Babysitter – ein Leitfaden für Eltern und Babysitter

Thomas Müller und Anne Ahrens

Die Tatsache, dass die deutsche Sprache keine exakte Entsprechung für den Begriff Babysitter kennt, verdeutlicht vielleicht schon die ständigen Umwälzungen im Leben von Eltern und Kindern. Die zunehmende Individualisierung der Gesellschaft hat ihre Spuren auch im modernen Familienleben hinterlassen.

Wo in früheren Zeiten das Zusammenleben mehrerer Generationen unter einem Dach oder zumindest in einem Umfeld eine ständige Kinderbetreuung gewährleistete, stehen heute viele Eltern oder Elternteile vor der enormen Herausforderung, ihre Zeit gleichberechtigt auf Arbeitswelt und Familienleben zu verwenden. Es liegt auf der Hand, dass sie dabei auch auf Hilfe von außen angewiesen sind. Eine solche Hilfe findet sich in Gestalt des Babysitters. Dies ist eine Betreuerin oder ein Betreuer, die oder der in die Wohnung oder das Haus der Eltern kommt und dort in ihrer Abwesenheit auf ihre Kinder aufpasst.

Von der Notwendigkeit des Babysitters

Nicht zuletzt aus den oben genannten Gründen bedeutet die Zeit nach der Geburt eines Kindes für viele Eltern zuerst einmal eine Veränderung des Lebensrhythmus. Spontane Ausgehgedanken werden fortan gegen Abende zu Hause eingetauscht, die stets von der Hoffnung begleitet werden, den Sprössling wenigstens bis nach dem gerade eingelegten Film schlafend wissen zu können. Eltern, die sich nun wenigstens für einige Stunden in der Woche die Zweisamkeit zurück erobern wollen, können den Dienst eines Babysitters in Anspruch nehmen. Denn nicht immer hat gerade ein Familienmitglied oder die Nachbarin Zeit, sich dieser Aufgabe anzunehmen. Das Aufgabenrepertoire eines Babysitters kann sehr breit gefächert sein, angefangen bei der Nachmittagsbetreuung im Anschluss an die Schule oder aber in den Abendstunden – oft verbunden mit der Zubereitung des Abendessens bis zur Schlafenszeit. Dabei umfassen seine Aufgaben ein Spektrum vom Spielen und Beschäftigen über das Betreuen von Hausaufgaben und Spazierengehen bis hin zum Beaufsichtigen in der Nacht und der Pflege von kranken oder behinderten Kindern. Je nachdem, was die Eltern erwarten, können die Aufgaben schon von recht jungen Babysittern oder auch nur von erfahrenen Betreuungspersonen übernommen werden.

Vom richtigen Suchen und Finden

Auf welchem Wege finden nun allerdings Eltern und Babysitter oder Tagesmutter zueinander? Neben zahlreichen Börsen und Foren im Internet (z.B. www.hallobabysitter.de, www.babysitter.de) Mundpropaganda und Empfehlungen durch andere Eltern findet man auch in Zeitungen und Zeitschriften Inserate. Selbstverständlich steht nicht nur im Vordergrund, jemanden zu finden, der sich in seiner Abwesenheit um den eigenen Zögling kümmert, sondern vor allem der persönliche Faktor und Fragen wie „Passt dieser Mensch zu meinem Kind?“, „Ist er allen Anforderungen gewachsen?“ oder „Stimmt das persönliche Verhältnis?“ spielen eine wichtige Rolle. Wie finden Eltern den Babysitter, der am besten zu ihnen und zu ihrem Kind passt? In einem Gespräch, dem ersten Kennenlernen, für das man sich Zeit und Ruhe nehmen sollte, haben Eltern die Gelegenheit herauszufinden, wo charakterliche Stärken oder auch Schwächen angesiedelt sind und ob eine Basis für gegenseitige Sympathie vorhanden ist. Dabei ist zu beachten, dass das erste Kennenlernen, bei dem es sich schließlich aus Sicht des Babysitters um ein Vorstellungsgespräch handelt, in der Regel nicht ausreicht, ein echtes Vertrauensverhältnis zu etablieren. Zur Festigung dessen sollten daher weitere Treffen folgen.

In jedem Fall ist die Anwesenheit der Eltern bei den ersten Zusammentreffen von Kind und Babysitter ein Muss. Besteht die Motivation nicht nur aus dem bloßen Interesse an einem Nebenverdienst, sondern zeigt sich, dass der Babysitter ehrliche Freude daran hat, mit Kindern die Zeit zu verbringen und dies deswegen auch liebevoll tut, so ist dies als gutes Zeichen zu werten.

Wichtige Eigenschaften eines Babysitters

Da die Betreuung von Kindern nicht nur eine Sache des Vertrauens ist, sondern auch mit viel Verantwortung verbunden ist, sind Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Ernsthaftigkeit die Grundvoraussetzung für eine gelungene Zusammenarbeit. Weitere persönliche Voraussetzungen sind Kinderliebe, Warmherzigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen. In Problemsituationen besonnen und vernünftig mit unvorhergesehenen Ereignissen umgehen zu können und einen klaren Kopf zu behalten, liegt nicht jedem. Ebenso verlangt das Aufgabenspektrum eines Babysitters viel Geduld und einen ausreichenden Grad an Feinfühligkeit.

Eltern, die womöglich noch zwischen einer professionellen Hilfe und einem Babysitter schwanken, können auch nach so genannten Babysitter-Diplomen oder der Absolvierung von Fortbildungen und Kursen fragen. Das DRK beispielsweise bietet „Erste Hilfe am Kind“-Seminare an, die Betreuungskräften notwendiges Wissen für eine schnelle und kompetente Reaktion in Notfallsituationen vermitteln. Allerdings ist vielen Eltern der professionelle Hintergrund weniger wichtig als oben genannte persönliche Werte.

Von Regeln und Pflichten, von Tipps und Ratschlägen

Im Vorhinein sollte der Babysitter über gewisse Regeln und Pflichten im Haushalt im Bilde sein und wissen, welcher Erziehungsstil von den Eltern verfolgt wird, was den Kindern erlaubt oder verboten ist. Ebenso eine Vereinbarung über Ablauf der Betreuungszeit, das heißt eventuelle Aufgaben und das Spielen sind eine notwendige Orientierung für den Babysitter.

Derartige Absprachen dienen übrigens nicht nur der Beruhigung der Eltern. Vielmehr tragen sie dazu bei, dass dem Kind in der “elternlosen Zeit” durch die vertrauten Abläufe ein Gefühl der Sicherheit vermittelt wird, da die gewohnten Rituale eingehalten werden. Babysitter sollten nicht häufig gewechselt werden, denn auch zum Babysitter entwickelt sich häufig eine gute Beziehung und das Kind wartet voller Vorfreude auf diese Bezugsperson. Ein häufiger Wechsel des Babysitters könnte jedoch zu einer Verunsicherung des Kindes führen.

Was aber, wenn der Babysitter nicht oft genug Zeit hat? Ein zweiter Babysitter, zu dem ebenfalls eine Vertrauensbasis aufgebaut wird, kann öfter mal einspringen und gute Dienste leisten. Obwohl die Anwesenheit des Babysitters anfangs als eine aufregende Sache für alle Beteiligten erscheint, sollte nach einer Weile doch eine gewisse Normalität folgen. Das Babysitten sollte nicht als “Urlaub” verstanden werden, sondern im Gegenteil als selbstverständliches Ereignis, dem entsprechend gewohnte Regeln und Rituale folgen.

Neben diesen – je nach Vorstellungen der Eltern – variablen Informationen sollte der Babysitter aber auch mit seinem Arbeitsumfeld vertraut sein, um auf unvorhergesehene Situationen besser reagieren zu können. Er sollte z.B. wissen, wo im Haus oder der Wohnung sich elektrische Sicherungen oder Hauptwasseranschlüsse befinden. Eltern sollten dem Babysitter alle notwendigen Schlüssel aushändigen.

Bevor die Eltern nun Babysitter und Kind allein lassen, ist es daher unabdingbar, eine so genannte Check-Liste zu erstellen, die einerseits als Orientierungspunkt und andererseits als Hilfe für Notfälle dienen soll. Telefonnummern vom eigenen Aufenthaltsort oder Mobiltelefon, von Verwandten, Freunden etc. gehören ebenso dazu wie die Kontaktdaten des zuständigen Kinderarztes. Eine solche Checkliste können Sie hier herunterladen. Eine zeitliche Überschneidungsphase von Eltern und Betreuer von etwa fünfzehn Minuten ist unbedingt nötig, um aktuelle Ereignisse oder Probleme anzusprechen. Der Babysitter sollte für die Stunden, die er über die Kinder wacht, über eine kleine Summe an Geld verfügen, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Versicherungsschutz

Wer eine gelegentliche oder regelmäßige Betreuungskraft für seine Kinder beschäftigt, sieht sich sogleich konfrontiert mit den großen Themen Absicherung und Versicherung. Ein Haushalt, der insbesondere für einen Babysitter Fremdgebiet ist, und vor allem der Umgang mit kleinen Kindern birgt eine Vielzahl an Risiken und Gefahrenquellen.

Abgesehen von der Pflicht, den bei sich Beschäftigten gesetzlich zu versichern, ist es auch für Eltern ein zusätzlich entfallender Stressfaktor, zu wissen, dass die Konsequenzen im Ernstfall von einem Dritten getragen werden. Um einen Kegel Licht ins Dunkel des Versicherungswirrwarrs zu bringen, hier nun ein paar nützliche Hinweise für Eltern und Babysitter im Überblick.

Gesetzliche Unfallversicherung

Wer als Babysitter angestellt ist, fällt in die Kategorie Haushaltshilfen und muss somit gesetzlich unfallversichert sein. Der Beitrag (1,6 Prozent des Arbeitsentgelts) beläuft sich auf eine überschaubare Summe, bedenkt man einmal, dass im Schadensfall sämtliche Behandlungs- und Rehabilitationskosten getragen werden. Eine private Unfallversicherung ersetzt die gesetzliche nicht. Der Versicherungsschutz greift auf allen unmittelbaren Wegen vor oder nach der Beschäftigung.

Ansprechpartner für die Unfallversicherung zur Absicherung von Haushaltshilfen und Betreuungskräften sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.unfallkassen.de

Mit dem Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale wird übrigens der zuständige Unfallversicherungsträger automatisch informiert.

Haftpflicht

Selbst mit einer ausreichenden Portion Gewissenhaftigkeit und Vorsicht kann einmal ein Malheur passieren. Wie schnell ist einem kleinen Moment Unachtsamkeit eine kaputte Vase geschuldet oder stößt gar dem zu betreuenden Kind etwas zu! Um sich hinsichtlich eines Schadensfalls abzusichern, sollte sich der Babysitter informieren, ob die eigene private Haftpflichtversicherung, oder jene der Eltern, auch im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in Kraft tritt. In einigen Fällen greift ebenfalls die private Haftpflicht des Haushaltsführenden. Dabei ist unerheblich, ob sich die Betreuungskraft innerhalb eines Vertrags- oder Gefälligkeitsrahmens im Haushalt aufhält. Ein prüfender Blick in die Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft sollte Aufschluss geben.

Minijob

Handelt es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt, d.h. Aufgaben, die normalerweise durch Familienmitglieder ausgeführt werden und bei dem der Arbeitnehmer nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient, so spricht man vom so genannten Minijob.

Die Institution „Minijob“ birgt nicht nur Vorteile für den Arbeitgeber, sondern ebenso für den Arbeitnehmer. Als Minijobber ist dieser beispielsweise von Sozialabgaben und Steuerzahlungen befreit, hat Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall und kann geminderte Rentenansprüche erwerben. Für die Anmeldung ist ein weitgehend einfaches, unkompliziertes Verfahren konzipiert worden, das den Namen Haushaltsscheckverfahren trägt und bei der Minijob-Zentrale erfolgt.
Nützliche Hinweise zum Thema Minijob / Haushaltsscheck

Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung. Die Unfallversicherung ist in das Haushaltsscheckverfahren integriert.

Auf der Internetseite der Minijobzentrale sind detaillierte Informationen zum Thema Minijob als Broschüren zum Download aufgearbeitet. Dort können Sie auch Ihren Haushaltsscheck online ausfüllen und Ihren Babysitter anmelden:

Die Minijob-Zentrale beantwortet Ihre Fragen auch über das Servicetelefon 0355 2902-70799 von montags bis freitags 7:00 bis 19:00 Uhr. Dort findet sich kompetente Auskunft für alle, die z.B. mehrere Betreuungskräfte auf Minijob-Basis beschäftigen oder einen Babysitter engagiert haben, der bereits einen oder mehrere Minijobs ausübt.

Mit Hilfe des Haushaltsscheck-Rechners können Sie online berechnen, wie viel ein Minijob in Privathaushalten tatsächlich kostet. Betreuungskosten steuerlich absetzbar

Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung von Kindern können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Grundsätzlich sind zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten absetzbar. Ein Drittel der Kosten müssen selber getragen werden. Sie können für Kinder bis 14 Jahre maximal 4000 Euro Betreuungskosten absetzen. Neben den Aufwendungen für den Kindergarten können auch Kosten für Kinderhort, Tagesmutter, Babysitter oder Au-pairs geltend gemacht werden. Es muss ein Rechnung, ein Dienst- bzw. Arbeitsvertrag, Gebührenbescheid etc. vorliegen und die Zahlung muss auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgen, da es keinen Pauschalbetrag mehr gibt. Berücksichtig werden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und ältere Kinder, wenn diese wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.

Autoren

Thomas Müller und Anne Ahrens

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Erstellt am 21. Januar 2002, zuletzt geändert am 23. Juni 2015

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