Arbeitslosengeld I und II

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Die nachfolgende Übersicht erklärt die Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und II sowie die Voraussetzungen für den Anspruch. Während Arbeitslosengeld I auf vorheriger Beschäftigung basiert und zeitlich befristet ist, dient Arbeitslosengeld II seit 2005 als Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Zusätzlich werden Unterstützungsangebote und Beratungsleistungen für Betroffene und ihre Familien vorgestellt. 

Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaftszeit erfüllt, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und einen Antrag gestellt hat. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Lebensalter des Anspruchstellers. Im Regelfall beläuft sich die Mindestanspruchsdauer auf 6 und die Höchstanspruchsdauer auf 12 Monate.

Seit dem 01.01.2005 wird das Arbeitslosengeld II gezahlt. Eine Online-Publikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Leistungen der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ferner wird das neue Beratungs- und Betreuungsangebot für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihre Angehörigen vorgestellt.

Die Online-Publikation finden Sie hier:

“Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende”

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

Adresse

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Tel.: 01888/615-0

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Erstellt am 24. August 2004, zuletzt geändert am 10.06.2025