Wird unser Kind eingeschult?

Dr. Angela M. T. Reinders

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Eltern erfahren, welche Kinder in einem Jahrgang zur Einschulung berücksichtigt werden, und erhalten Hinweise zu jetzt wichtigen Fragen: Was geschieht bei der Einschulungsuntersuchung? Wie gestaltet sich der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule? Wie können Kinder gefördert werden, die noch nicht oder nur eingeschränkt schulreif sind?

Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, gelten als schulreif. Eltern sorgen sich, ob ihr Kind dem neuen Lebensabschnitt gewachsen ist. Sie beschäftigen sich mit diesen Fragen:

Wer wird zur Einschulung angemeldet?

Die Kommunen schreiben die Erziehungsberechtigten eines jeden Kindes im Schulalter zur Einschulung an. Zurzeit gilt in allen Bundesländern, dass ein Kind bis zu einem so genannten Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben soll. Der Termin und die Stichtagsregelung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Bundesweit berät über solche Konsequenzen die Kultusministerkonferenz. Der für das jeweilige Bundesland verbindliche Sachstand ist bei den Kultusministerien der Länder zu erfahren.

Bei den Schreiben zur Schulanmeldung wird nicht sortiert oder gesiebt. Wer ein Kind im Schulalter, jedoch kein Anschreiben erhalten hat, ist schlicht durch das Datennetz gerutscht – wenn dies auch selten geschieht – und muss bei der zuständigen Verwaltung nachhaken. Daher ist es wichtig, sich in Kindergarten und Wohnumgebung über die Anmeldeanschreiben auszutauschen.

Das Kind wird bei der zuständigen Schule angemeldet und erhält dort einen Termin zum Schulreifetest und zur schulärztlichen Untersuchung.

Was geschieht bei der Einschulungsuntersuchung?

Bei der Einschulungsuntersuchung wird Ihr Kind gründlich untersucht. Die Ärztin, der Arzt weiß, dass es körperlich und geistig unterschiedlich veranlagte und entwickelte Kinder gibt. Sie oder er kann damit umgehen.

Beim Schulreifetest und der Einschulungsuntersuchung werden verschiedene Entwicklungsbereiche angeschaut:

Soziale und emotionale Entwicklung. Hierzu gehören:

  • die Kontaktfreude Ihres Kindes ebenso wie die Konzentrationsfähigkeit,
  • die Neugierde auf Rechnen, Lesen und die Dinge, die es in der Schule zu lernen gibt,
  • das Selbstvertrauen Ihres Kindes,
  • die Einstellung zu Bezugspersonen – kann es sich von den Eltern lösen und gleichaltrige Freunde finden?

Körperliche und motorische Entwicklung. Hierzu gehören die Untersuchungen,

  • wie geschickt sich Ihr Kind bewegt,
  • ob es ausreichend gut sehen und hören kann,
  • ob es durch Infektionen oder schwere Krankheiten, die es durchgemacht hat, belastet ist, ob es unter Allergien oder unter Kreislaufstörungen leidet,
  • ob Größe und Gewicht Ihres Kindes in einem guten Verhältnis stehen und altersgerecht sind,
  • ob Ihr Kind Bewegungsabläufe nachahmen kann,
  • ob Ihr Kind einen Stift richtig hält.

Entwicklung im Bereich des Denkens (kognitive Entwicklung). Hierbei wird darauf geachtet,

  • wie weit Ihr Kind in seiner sprachlichen Entwicklung fortgeschritten ist,
  • ob Ihr Kind seinen Namen schreiben und sein Alter und seine Adresse nennen kann,
  • ob Ihr Kind logisch denkt,
  • dass Ihr Kind sich Dinge gut merkt,
  • dass Ihr Kind Farben, Formen und Größenunterschiede richtig wahrnimmt und einschätzt.

Die sprachliche Entwicklung. Sie rückt in den Mittelpunkt, da bei Kindern „bereits vor dem Übergang in die Schule manifeste sprachliche Kompetenzunterschiede bestehen, die abzubauen nach wie vor eine dringliche Aufgabe bleibt“ (Bildung in Deutschland 2014). Hier machen sich am deutlichsten soziale und regionale Unterschiede bemerkbar. Untersucht wird zum Beispiel,

  • ob Ihr Kind in der Lage ist, sich mitzuteilen und andere zu verstehen,
  • ob es einen angemessenen Wortschatz erworben hat,
  • ob es in seinem sprachlichen Ausdruck mit der Grammatik der deutschen Sprache zurechtkommt,
  • wie das Sprachgefühl Ihres Kindes bei Reimen, Singen und Silbenklatschen ist,
  • ob Ihr Kind Bilder zuordnen kann, die der Reihe nach eine Geschichte ergeben.

Arzt oder Ärztin beurteilt also nicht nur, wie Ihr Kind in organischer Hinsicht für die Schule geeignet ist. Er oder sie macht sich auch ein Bild davon, ob ein Kind aufgeschlossen und lernbereit ist, ob es voraussichtlich mit Klassenkameradinnen und -kameraden zurechtkommen wird. Das alles geschieht im Gespräch und in kurzen Tests.

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Sagt das schon alles?

”Das wird deine Schule sein.“ Zehn Minuten vor der Schuluntersuchung mildert es nicht gerade das Herzklopfen Ihres Kindes, wenn es wahrscheinlich zum zweiten Mal (das erste Mal bei der Anmeldung) „seine“ Schule betritt. Die Umgebung ist neu und aufregend, die Pausenglocke klingelt schrill und Kinder springen lärmend durchs Treppenhaus. Überall sind Türen und hinter einer wird bald die eigene Untersuchung stattfinden. Manche Kinder finden dies alles so anregend, dass sie geradezu beflügelt an ihre Einschulungsuntersuchung herangehen. Andere aber sind so aufgeregt, dass sie sich anders verhalten als üblich. Sie sind besonders schüchtern, besonders bedächtig oder im Gegenteil besonders zappelig, zeigen sich nicht gerade von ihrer besten Seite.

Die Ärztin oder der Arzt kann bei der Einschulungsuntersuchung nur den eigenen Eindruck äußern. Im kurzen Gespräch lässt sich darauf eingehen, welche Stärken des Kindes jetzt zu kurz gekommen sind.

Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes sind in ihrer Position zur Objektivität verpflichtet. Eine Beurteilung des Kindes ist ihre Aufgabe. Es klingt hart, wenn sie bei der Einschulung gerade Ihres Kindes Bedenken äußern, zum Beispiel in Bezug auf die körperliche Entwicklung – viele Kinder scheinen zu zart besaitet für den Schulalltag – oder in Bezug auf die Konzentrationsfähigkeit. Nehmen Sie es nicht als Kritik auf, wenn Arzt oder Ärztin Einschränkungen in der Schulreife Ihres Kindes sieht. Wenn es hinterher gut klappt – umso besser.

Wenn bei Ihnen nach der Untersuchung eine Unzufriedenheit zurückbleibt, dann sprechen Sie mit den Vertrauenspersonen, mit denen das Kind sonst umgeht. Die Erzieherin im Kindergarten, die Kinderärztin oder der Kinderarzt kennen Ihr Kind besser und können es unvoreingenommen beurteilen. Bei Unsicherheiten und Bedenken sind sie die kompetenten Gesprächspartner.

Für die schulärztliche Untersuchung müssen Sie Ihr Kind auf keinen Fall” dressieren “. Jedes Kind hat ganz unterschiedliche Fähigkeiten und Abneigungen. Gezielte Vorbereitung findet für das Vorschulalter schon im Kindergarten statt. Dabei können Eltern und Kindertagesstätte zusammenwirken.

Wie gestaltet sich der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule?

Viele Bundesländer haben zur besseren Verzahnung von Kindergarten und Grundschule Lösungen für den Förderbedarf der Kinder erarbeitet, wie er sich heute an vielen Orten darstellt. Projekte in einigen Ländern schaffen die Möglichkeit zu einer so genannten „flexiblen Einschulung“, bei der Kinder in den ersten beiden Grundschuljahren gemeinsam unterrichtet werden, jedes Kind kann ein bis drei Jahre in dieser Eingangsstufe bleiben. In Gebieten mit starker Zuwanderung gibt es sprachliche Förderung und Begleitung bei allen Phasen rund um die Einschulung, damit auch die Eltern sich nicht allein gelassen fühlen, die schlechter Deutsch sprechen. Zudem wird dem Förderbedarf anders begegnet, wenn Grundschulen auf Inklusion gerichtet sind und sonderpädagogische Förderung jedes Kindes an Ort und Stelle leisten können.

“Mängel-Liste” ?

Meist sind es die Mütter, die das Kind zur Schuluntersuchung begleiten und sich anschließend austauschen: Wie war es? Glücklich ist, wer dabei berichten kann: “Mein Kind ist uneingeschränkt schulreif.” So geht es jedoch nicht allen. Manche haben ein Kreuzchen, das auf einer Liste möglichen Förderbedarf bescheinigt, z. B. bei der Sprachentwicklung, in der Motorik oder in der akustischen Wahrnehmung.

Bei einer guten Wahrnehmung der Eltern und im intensiven Kontakt mit Erzieherinnen, Kinderarzt oder -ärztin kommt die Benennung dieser Störungen nicht überraschend. Wenn sie sehr stark ins Gewicht fallen und von der Norm der kindlichen Entwicklung abweichen, werden schon vorher entsprechende Maßnahmen ergriffen worden sein. Vielleicht haben Sie als Eltern dann bereits den Antrag gestellt, das Kind ein Jahr von der Einschulung zurückzustellen. Das ist möglich, muss jedoch begründet und von Gutachten begleitet werden. Das Vorgehen ist von Bundesland zu Bundesland etwas anders geregelt und bei den jeweiligen Kultusportalen zu erfahren.

Dass Störungen in der Einschulungsuntersuchung festgestellt werden, soll ein Kind nicht zur Schülerin oder zum Schüler “zweiter Wahl” herabstufen. Bei grundsätzlicher Schulreife eröffnet sich für Ihr Kind die Möglichkeit, in dem Bereich noch aufzuholen, in dem es Bedarf hat. Der Weg führt dann vielleicht in einen Sportverein, in eine Turngruppe oder eine weitere geeignete Sportart für Ihr Kind, womöglich auch zur Krankengymnastik; im anderen Bereich geht es mit intensiver Vorlesearbeit zu Hause weiter oder, bei notwendiger intensiver Übung, auch in eine logopädische Praxis. Es sind ja noch einige Monate Zeit bis zur Einschulung.

Auf keinen Fall aber darf das Gespräch der Eltern über das Ergebnis der Schuluntersuchung in eine Konkurrenz führen. Gerne brüsten sich genau diejenigen Eltern wieder, die schon fünf Jahre zuvor stets verglichen haben, welches Kind wann spricht, läuft und ohne Windel durch die Welt kommt. Die Einschulungsuntersuchung ist kein “Kinder-TÜV”, bei der anschließend eine Mängelliste ausgestellt wird. Kinder entwickeln sich unterschiedlich. Noch in den höheren Schulklassen wird es Schülerinnen und Schüler geben, die einer besonderen Förderung bedürfen, zum Beispiel der Behebung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche, und daneben die kleinen “Überflieger” , die scheinbar nie lernen und immer alles aus dem Ärmel schütteln. Schauen Sie sich um: In Ihrer Nachbarschaft oder in Ihrem Kollegium ist das kaum anders.

Ein Jahr vorziehen – noch ein Jahr warten?

Ein Kind, das noch nicht so weit ist, dass man es als schulreif bezeichnen kann, bekommt eine bessere Ausgangschance, wenn es noch ein Jahr spielen darf und nicht schon Leistung bringen muss, die ihm nicht entspricht. Es ist kein Armutszeugnis und keine Bankrotterklärung, ein Kind ein Jahr zurückzustellen. Es bewahrt ein Kind vielmehr davor, ein Leben lang den Mitschülern hinterher zu hechten und ständig gegen eigene Versagensängste anzugehen. Es muss sich nicht in jedem Schulhalbjahr neu seine Enttäuschung abholen.

Abzuwägen ist dabei natürlich, wie es auf das Kind wirkt, wenn es alleine im Kindergarten zurückbleibt, während seine Freunde, die seit drei Jahren mit ihm zusammen sind, bereits die Schultüte basteln.

Es gibt Kinder, für die eine Einschulung mit bereits fünf Jahren gut ist. Es sind meistens Geschwisterkinder, die viel von den Älteren abgeguckt haben – oder einfach willige “Opfer” waren, als die Schwester und der Bruder ständig Schule spielen wollte. Bei einer vorzeitigen Einschulung werden genauso stark wie die geistige Entwicklung die körperliche und die soziale Entwicklung den Ausschlag geben. Ist das Kind überhaupt körperlich in der Lage, fünf Unterrichtsstunden zu überstehen – besser: auszusitzen? Und ist es in der Lage, sich auf dem Schulhof gegen andere Kinder zu behaupten? Die Schulhofreife ist mindestens so wichtig wie die Schulreife.

Wie umgehen mit Konkurrenz unter Kindern?

Ungemütlich wird es im Kindergarten, wenn die Ergebnisse der Schuluntersuchung unter den Vorschulkindern breitgetreten werden. Sprechen Sie mit Ihrem eigenen Kind nicht wertend über die Ergebnisse der Untersuchungen bei anderen Kindern und schon gar nicht abfällig über die Kinder, die zurückgestellt werden. Wenn bei aller Vorsicht dennoch eine Art Konkurrenz unter den Kindern entsteht, dann müssen Sie eingreifen. Zeitlos sind die Worte, die der Schriftsteller Erich Kästner (1899-1974) in seiner “Ansprache zum Schulbeginn” dafür gefunden hat, dass es immer schlaue und dumme Kinder nebeneinander geben wird: “Lacht die Dummen nicht aus! Sie sind nicht aus freien Stücken dumm und nicht zu eurem Vergnügen. … Niemand ist so gescheit oder so stark, dass es nicht noch Gescheitere und Stärkere als ihn gäbe.”

Inklusion und Einschulung – wie geht das?

Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 wird auch im deutschen Bildungssystem umgesetzt. Unterricht unter der Maßgabe der Inklusion bedeutet zunächst: Die allgemeine Schule ist grundsätzlich der Regelförderort für alle Kinder. Kinder mit und ohne Behinderung haben das gleiche Recht auf Bildung und Erziehung. In Einzelfällen wird für jedes Kind geprüft, ob es „zielgleich“ mit den anderen unterrichtet werden kann – also die gleichen Prüfungen schaffen wird, wie alle anderen sie schaffen. Wenn nicht, wird ein Bildungsweg mit anderen Anforderungen beschritten („zieldifferent“). Jede Schule wird auf ihre Möglichkeiten hin geprüft, sich organisatorisch und mit entsprechendem Personal auf Kinder mit und ohne Behinderung einzustellen.

Eltern können jedoch weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen. Das ist vor allem dann ratsam, wenn ein Kind intensivere sonderpädagogische Förderung benötigt, als die Regelschule leisten kann, und bei besonderen Arten der Behinderung. „Förderschulen sind … Stätten spezifischer Beobachtung, Zuwendung und Stärkung“, sagt der Fachmann für Eltern- und Lehrerfragen Michael Felten und rät: „Loten Sie aus, ob Inklusion in Ihrem Bundesland auf absehbare Zeit angemessen finanziert ist – oder langfristig als verkapptes Einsparprojekt betrieben wird. Und erkunden Sie, ob die von Ihnen erwogene ‚Inklusionsschule‘ genug Personal bereitstellt, um leistungsstarken wie lernschwachen Schülern gleichermaßen weiterzuhelfen.“ Ein Gespräch mit der Schulleitung, mit Inklusionsbeauftragten in den jeweiligen Schulämtern sowie Behindertenverbänden am Ort geben Rat und Hilfe.

Ist mein Kind hochbegabt?

Viele der Eltern, die die Stärken ihres Kindes wie Trumpfkarten ausspielen, halten ihr Kind für besonders begabt. Sie werden möglicherweise nie einsehen, dass ihr Kind ebenso normal entwickelt und freudig aufgeschlossen für Neues ist wie andere Gleichaltrige, und die Kinder der Umgebung damit weiterhin unangenehm in eine Konkurrenz verwickeln wollen.

Andere Eltern werden wie diese “Trumpfeltern” betrachtet. Nur: Ihr Kind ist tatsächlich besonders begabt, es glaubt ihnen nur niemand.

Mit einigen Tests und einer Checkliste von Fragen ist es möglich, dass Sie die Begabung Ihres Kindes prüfen. Sollte Ihr Kind hochbegabt sein, ist es nicht unbedingt zu beneiden – das Leben mit außergewöhnlich begabten oder auch nur teilbegabten Kindern ist nicht einfach. Außergewöhnliche Begabungen schlagen oft ins Gegenteil um: Kaum jemand setzt so gerne Klassenarbeiten in den Sand wie hochbegabte Kinder, ihre Unterforderung sucht sich einen Kanal zur Verarbeitung im stillen Protest. Oder das Kind wird immer wieder Langeweile haben; Schwierigkeiten im Sozialkontakt mit Gleichaltrigen können entstehen, weil es andere Interessen hat. Bestform im Unterricht “riecht” für viele Kinder auch nach Strebertum und unkameradschaftlichem Verhalten – selbst wenn die Stärken Ihres Kindes gerade auch im sozialen Bereich liegen.

Andererseits muss ein hochbegabtes Kind sich nicht zum eigenbrötlerischen “Intelligenzknubbel” entwickeln: Besondere Aufgeschlossenheit wird es auszeichnen, es wird gern und viel lesen und sich sehr gut ausdrücken können, aber auch immer noch spielen wollen.

Wie Sie mit Anzeichen einer möglichen Hochbegabung Ihres Kindes umgehen können, dazu gibt die Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind e. V. Ratschläge.

Weitere Beiträge der Autorin hier in unserem Familienhandbuch

Autorin

Dr. Angela M. T. Reinders, Jahrgang 1965, Dipl.-Theologin, Redakteurin beim Bergmoser + Höller Verlag AG

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Dr. Angela M. T. Reinders
Purweider Winkel 10
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Erstellt am 6. Mai 2002, zuletzt geändert am 11. Dezember 2014

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