Floskel “Eltern haften für Ihre Kinder” ist Quatsch

Tonja Schumann
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Nachfolgendes Interview mit Rechtsanwältin Tanja Schumann behandelt die für Eltern wichtigen Themen der Aufsichts- und Haftungspflicht für ihre Kinder." Haften Eltern wirklich immer und automatisch? Ist es sinnvoll, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen? Ab welchem Alter sind Kinder denn eigentlich haftbar zu machen? Diese und weitere Fragen werden im Interview erläutert und erklärt.

Wie definieren Sie Aufsichtspflicht?

Da das Gesetz sehr weit gefasst ist, ist eine genaue Definition sehr komplex. Den gesetzlichen Umriss hierzu liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Danach haben Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes die Personensorge. Im Gegensatz dazu hat das Kind das Recht auf elterliche Fürsorge. Eine exakte Vorschrift, die regelt, wie Eltern bei der Aufsichtspflicht handeln oder vorgehen müssen, gibt es nicht. Da spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle.

Welche Faktoren sind das?

Im Grunde genommen geht es darum, wie Eltern das eigene Kind und seine Fähigkeiten in unterschiedlichen Situationen einschätzen, um daraus abzuleiten, wie viel Aufsicht ein Kind braucht. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Aufsichtspflicht dem Kind dient, es vor Schäden aller Art zu schützen, aber auch Dritte sollen vor möglichen Schäden, die durch Kinder verursacht werden, geschützt werden. Je öfter alltägliche Situationen mit dem Kind gelernt und anschließend überprüft werden, desto mehr kann die Aufsichtspflicht der Eltern gelockert werden.

Das heißt im Grunde entscheiden Eltern, wie viel Aufsicht sie ausüben?

Eltern müssen den Spagat schaffen zwischen Aufsichtspflicht und altersgerechter Entwicklung zur Selbständigkeit. Hier ist immer ein Abwägen nötig. Man kann das Kind schon selbst etwas machen lassen, muss aber regelmäßig schauen, was es macht, wo es ist und so weiter. Wie oft man hier kontrolliert, hängt wiederum vom Entwicklungsstand und Alter des Kindes ab, ist also individuell.

Was passiert, wenn der Verdacht besteht, die Aufsichtspflicht wurde verletzt?

Im Grunde geht der Gesetzgeber immer davon aus, dass Eltern nicht wollen, dass ihrem Kind etwas passiert, beziehungsweise dass ihr Kind etwas anstellt und entsprechend verantwortungsbewusst handelt. Nur wenn das Kind oder ein Dritter verletzt oder gar getötet wurde, wird in der Regel ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zivilgerichte werden nicht von sich aus tätig, sondern müssen vom Geschädigten oder deren gesetzlichen Vertretern angerufen werden. Ob es dann zu einer Verurteilung kommt, muss immer das Gericht entscheiden.

Wie sehen die Konsequenzen aus, wenn die Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt wurde?

Da kommt es immer darauf an, was passiert ist, ob es sich um einen Personen- oder Sachschaden handelt. Im schlimmsten Fall kann es zu einer strafrechtlichen Verurteilung oder zu Zahlung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen kommen. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, wo die Umstände und die schon genannten Faktoren eine Rolle bei der Urteilsfindung spielen.

Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn Kinder unbeaufsichtigt etwas anstellen?

Grundsätzlich kann man sagen: unter sieben Jahren keine Haftung, im Straßenverkehr sogar unter zehn Jahren. Zwischen sieben und 18 Jahren wird abgewägt, inwieweit das Kind eine Tat und die Konsequenzen schon einschätzen kann und die persönliche Reife besitzt.

Was ist mit der Floskel “Eltern haften für ihre Kinder”?

Die ist Quatsch. Eltern haften nie automatisch für das Verhalten ihres Kindes, sondern die Eltern haften für eigenes Verschulden, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht in genügendem Ausmaß nachkommen. Eine Aufsichtspflichtverletzung würde nur dann vorliegen, wenn die Eltern konkret wussten oder damit rechnen konnten, dass ihr Kind einen Schaden anrichtet und dagegen nichts unternommen wird. Wenn sie das Kind angemessen beaufsichtigen, nützt auch das Schild nix.

Wie können Eltern für den Fall der Fälle vorsorgen?

Eltern sollten immer eine private Haftpflicht abschließen und darauf achten, dass auch die Kinder mitversichert sind. Damit sind dann zumindest Schäden abgedeckt, die eventuell entstehen.

Haben Eltern heutzutage mehr Angst, hier etwas falsch zu machen?

Ich denke schon. Das ist einfach ein Thema, das gerne dramatisiert wird, ohne aufzuklären, was Aufsichtspflicht eigentlich bedeutet. Die gesetzliche Situation trägt nichts dazu bei, weil einfach nichts genau formuliert und festgelegt ist, sondern alles eine Einzelfallentscheidung darstellt, die im schlimmsten Fall einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden muss.

Die Fragen stellte Julia Vogelmann.

Tonia Schumann ist Rechtsanwältin bei Röhrich Metschke Rechtsanwälte in Schwäbisch Hall und Crailsheim und ist überwiegend auf dem Gebiet es Strafrechts tätig.

Quelle

Hohenloher Tagblatt vom 25.07.2015
Übernahme mit freundlicher Genehmigung
 

Erstellt am 4. September 2015, zuletzt geändert am 4. September 2015

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