Hilfen für Schwangere mit Anonymitätswunsch und vertrauliche Geburt

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Zum 1. Mai 2014 ist das “Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt” in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet. Damit soll verhindert werden, dass Schwangere, die sich in einer verzweifelten Lage sehen, ihr Kind heimlich gebären oder möglicherweise sogar aussetzen oder töten.

Hilfe und Rechtsanspruch auf anonyme Beratung

In Deutschland steht Schwangeren ein gut ausgebautes System an Unterstützung und Hilfen zur Verfügung. Einigen Schwangeren ist das Hilfesystem allerdings nicht bekannt oder sie können sich einer Beratungsstelle nicht anvertrauen. Es kommt deshalb immer wieder zu riskanten Geburten ohne medizinische Begleitung. Und selbst wenn Mutter und Kind die Geburt unbeschadet überstehen, werden die Kinder häufig in Babyklappen abgelegt oder sogar in lebensgefährlicher Weise ausgesetzt.

Durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt sollen nun auch die Schwangeren, die bisher nicht den Weg in eine Beratungsstelle gefunden haben, für die Annahme von Unterstützung und Hilfe gewonnen werden.

Schwangere mit dem Wunsch nach Anonymität sind schwer zu erreichen. Damit die Hilfe auch wirklich bei ihnen ankommt, hat das Bundesfamilienministerium eine Reihe von Maßnahmen entwickelt:

Hilfetelefon: Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden erreichbare Hilfetelefon “Schwangere in Not” (Nummer: 0800 40 40 020) ist eine erste Anlaufstelle, die bei Bedarf auch eine fremdsprachige Beratung anbietet. So wird verzweifelten Schwangeren, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen, eine Brücke ins bestehende Hilfesystem gebaut. Das Hilfetelefon soll für diese Frauen ein erster Anlaufpunkt sein und ihnen den Weg zu den qualifizierten Beraterinnen in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen aufzeigen, wo sie ebenfalls anonyme und kostenlose Beratung erhalten.

Online-Angebot: Informationen gibt es auch online unter www.geburt-vertraulich.de. Von 1.Oktober 2014 an können sich Schwangere zudem anonym online beraten lassen.

Informationskampagne: Die Bundesregierung macht die Hilfen für Schwangere und insbesondere den Anspruch auf anonyme Beratung in den Schwangerschaftsberatungsstellen weiter bekannt. Zudem betreibt sie kontinuierlich Öffentlichkeitsarbeit, um für das Hilfetelefon “Schwangere in Not” zu werben, durch das Schwangere an eine örtliche Beratungsstelle weitervermittelt werden. In den Beratungsstellen werden Schwangere dabei unterstützt, ihre schwierige Situation zu bewältigen und das Kind anzunehmen oder notfalls zur Adoption freizugeben.

Ein erster wichtiger Schritt zur Verbesserung der anonymen Hilfen für Schwangere erfolgte bereits durch das Bundeskinderschutzgesetz. Der Rechtsanspruch auf anonyme Beratung wurde dadurch auf alle Beratungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ausgeweitet (§ 2 Absatz 1 SchKG). Bis 2011 galt der Rechtsanspruch nur für die Konfliktberatung.

Regelung zur vertraulichen Geburt

Für die Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, bietet das neue Gesetz die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Das neue Angebot ermöglicht eine geschützte und medizinisch betreute Entbindung und garantiert Müttern 16 Jahre lang die Anonymität. Die Beraterinnen begleiten die Frauen im Fall einer vertraulichen Geburt auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite zu stehen und ihnen Möglichkeiten zur Rücknahme des Kindes aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die betroffenen Kinder können dann ab dem 16. Lebensjahr ihre Herkunft erfragen.

Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung erstmals ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt.

Publikationen zum Thema

Die vertrauliche Geburt – Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Die Broschüre „Die vertrauliche Geburt“ bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen, die sich im Rahmen der vertraulichen Geburt stellen und dient als Orientierungshilfe für alle am neuen Verfahren Beteiligten. Zudem sind in der Broschüre alle neuen gesetzlichen Regelungen enthalten, die zur Verbesserung der Hilfen für Schwangere und zur vertraulichen Geburt eingeführt worden sind.

Schwanger? Und keiner darf es erfahren? – Mehrsprachiger Flyer mit Hinweisen zum Hilfetelefon für die vertrauliche Geburt

Das Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“ bietet Frauen, die Ihre Schwangerschaft geheim halten wollen Unterstützung an. Der Flyer ist mehrsprachig und enthält erste Informationen darüber, wohin sich schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch wenden können.

Quelle

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
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