Sitzerhöhung im Auto: So fahren Kinder sicher mit

Wenn Kinder aus herkömmlichen Kindersitzen herauswachsen, kann eine Sitzerhöhung für mehr Sicherheit sorgen. Ab wann sind sie erlaubt, und welche Arten von Kindersitzerhöhung bieten den größten Schutz? Die wichtigsten Informationen des ADAC.

Eine Sitzerhöhung muss bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen und ein gültiges Prüfsiegel besitzen. Derzeit sind drei europäische Prüfnormen parallel gültig, nach denen Kindersitze bzw. Sitzerhöhungen zugelassen werden: UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 und UN ECE Reg. 129. Häufig entsprechen zugelassene Kindersitzerhöhungen zwar den gesetzlichen Mindestanforderungen, zeigen im Crashtest jedoch Sicherheitsmängel.

Was ist eine Kindersitzerhöhung?

Die Sitzerhöhung ist für größere und ältere Kinder gedacht, für die noch die Kindersitzpflicht besteht oder bei denen der Gurt noch nicht ordnungsgemäß verläuft. Sie hat kein eigenes Gurtsystem, das Kind wird mit dem Dreipunktgurt des Fahrzeugs gesichert. Man unterscheidet drei Typen von Sitzerhöhungen:

Sitzerhöhung mit Rückenlehne

Die sicherste Variante verfügt über zwei ausgeprägte Führungshörner für den Beckengurt sowie eine Rückenlehne mit Kopfstütze. Bei einem Unfall verhindern die Führungshörner, dass der Beckengurt hochrutscht und in den Bauchraum des Kindes schneidet. Die Rückenlehne sorgt für den richtigen Verlauf des Schultergurts. Die Kopfstütze stabilisiert nicht nur den Kopf eines schlafenden Kindes, sondern schützt im Falle eines Seitenaufpralls auch vor schweren Verletzungen.

Sitzerhöhung mit Gurtführung

Zwei Führungshörner kontrollieren den Beckengurt, doch ohne Seitenschutz sind Schulter, Kopf und Oberkörperbereich des Kindes bei einem Crash nicht ausreichend geschützt.

Einfache Sitzerhöhung

Eine einfache Sitzerhöhung bietet keinen Schutz für Becken-, Schulter- und Kopfbereich des Kindes. Der richtige Verlauf des Sicherheitsgurtes kann nicht garantiert werden, das Kind könnte während der Fahrt aus dem Gurt rutschen und wäre im Fall eines Unfalls einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Von einfachen Sitzerhöhungen ist aufgrund der geringen Schutzwirkung dringend abzuraten.

Ab wann ist eine Sitzerhöhung erlaubt?

Nach der Kindersitznorm UN ECE Reg. 44 gehört eine Sitzerhöhung zu den Kindersitz-Gewichtsklassen II und III. Das bedeutet, dass das Kind nicht vor einem Mindestgewicht von 15 Kilogramm eine Kindersitzerhöhung im Auto nutzen darf.

Die aktuellste Norm UN ECE Reg. 129 richtet sich dagegen nicht nach dem Gewicht, sondern nach der Größe des Kindes. Die Kindersitzhersteller entscheiden, für welche Körpergrößen ihre Sitze geeignet sind.

Wenn Sie eine Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne nutzen wollen, gilt: Seit 2017 sind alle neu zugelassenen Sitzerhöhungen dieser Art nur noch für Kinder erlaubt, die über 125 Zentimeter groß sind und mindestens 22 Kilogramm wiegen.

Wann ist ein Wechsel in die Sitzerhöhung sinnvoll?

Generell sollte Ihr Kind im Auto nicht zu früh in einer Kindersitzerhöhung sitzen. Wenn die Sitzerhöhung zu groß ist, verläuft der Gurt nicht richtig und der Sitz verfehlt seine Schutzfunktion. Erst wenn der Kopf des Kindes deutlich über die obere Kante des Kindersitzes herausragt, sollte man den Sitz durch eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne ersetzen.

Wie lange ist eine Kindersitzerhöhung notwendig?

Auch wenn die Kindersitzpflicht (12 Jahre oder mindestens 150 cm groß) nicht mehr gilt, können Eltern entscheiden, ihren Nachwuchs bei Autofahrten weiterhin mit einer Sitzerhöhung zu sichern. Das ist vor allem zu empfehlen, wenn das Kind zwar schon zwölf Jahre alt ist, aber noch deutlich kleiner als 150 Zentimeter. Bei einer zu geringen Körpergröße könnte der Beckengurt im Falle eines Unfalls in den Bauchraum des Kindes rutschen und innere Organe quetschen. Eine passende Kindersitzerhöhung sorgt für einen optimalen Gurtverlauf am Becken sowie zwischen Hals und Schulter und bietet damit besseren Schutz.

So sorgen Sie für maximale Sicherheit

Auch wenn eine Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne gesetzlich zugelassen ist, bietet sie nicht genügend Schutz. Sie sollte nur als Notlösung genutzt werden, z.B. wenn Ihr Kind in einem fremden Auto kurz mitfährt. Wählen Sie dabei einen Sitz mit Führungshörnern und aus stabilem Hartplastik – Sitzschalen aus Styropor sind meist von minderer Qualität und weniger robust.

Für maximale Sicherheit muss das Kind in der Sitzerhöhung mit Rückenlehne richtig angeschnallt und der Gurtverlauf an die Größe des Kindes angepasst werden. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:

  • Kindersitzerhöhungen dürfen nur mit einem Dreipunktgurt verwendet werden
  • Der Schultergurt muss mittig über die Schulter verlaufen
  • Der Beckengurt wird durch die Führungshörner geführt und liegt an den Hüftknochen oder gerade über den Oberschenkeln
  • Sowohl Schulter- als auch Beckengurt müssen auf der Seite des Gurtschlosses durch das Führungshorn verlaufen (nur für wenige Kindersitze ist vorgesehen, den Beckengurt über die Hörnchen zu führen. Bitte beachten Sie die Herstelleranleitung!)
  • Es darf keine dicke Jacke zwischen Becken und Gurt liegen
  • Eine zusätzliche Befestigung mit ISOFIX verbindet den Sitz mit dem Auto und erhöht die Stabilität

Vor dem Kauf der Kindersitzerhöhung ist eine Einbauprobe notwendig: Prüfen Sie, ob der Sitz möglichst stramm und standsicher in Ihrem Auto eingebaut werden kann. Außerdem sollte der Sitz passend für die Körpergröße des Kindes und bequem sein. Lassen Sie Ihr Kind deshalb unbedingt vor dem Kauf Probe sitzen. Achten Sie dabei vor allem auf den richtigen Gurtverlauf und die Höhe der Kopfstütze.

Quelle

ADAC e.V.

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