Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Alleinerziehende Mütter und Väter tragen zum Teil höhere finanzielle Belastungen als andere Familien. Es lohnt sich, sich genau über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Eine Form der finanziellen Entlastung stellt der steuerliche Entlastungsbetrag dar, dessen Bedeutung nachfolgend erklärt wird.

Seit 2015 beträgt der Steuerliche Entlastungsbeitrag pro Familie 1908 Euro. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro pro weiteres Kind.

Er berücksichtigt den haushaltsbedingten Mehraufwand, den so genannte “echte” Alleinerziehende – die alleine mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern in einem Haushalt leben – gegenüber Paarfamilien haben, egal ob diese verheiratet oder unverheiratet zusammenleben. Gemäß dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird dieser Mehraufwand dauerhaft bei der Lohnsteuer berücksichtigt (Steuerklasse II).

Die Bescheinigung der Lohnsteuerklasse erfolgt durch die Gemeinden. Nur wenn die Kinder volljährig sind, wird die Steuerklasse II vom Finanzamt eingetragen.

Weitere Informationen

Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende

Erstellt am 10. Januar 2004, zuletzt geändert am 11. Juni 2018

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