Kostenfallen und Onlinewerbung im Netz – Was Eltern und Erziehende wissen sollten

Sind wir im Netz unterwegs, können wir auch auf ungewollte Kostenfallen stoßen, die nicht immer sofort als solche zu erkennen sind. Was es für Kostenfallen gibt, wie Eltern und Pädagog(inn)en Heranwachsende unterstützen können, solche zu erkennen und wie ein souveräner Umgang mit Onlinewerbung aussieht, erläutert die Medienpädagogin Vera Borngässer in diesem Interview.

Kostenpflichtige Spielerweiterungen, um im Spiel weiter voranzukommen, monatliche Zahlungsverpflichtungen, die durch ein Abonnement entstehen, oder Werbung, die zu kostenpflichtigen Angeboten verleitet. Täglich sind wir im Netz aktiv, surfen, tauschen uns aus oder spielen und geraten dabei auch ungewollt in Kostenfallen, die nicht immer sofort als solche zu erkennen sind. Die böse Überraschung folgt spätestens mit dem Blick auf die Rechnung. Doch welche Kostenfallen im Netz gibt es überhaupt? Wie können Eltern und pädagogische Fachkräfte Kinder und Jugendliche unterstützen, Kostenfallen rechtzeitig zu erkennen? Und wie sieht ein souveräner Umgang mit Onlinewerbung aus? Über diese Fragen sprach das Initiativbüro Gutes aufwachsen mit Medien mit Vera Borngässer, die als Medienpädagogin für die Digitalen Helden in Frankfurt am Main und den Blickwechsel e. V. tätig ist.

Kostenfallen im Netz - Welche gibt es?

Im Internet gibt es verschiedene Kostenfallen, mit denen Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene konfrontiert werden können. Bei Onlinespielen und Apps sind es sogenannte In-Game- beziehungsweise In-App-Käufe – also Käufe, die innerhalb eines Spiels oder einer App getätigt werden, die zu hohen Kosten führen können, wenn Nutzer/-innen dazu animiert werden, stetig neue Spielfunktionen einzukaufen, um schnellere Spielerfolge zu sichern. Besonders Spiele, die zunächst kostenlos sind, können tückisch sein. „Häufig setzen die App-Anbieter gezielt Anreize, Geld innerhalb der App oder des Spiels auszugeben. Auch der Umstand, dass Heranwachsende häufig Onlinegames gemeinsam spielen und dabei den Wunsch haben, im Spielverlauf ebenso weit wie ihre Freund*-innen zu kommen, verlockt dazu, Geld für ein schnelleres Weiterkommen auszugeben“, erläutert Vera Borngässer.

Beim Surfen im Netz können Kinder und Jugendliche auch immer wieder auf Internetseiten mit angeblichen Gratisangeboten – wie zum Beispiel ein Verweis auf kostenlose Hausaufgabenhilfe – stoßen, hinter denen dann aber teure Abonnements stecken. Solche Abofallen sind in der Regel so aufgebaut, dass Nutzer*innen auf den ersten Blick nicht erkennen, dass sie für ein Angebot Geld zahlen müssen. Wer auf eine Abofalle hereingefallen ist, merkt dies oft erst, wenn die erste Rechnung zu Hause ankommt.

Vorsicht ist auch bei Onlineshops mit auffallend vielen verbilligten Angeboten geboten, denn hier kann es sich um sogenannte Fake-Shops (englisch fake = Fälschung) handeln. Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen, da sie mit gut kopierten Produktbildern und Informationen seriös wirken. Doch nach geleisteter Vorauszahlung, erhalten Nutzer/-innen entweder minderwertige oder sogar gar keine Produkte. „Zusätzliche Kosten können zudem anfallen, wenn sich der Unternehmensstandort des angebotenen Produkts außerhalb der EU befindet, da neben dem Kaufpreis auch Einfuhrabgaben anfallen können. Zudem können andere Regelungen für die Rückgabe des Produkts bestehen und es kann schwieriger werden, Entschädigungen bei nicht gelieferten Sendungen zu erhalten“, erklärt Vera Borngässer.

In eine Kostenfalle geraten können Heranwachsende auch, wenn sie auf ein Werbebanner in Smartphone- oder Tabletapps klicken und so versehentlich ein kostenpflichtiges Abo aktivieren, dass dann über die Rechnung des Telefonanbieters abgerechnet wird.

Kostenfallen erkennen - Aber wie?

Eltern, Pädagogen und Pädagoginnen können Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, Kostenfallen zu erkennen. „Gut gelingen kann das zum Beispiel, wenn sie gemeinsam mit Heranwachsenden digitale Medien nutzen“, sagt Vera Borngässer. So kann zum Beispiel ein gemeinsam gespieltes Onlinespiel als Anlass genutzt werden, um das Thema In-Game- beziehungsweise In-App-Käufe und den damit verbundenen Reiz sowie die dahinterstehenden wirtschaftlichen Interessen anzusprechen. Unbeabsichtigten Käufen in Spielen und Apps kann zudem vorgebeugt werden, indem diese über das Smartphone oder den Laptop entweder ganz deaktiviert werden oder ein Passwort für Käufe innerhalb von Spielen festgelegt wird.

Werden Produkte im Internet gekauft, empfiehlt Vera Borngässer zu prüfen, ob der Onlineshop einen vertrauenswürdigen Eindruck macht. „Hierzu kann ein Blick in das Impressum hilfreich sein. Fehlen Anschrift oder Kontaktangaben des Webseitenbetreibers, ist das ein erstes wichtiges Warnzeichen. Mit dem Schloss-Symbol in der Browserzeile der aufgerufenen Webseite lässt sich zudem überprüfen, ob ein Onlineshop verschlüsselt ist oder nicht.“ Hilfreich ist es zudem, den Namen der Website oder des Betreibers in eine Suchmaschine einzugeben und zu schauen, ob und welche Erfahrungsberichte oder Bewertungen es zu dieser Seite gibt.

Reingefallen – Was tun bei Abschluss eines teuren, kostenpflichtigen Abos?

„Hat ihr Kind ein teures, kostenpflichtiges Abo abgeschlossen, sollten Sie als Eltern oder Erziehende zunächst einmal Ruhe bewahren und nicht einfach bezahlen, sondern erst einmal prüfen, ob die Forderung überhaupt rechtmäßig ist“, betont Vera Borngässer. In der Regel haben Eltern gute Chancen, die Bezahlung des Abos abzuwenden, denn um ein Abo abzuschließen, benötigen Minderjährige unbedingt die Zustimmung der Eltern.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Kinder bis einschließlich sechs Jahre nicht geschäftsfähig sind. Im Alter von sieben bis siebzehn Jahren sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Auf Grundlage des sogenannten Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) dürfen sie Käufe tätigen, die nicht durch gesetzliche Vorgaben – wie zum Beispiel der Kauf von hartem Alkohol – untersagt sind. Eine Ausnahme besteht auch, wenn Eltern den Erwerb bestimmter Produkte ausdrücklich verboten haben. „Ab welcher Summe ein Kaufvertrag, den Minderjährige ohne das Einverständnis ihrer Eltern abschließen, unwirksam ist, wird im Gesetz nicht genau festgelegt. Als Richtlinie kann hier aber in etwa die Höhe des altersüblichen Taschengeldes gesehen werden“, erklärt Vera Borngässer. Auch wenn die monatliche Gebühr für ein abgeschlossenes Abo sich noch im Rahmen der vereinbarten Taschengeldhöhe bewegt, handelt es sich hierbei um eine wiederkehrende Zahlungsverpflichtung, die durch den Taschengeldparagraphen nicht mehr gedeckt ist. Eltern können der Zahlungsforderung dann also widersprechen. Ein Musterschreiben bieten zum Beispiel die Verbraucherzentralen an. „Ein Kaufvertrag ist zudem nur dann gültig, wenn der Kauf eines Produktes deutlich erkennbar war, zum Beispiel über einen beschrifteten Button „zahlungspflichtig bestellen“. Lediglich eine Erwähnung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht hier nicht aus“, sagt Vera Borngässer.

Marketingtricks erkennen und Tipps für ein sicheres Einkaufen im Netz

Grundsätzlich gilt: Treffen Sie als Eltern Absprachen mit ihren Kindern und vereinbaren Sie gemeinsame Regeln für ein sicheres Einkaufen. Dazu zählen zum Beispiel auch Vereinbarungen, ob In-App-Käufe ohne vorherige Absprache in Ordnung sind und wie viel Geld für solche Käufe ausgegeben werden darf. Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich generell, Onlinekäufe zu begleiten. Um den Umgang mit Geld zu zu üben, bieten sich auch Prepaidkarten an, die Jugendlichen ermöglichen, Käufe zu tätigen, ohne dabei zu hohe Summen zu investieren.

Relevant für das Online-Einkaufen ist auch, dass Kinder und Jugendliche die Mechanismen kennen, die sie beim Kauf eines Produktes beeinflussen können. Dazu zählen Werbeanzeigen, die aufgrund von Algorithmen meistens auf individuelle Interessen und Wünsche angepasst sind und Werbung von Influencer(inne)n (englisch influence = Einfluss), die Produkte zum einen offen vermarkten, zum anderen aber auch versteckt mit Inhalten anpreisen. „Das Vertrauen und die Sympathien, die diesen Vorbildern entgegengebracht werden, führt dazu, dass Werbung selten erkannt oder auch nicht immer kritisch bewertet wird“, erläutert Vera Borngässer. Um über Werbestrategien und Kommerzialisierung im Netz zu sprechen, bietet es sich hier auch an, das Thema „Vorbilder im Netz“ als Anlass dafür zu nehmen.

Auch wichtig beim Einkaufen im Netz ist ein sensibler Umgang mit den eigenen Daten. Es empfiehlt sich, so wenig wie möglich an persönlichen Daten von sich preiszugeben. Tipps dazu gibt es unter anderem auf den Webseiten von klicksafe und handysektor.

Ebenfalls ratsam ist es nur in Onlineshops einzukaufen, die auch seriös sind. Eine gute Orientierung für vertrauenswürdige Webseiten bieten anerkannte Gütesiegel, deren Prüfkriterien von der Initiative D21, einem gemeinnützigen Netzwerk aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, festgelegt werden.

Ein souveräner Umgang mit Onlinewerbung

„Je jünger Kinder sind und je weniger Erfahrung sie mit dem Internet haben, desto schwerer fällt es ihnen, Onlinewerbeinhalte als solche zu erkennen. Leichter fällt es Kindern, wenn Onlinewerbung Ähnlichkeiten zu ihnen bereits bekannten Werbeformaten aus Fernsehen und Zeitschriften aufweist“, erklärt Vera Borngässer. Besonders schwierig ist die Identifizierung von Werbung auch, wenn diese mit Inhalten aus Spielen oder auf einer Webseite verknüpft sind. Auch beim Thema Werbung gilt wieder: „Begleiten Sie ihre Kinder aktiv und sprechen Sie über die verschiedenen Erscheinungsformen von Onlinewerbung. Stoßen Sie auf werbefinanzierte Angebote wie beispielsweise „Spielaffe“ und „Toggo“, können Kinder mit Unterstützung üben, Werbung zu identifizieren.“

Speziell an jüngere Kinder gerichtet sind auch kindgerechte Angebote, die keine problematischen Werbeinhalte enthalten. Dazu zählen die Kindersuchmaschine Blinde Kuh, klick-tipps.net, ein Empfehlungsdienst für gute Kinderseiten und Apps sowie Seitenstark, die Arbeitsgemeinschaft vernetzter Kinderseiten. „Bei älteren Kindern kann es sich lohnen, ein paar Euro für eine App auszugeben, wenn diese dann in werbefreier Version genutzt werden kann“, sagt Vera Borngässer.

Neben der pädagogischen Begleitung können auch technische Hilfsmittel eingesetzt werden, um sich vor ungewollter Onlinewerbung zu schützen. Mit Werbeblockern, wie zum Beispiel uBlock, lassen sich Werbeeinblendungen reduzieren. Einige Werbeformen, Produktplatzierungen oder die Nennung von Marken und Sponsoren innerhalb von Spielen, Apps und Videos werden aber weiterhin angezeigt. Zudem kann es sein, dass manche Dienste nicht mehr mit allen Funktionen genutzt werden können. Pop-Up-Fenster lassen sich meistens über die Einstellungen im Browser blockieren.

Weitere Informationen

Quelle

Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe

eingestellt am 02. Februar 2021

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
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