Aufsichts­pflicht: Kinder allein lassen – was ist wann erlaubt?

Die meisten Kinder wollen schon früh selb­ständig sein und ohne Eltern auf den Spiel- oder Fußball­platz gehen. Doch ab welchem Alter geht das? Wann dürfen Kinder allein zur Schule gehen oder ohne Aufsicht zu Hause bleiben, weil ihre Eltern kurz etwas Einkaufen wollen. test.de sprach mit Diplom-Sozialpädagogin Dana Urban von der Bundes­konferenz für Erziehungs­beratung (BKE), dem Fach­verband der Erziehungs- und Familien­beratung.

Keine klare Gesetzes­lage

test.de: Ab welchem Alter dürfen Eltern ihre Kinder unbe­aufsichtigt zu Hause lassen?

Urban: Der Gesetz­geber hat dieses Thema nur vage geregelt. Einen Anhalts­punkt bietet der Para­graph 1626 im Bürgerlichen Gesetz­buch. Er besagt, dass „Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähig­keit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbst­ständigem verantwortungs­bewusstem Handeln“ berück­sichtigen sollen. Eltern kennen den Entwick­lungs­stand ihres Kindes am besten. Sie sollten abwägen, in welchen Situationen ihr Kind über­fordert ist.

Genaue Absprachen sind wichtig

Können Sie einen groben Rahmen geben, was in welchem Alter möglich ist?

Eltern empfehlen wir:

Bis zum 3. Lebens­jahr sollte ein Kind immer beaufsichtigt werden und niemals allein zu Hause sein.

Ab dem 4. Lebens­jahr kann das Kind schon mal 15 bis 30 Minuten alleine sein. Das gilt aber nur, wenn das Kind in der eigenen Wohnung oder auf einem anderen sicheren Gelände spielt und die Eltern in der Nähe sind.

Ab etwa dem 7. Lebens­jahr sind auch schon mal bis zu zwei Stunden alleine zu Hause möglich.

Dies ist aber nur eine grobe Orientierung. Wichtig ist es immer, die Entwick­lung des Kindes im Auge zu behalten und es zu fragen: „Traust Du dir das selbst zu?“ Wenn ja, sollten die Eltern darauf achten, ob ihr Kind

  • sich an Absprachen hält,
  • Hilfe holt, wenn es welche braucht,
  • Verantwortungs­bewusst­sein zeigt,
  • Risiken oder Gefahren erkennt: Wie würde es beispiels­weise reagieren, wenn jemand an der Haustür klingelt, oder anruft?

Wenn Eltern das Gefühl haben, dass ihr Kind alle diese Voraus­setzungen mitbringt, können sie es alleine lassen. Sie sollten aber mit dem Kind genau absprechen, wie lange es alleine ist, und wann die Eltern spätestens wieder­kommen. An diese Absprache sollten sich die Eltern unbe­dingt halten. Außerdem sollten sie immer telefo­nisch erreich­bar sein. Was gar nicht geht: Kinder während der Abwesenheit im Haus einschließen.

Kinder nicht über­fordern

Dürfen Eltern kleinere Kinder mit älteren Geschwistern alleine zu Hause lassen?

Das ist eine kniff­lige Frage, die sich nicht pauschal beant­worten lässt. Es hängt vom Alters­unterschied ab und davon, wie gut sich die Kinder vertragen. Wenn sich die Geschwister eher wie Katz und Maus verhalten und es schnell zum Streit kommt, sollte man darauf verzichten. Es kann aber auch beruhigend auf das jüngere Kind wirken, wenn es nicht ganz alleine ist. Generell ist wichtig, dass die Eltern ihre Kinder nicht über­fordern und es ganz klar ist, wie lange das ältere Kind die Aufsicht über­nehmen soll.

Schulreife heißt nicht auto­matisch verkehrs­tauglich

Wie sieht es mit dem Weg zur Schule aus. Ab wann können Kinder alleine gehen?

Für die meisten Kinder ist es ein tolles Erfolgs­erlebnis, allein zur Schule zu gehen. Die Eltern sollten aber nicht davon ausgehen, dass ihre Kinder mit der Schulreife auto­matisch verkehrs­tauglich sind. Ob ein Kind allein zur Schule gehen kann, ist eine individuelle Entscheidung. Sie hängt davon ab, wie gefähr­lich der Schulweg ist, ob das Kind öffent­liche Verkehrs­mittel nutzen muss und welchen Entwick­lungs­stand das Kind hat. Kennt es den Schulweg und die Verkehrs­regeln? Hält es sich daran? Bevor das Kind allein zur Schule geht, sollten sich die Eltern in jedem Fall Zeit nehmen und mit ihm gemein­sam schritt­weise den Weg üben.

Viele Kinder möchten allein auf den Spiel- oder Fußball­platz gehen. Wie sieht die recht­liche Situation aus?

Kinder im Vorschul- oder Kinder­garten­alter sollten nicht allein unterwegs sein, sondern sich in Sicht­weite der Eltern bewegen. Es kann sonst eine Verletzung der Aufsichts­pflicht vorliegen. Schul­kinder können sich schon mal allein auf den Weg machen. Hier sollten die Eltern aber wieder individuell den Entwick­lungs­stand des Kindes berück­sichtigen und klare Regeln besprechen.

Tipp: Die Bundes­konferenz für Erziehung bietet Online-Beratungen zu diesen und anderen Erziehungs­fragen an. Eltern, die sich persönlich an ihrem Wohn­ort beraten lassen möchten, können auf der Homepage der BKE nach Beratungs­stellen suchen.

Quelle

Stiftung Warentest

eingestellt am 25. April 2016

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
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