der unerlaubt angefertigte Aufnahmen aus verschiedenen Unterrichtsstunden ins Netz gestellt hatte. In diesem Fall wurde auch gegen einen Schüler ermittelt, der die vertraulichen Einwahldaten geteilt hatte.

Angriffe können Spuren hinterlassen

Für das Stürmen der Online-Meetings gibt es auch schon einen Begriff: „Zoombombing“, benannt nach der häufig benutzten Plattform „Zoom“. Doch nicht alle Eindringlinge werden von SchülerInnen eingeladen: Oft ist nicht klar, wie sie sich Zugang verschaffen. Die „Zoom-Bomber“ vernetzen sich auf Online-Plattformen wie Twitter, Telegram oder Discord und wollen meist „trollen". In letzter Zeit wurde vermehrt über Vorfälle berichtet, bei denen Unbekannte in Videokonferenzen pornografisches Material oder rechtsextreme Propaganda verbreitet haben. 

Das kann Heranwachsende nachhaltig verstören. Für überlastete LehrerInnen und SchülerInnen bedeutet das eine Erschütterung des normalerweise geschützten Raums, dem Unterricht. Außerdem kann das Vertrauensverhältnis im Klassenverband gestört werden. „Funktionierender Online-Unterricht ist gerade in der aktuellen Zeit von großer Bedeutung, deshalb nehmen wir diese Vorfälle auch als Cybercrime-Ermittler ernst“, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Goger im Spiegel-Interview.

Mehr Sicherheit im Online-Unterricht

Eltern können mit ihren Kindern darüber sprechen, dass die Einwahldaten für den Online-Unterricht nicht weitergegeben werden dürfen. Außerdem ist es wichtig, dass die Heranwachsenden verstehen, dass die Umgangsformen des regulären Unterrichts auch online gelten. Über Distanz müssen die Schulstunden ebenfalls ein geschützter Raum bleiben. Zusammen mit ihren Kindern können Eltern auch über technische Maßnahmen reden: Manche Plattformen, die für das Homeschooling benutzt werden, bieten auch die Möglichkeit, andere UserInnen zu melden.

Quelle

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