Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Familien finanziell bei der Versorgung ihrer Kinder unterstützt. Es wird einkommensunabhängig gezahlt und richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Seit dem 01.01.2029 beträgt es 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte und 240 Euro ab dem vierten Kind. Ausgezahlt wird es in der Regel von den Familienkassen der Agenturen für Arbeit an die Person, die das Kind überwiegend betreut.
Was ist Kindergeld? erklärt das Familienportal des Bundesfamilienministerium.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.
Weitere Details zum Kindergeld sind in den nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten.
Ausgewählte Publikationen zum Kindergeld
- Familienleistungen: Kindergeld - Hintergrundinformationen
- Merkblatt Kindergeld
- Kinderzuschlag---für Familien mit kleinem Einkommen
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld
Erstellt am 1. Januar 2010, zuletzt geändert am 10. Juni 2025