Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch

Martina Huxoll-von Ahn

In diesem Beitrag werden die verschiedenen Formen der Misshandlung, der Vernachlässigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschrieben und ihre Ursachen erklärt. In diesem Zusammenhang ist das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung bedeutsam, das Eltern eine Orientierung für den Alltag mit ihren Kindern gibt. Wie weit jedoch die Erziehungspraxis noch vom Ideal entfernt ist, zeigt das Ausmaß von Erziehungsgewalt in verschiedenen Untersuchungen. Abschließend werden die möglichen Folgen der Gewalt gegen Mädchen und Jungen dargestellt.

Körperliche und seelische Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung, sexueller Missbrauch

Unter dem Begriff der körperlichen Misshandlung werden alle Formen körperlicher Gewalt gegen ein Kind gefasst, die zu körperlichen Verletzungen führen (können), z.B. Schlagen, Schütteln, Stoßen, Verbrennen, Würgen. Die Misshandlung wird mit Absicht bzw. unter Inkaufnahme der Verursachung ernsthafter körperlicher Verletzungen oder seelischer Schäden begangen.

Die seelische Misshandlung meint ein Verhalten auf Seiten der Erwachsenen, das dem Kind gegenüber eine feindliche oder abweisende Haltung zum Ausdruck bringt. Das Kind wird abgelehnt, dauernd herabgesetzt, isoliert, terrorisiert, erniedrigt und gekränkt. Ihm wird das Gefühl gegeben, wertlos zu sein. Übertriebene unrealistische Erwartungen an ein Kind, die dauernde Überbehütung eines Mädchen oder Jungen sowie die Zeugenschaft von Gewalt zwischen den Eltern sind ebenfalls Formen seelischer Misshandlung. Da sie keine körperlich sichtbaren Spuren hinterlässt, ist die seelische Misshandlung von Kindern viel schwerer feststellbar. Jungen sind etwas häufiger als Mädchen Opfer von Misshandlungen. Misshandlungen können sowohl spontan als auch geplant erfolgen.

Misshandlungen sind in der Regel eine Steigerung von Strafen (z.B. die Ohrfeige, die Tracht Prügel), die erzieherisch gemeint oder zur Kontrolle kindlichen Verhaltens eingesetzt werden. Zwischen Strafen und Misshandlungen gibt es fließende Grenzen. Grundsätzlich bedeuten Körperstrafen eine Herabsetzung des Kindes und eine Verletzung seiner Würde. Dabei muss eine bewußte physische oder psychische Schädigung des Kindes nicht das Ziel der Handlungen sein. Hinzuzufügen ist, dass körperliche Strafen und körperliche Misshandlungen immer auch seelisch wirken. Und: Eltern, die ihre Kinder viel bestrafen, nutzen alle Möglichkeiten der Bestrafung, also sowohl körperliche wie seelische.

Der Begriff der Vernachlässigung meint ein wiederholtes oder dauerhaftes Unterlassen oder Nichtbeachten der kindlichen Bedürfnisse hinsichtlich der notwendigen Ernährung, Fürsorge, Pflege, Geborgenheit und Förderung auf Seiten der Sorgeberechtigten. Dieses Unterlassen kann aufgrund unzureichenden Wissens, mangelnder Feinfühligkeit oder absichtlich erfolgen. Die dadurch verursachte Unterversorgung des Kindes beeinträchtigt und schädigt seine Entwicklung. Im schlimmsten Fall kann der Tod des Kindes die Folge sein. Die Vernachlässigung von Kindern wird immer durch die sorgeverantwortlichen Personen, in aller Regel Mutter und Vater verursacht.

Sexueller Missbrauch bzw. sexuelle Gewalt oder auch sexualisierte Gewalt (diese Begriffe werden hier gleichermaßen verwendet) bedeutet, dass ein Erwachsener sexuelle Handlungen an einem Kind oder vor einem Kind vornimmt oder an sich vornehmen lässt, entweder gegen den Willen des Kindes bzw. denen das Kind aufgrund seines Alters und seines Entwicklungsstandes nicht wissentlich zustimmen kann. Der Erwachsene nutzt seine Überlegenheit dazu aus, seine persönlichen Bedürfnisse nach Macht, Intimität oder Erregung zu befriedigen. Diese sexuelle Instrumentalisierung eines Mädchens oder Jungens wird oft mit Drohungen und einem Geheimhaltungsverbot durchgesetzt. Der sexuelle Missbrauch ist ein geplantes und kein spontanes Geschehen. Täter sind hauptsächlich Männer, aber zu einem geringen Teil auch Frauen. Mädchen sind stärker betroffen als Jungen.

Oft entsteht insbesondere durch die Darstellung spektakulärer Fälle in den Medien der Eindruck, der sexuelle Missbrauch durch Fremde sei der häufigste Fall. Zu betonen ist jedoch, dass der überwiegende Teil sexueller Gewalt innerhalb der Familie bzw. im sozialen Nahraum stattfindet, also dort, wo Mädchen und Jungen den Erwachsenen vertrauen und in höchstem Maße von ihnen abhängig sind.

Diese beschriebenen Formen von Gewalt gegen Kinder unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Ursachen, Problemlagen, Sypmtome, Reaktionen und Bewältigungsstrategien und weisen doch gleichzeitig Gemeinsamkeiten auf, bzw. können sie zusammen auftreten.

Ursachen

Gewalthandlungen gegen Kinder entstehen durch ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren auf unterschiedlichen Ebenen, die sich für Mädchen und Jungen unterschiedlich manifestieren können:

  • Gesellschaftliche und staatliche Gewalt meint, u.a.
    • die gesellschaftliche Einstellung gegenüber Kindern
    • Geschlechterrollen
    • generelle Haltung gegenüber Gewalt als Konfliktlösungsmuster (verstärkt durch Medien)
    • soziale und ökonomische Ungleichheit
    • Ausgrenzung
  • aktuelle Lebenssituation der Familie
  • Faktoren in der Persönlichkeit und Lebenssituation des Kindes sowie Aspekte in der Persönlichkeit und Lebenssituation von Mutter und Vater sowie Faktoren in den jeweiligen Lebensgeschichten.

Die Familie erscheint besonders anfällig für die unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Mädchen und Jungen aufgrund ihrer Struktur von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen und ihrer privaten und intimen Atmosphäre. Die gefühlsbetonten Beziehungen innerhalb der Familie, die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Familienmitglieder, der Generationenkonflikt, die geschlechtsspezifische Rollenverteilung sind Charakteristika des alltäglichen Familienlebens, zwischen denen immer wieder auf´s Neue eine Balance hergestellt werden muss. Es gibt in der Familie wenig allgemein anerkannte und anwendbare Maßstäbe und Orientierungsmuster für die Grenzen bei der Beachtung der körperlichen Integrität oder der in Erziehungsabsicht eingesetzten Mittel. Aktuelle Lebenskrisen wie finanzielle Sorgen, Arbeitsplatzverlust, beengte Wohnverhältnisse, Verlust des Partners/der Partnerin engen darüber hinaus Handlungsspielräume bzw. die Aushandlungsfähigkeiten ein. Überforderung und das Gefühl eigenen Versagens können beispielsweise Misshandlungen oder Vernachlässigung veranlassen.

Da sich die Gewalt gegen Kinder zumeist im Intimbereich der Familie abspielt, liegt das tatsächliche Ausmaß im Dunklen. Ein erhöhtes Risiko Opfer sexueller Gewalt zu werden, tragen Mädchen und Jungen, die zu Gehorsam und Anpassung erzogen werden oder deren Bedürfnisse nach Nähe und Geborgenheit nicht ausreichend befriedigt werden.

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung

Die Bewertung von Gewalt und Misshandlung ist abhängig von der jeweils gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung. So ist in unserer Gesellschaft festzustellen, dass sich die Einstellung zum Einsatz von gewaltförmigen Mitteln in der Erziehung gewandelt hat. Die überwiegende Mehrheit von Erwachsenen lehnt Gewalt in der Erziehung ab. Dennoch besteht zwischen der moralischen Einstellung und dem tatsächlichen Verhalten im Erziehungsalltag eine große Diskrepanz, so die Erfahrungen in der Arbeit mit Eltern.

Eine Befragung des Kriminalistischen Forschungsinstituts Niedersachsen 2005 bei Schüler/innen der vierten bis neunten Klassen ergab, dass 21 % in der Kindheit schwer gezüchtigt (häufiges Erleben von Ohrfeigen und grobes Anpacken) oder gar misshandelt (mit Faust geschlagen, geprügelt) wurden. 11% davon machten diese Erfahrung auch in den letzten 12 Monaten vor der Befragung. Und 6% gaben an, Gewalt zwischen den Eltern beobachtet zu haben. 2013 hat die Universität Bielefeld eine Gewaltstudie durchgeführt, in der u.a. von jedem 4.Kind bzw. jedem 4. Jugendlichen Missachtung berichtet wurde. Mit anderen Worten: Das Ausmaß seelischer Gewalt scheint größer zu sein als die Verbreitung körperlicher Gewalt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang der § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Seit November 2000 gilt: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungmaßnahmen sind unzulässig.“ Mit diesem Kinderrecht ist ein deutliches Leitbild für die Erziehung formuliert worden. Gewalt als Mittel der Erziehung ist nicht zu rechtfertigen, sondern verletzt die Würde des Kindes. Somit soll dieses Gesetz Klarheit bei der Einschätzung desssen, was in der Kindererziehung zu tolerieren ist, schaffen und die Grauzonen von „noch erlaubt“ bis „nicht mehr hinnehmbar“ aufheben. Die Misshandlung von Kindern und der sexuelle Missbrauch von Jungen und Mädchen erfüllen darüber hinaus Straftatsbestände.

Untersuchungen von Prof. Dr. Kai-D. Bussmann ( 2001/2002 und 2005) nach der gesetzlichen Einführung des § 1631 Abs. 2 BGB haben gezeigt, dass das Gesetz und das damit formulierte Erziehungsideal dahingehend wirken, dass tatsächlich die Gewalt in der Erziehung abnimmt, allerdings nicht in Riesenschritten. Dieser Abnahmeeffekt ist jedoch in Familien mit hoher Gewaltbelastung am geringsten ausgeprägt.

Folgen für die Kinder

Gewalt gegen Kinder, sei es in Form körperlicher und seelischer Misshandlung, in Form von Vernachlässigung sowie in Form sexuellen Missbrauchs hat immer Auswirkungen für die Kinder. Welche das sein können, hängt sehr vom Einzelfall ab. Neben Risikofaktoren müssen auch Schutzfaktoren bei der Beurteilung berücksichtigt werden. Bedeutsam sind die Beziehung und Abhängigkeit zum schädigenden Erwachsenen, die Dauer und Intensität der Gewalterfahrungen sowie die Konstitution des Mädchens oder Jungens, die Situation des sozialen Umfeldes bzw. der Familie sowie mögliche vorhandene Bewältigungskompetenzen auf Seiten der Kinder. Allen Formen der Gewalt gegen Kinder innerhalb der Familie ist jedoch gemeinsam, dass die Kinder von den Menschen geschädigt werden, denen sie vertrauen, die sie lieben, von denen sie im höchsten Maße existenziell abhängig sind. Sie erfahren die Gewalt dort, wo sie eigentlich Geborgenheit finden sollten: in ihrem eigenen zu Hause.

Die Mädchen und Jungen fühlen sich schuldig, sie schämen sich für das Geschehen. Der Geheimhaltungsdruck ist eine ständige Belastung. Durch Drohungen sind sie eingeschüchtert, sie haben Angst und leben in der ständigen Unsicherheit, wann es wieder passiert. Die von Gewalt in der Familie betroffenen Mädchen und Jungen wollen die Familie zusammenhalten und in der Regel die familiären Beziehungen aufrecht erhalten. Sie möchten jedoch die Gewalt beenden. Somit übernehmen sie eine hohe Verantwortung, obwohl die Verantwortung für das Gewaltgeschehen immer bei den schädigenden Erwachsenen liegt.

Aufgrund dieser ambivalenten Gefühle und Einschätzungen trauen sich Mädchen und Jungen oft nicht, jemandem von diesen Erlebnissen zu erzählen und sich Hilfe zu suchen. Oft senden sie jedoch mit ihrem Verhalten Signale. So ist es möglich, dass sich ohne erkennbaren Grund das gewohnte Verhalten des Mädchens oder Jungens ändert. Ängstlichkeit, Leistungsabfall, Rückzugstendenzen, Konzentrationsschwäche, Stimmungsschwankungen, Ruhelosigkeit und Nervosität, Vermeidungsverhalten, sexualisiertes Verhalten oder eigene Gewalttätigkeit können solche möglichen Signale sein. Da es nicht die Verhaltensreaktionen gibt, die auf einen Missbrauch oder eine Misshandlung hindeuten, müssen aber immer auch alternative Ursachen bzw. Erklärungen für das veränderte Verhalten gesucht und geprüft werden.

Wie Sie betroffenen Kindern helfen können und welche Unterstützungsangebote es gibt, wird in dem Kapitel “Hilfe bei Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch” beschrieben.

Literatur

  • Amann, Gabriele & Wipplinger, Rudolf (Hrsg.): Sexueller Mißbrauch. Überblick zu Forschung, Beratung und Therapie. Ein Handbuch. Tübingen 1997.
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kinderschutz-Zentrum Berlin (Hrsg.). Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen. 8. Aufl., Berlin 2000.
  • Bussmann, Kai-D./Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Report über die Auswirkungen des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung. Vergleich der Studien von 2001/2001 und 2005 – Eltern-, Jugend- und Expertenbefragung – Zusammenfassung für die Homepage des BMJ. O. J. (Stand: 22.01.2014)
  • Deegener, Günther: Die Würde des Kindes. Plädoyer für eine Erziehung ohne Gewalt. Weinheim und Basel 2000.
  • Deegener, Günther: Kindesmissbrauch. Erkennen – helfen – vorbeugen. Weinheim und Basel 5. Aufl. 2010.
  • Deegener, Günther/Körner, Wilhelm (Hrsg.): Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Ein Handbuch. Göttingen, Bern, Totonto, Seattle, Oxford, Prag 2005.
  • Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V./Institut für soziale Arbeit e.V. in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW: Kindesvernachlässigung. Erkennen – Beurteilen – Handeln. Münster/Wuppertal 6. Auflage 2012.
  • Fegert, Jörg M./Berger, Christina/Klopfer, Uta/Lehmkuhl, Ulrike/Lehmkuhl, Gerd: Umgang mit sexuellem Missbrauch. Institutionelle und individuelle Reaktionen. Forschungsbericht. Münster 2001.
  • Hartwig, Luise/Hensen, Gregor: Sexueller Missbrauch und Jugendhilfe. Möglichkeiten und Grenzen sozialpädagogischen Handelns im Kinderschutz. Weinheim und München 2003.
  • Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (Hrsg.): Vernachlässigte Kinder besser schützen. Sozialpädagogisches Handeln bei Kindeswohlgefährdung. München Basel 2. Aufl. 2012.
  • Kindler, Heinz/Lillig, Susanne/Blüml, Herbert/Meysen, Thomas/Werner, Annegret (Hrsg): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München: Deutsches Jugendinstitut e.V. 2006.(Stand: 22.01.2014)
  • Körner, Wilhelm/Deegener, Günther (Hrsg.): Erfassung von Kindeswohlgefährdung in Theorie und Praxis. Lengerich 2011.
  • Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. (KFN): Schülerbefragung 2005: Gewalterfahrungen, Schulschwänzen und Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen. Materialien für die Praxis Nr. 3. Hannover 2006(Stand: 22.01.2014)
  • Suess, Gerhard J./Hammer, Wolfgang (Hrsg.): Kinderschutz. Risiken erkennen, Spannungsverhältnisse gestalten. Stuttgart 2010.

Für Eltern

Weitere Beiträge der Autorin hier in unserem Familienhandbuch

Autorin

Martina Huxoll-von Ahn
Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Pädagogin
Fachberaterin „Gewalt gegen Kinder“
stellv. Geschäftsführerin
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.
Hofkamp 102
42103 Wuppertal

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Erstellt am 23. Januar 2002, zuletzt geändert am 27. Januar 2014

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