Länger Anspruch auf Kinderkrankengeld

Die Bundesregierung hat weitere Unterstützungsmaßnahmen für Eltern in der Pandemie auf den Weg gebracht: 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld können pro Kind und Elternteil für 2021 beantragt werden. Alleinerziehenden stehen bis zu 40 Tagen zu.

Gesetzlich versicherte Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.

Der Anspruch besteht neben Krankheitsfällen von Kindern auch dann, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Zudem können Eltern das Kinderkrankengeld auch dann beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.

Bundeszuschuss von 300 Millionen Euro

Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Der Bund leistet zur Kompensation dieser Ausgaben zum 1.4.2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt davon ab, wie viele Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Der Ausgleich darüber hinausgehender Aufwendungen erfolgt daher über eine Spitzabrechnung zum 1.7.2022.

Weitere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten.

Quelle

Bundesregierung

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
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