Bundesstiftung “Mutter und Kind”

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Bundesstiftung “Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” wurde 1984 gegründet, um schwangeren Frauen in Notlagen unbürokratisch zu helfen und sie schnell finanziell zu unterstützen. Ziel der Bundesstiftung ist es, die Bedingungen für das ungeborene Leben zu verbessern und seinen Schutz zu stärken. Des Weiteren unterstützen die Hilfen der Bundesstiftung den Start in die Elternschaft, tragen zur Armutsprävention bei und dienen als Wegweiser zum System der „Frühen Hilfen“ und vielfältigen Hilfesysteme.

Die Bundesstiftung kann vor allem bei der Erstausstattung des Kindes, der Weiterführung des Haushaltes, bei der Wohnung und Einrichtung sowie bei der Betreuung des Kindes helfen. Die Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage. Voraussetzungen für die Hilfe sind:

  • eine bestehende Schwangerschaft
  • eine persönliche finanzielle Notlage
  • eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle und dortiger Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung vor der Entbindung
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Zuschüsse aus der Bundesstiftung sind nur zulässig, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Auf Leistungen der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch, aber die Leistungen werden trotzdem nicht auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage.

Die Bundesstiftung erhält aufgrund des Stiftungserrichtungsgesetzes aus dem Bundeshaushalt jährlich 92 Mio. Euro. Diese Bundesmittel werden entsprechend einem vorgegebenen Verteilerschlüssel den zentralen Landeseinrichtungen zugewiesen. Damit unterstützt die Bundesstiftung jährlich bis zu 150.000 schwangere Frauen und Mütter in Notlagen. Die Bundesstiftung leistet selbst keine Zahlungen unmittelbar an die schwangeren Frauen in Notlagen, sondern weist die bereitgestellten Bundesmittel den 16 Landeseinrichtungen in den Bundesländern zu. Der Antrag auf Unterstützung wird bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort gestellt, die in Zusammenarbeit mit den Landeseinrichtungen über den Hilfeantrag entscheiden.

Link zur Bundesstiftung “Mutter und Kind”

Hier besteht die Möglichkeit, über eine Postleitzahlensuche aus den über 1.270 Schwangerschaftsberatungsstellen im Bundesgebiet die am nächsten gelegenen vor Ort herauszufinden.

Ausgewählte Publikationen zum Thema

Bundesstiftung Mutter und Kind

Bundesstiftung Mutter und Kind – englisch

Bundesstiftung Mutter und Kind – russisch

Bundesstiftung Mutter und Kind – türkisch

Bundesstiftung Mutter und Kind - arabisch

Externe Links zum Thema

Internetseite der Bundesstiftung Mutter und Kind

Bundesstiftung Mutter und Kind: Liste der Länderhilfen und Schwangerenberatungsstellen vor Ort

Quelle

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11018 Berlin
Tel.: 03018-555-0
E-Mail
Website
 

Erstellt am 3. Februar 2010, zuletzt geändert am 07.02.2022