DSGVO und Messenger: Tipps für Eltern
Seit kurzem ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Die Verordnung berührt den Alltag vieler Millionen Jugendlicher in Europa – der Artikel 8 ist Grundlage für die Erhöhung des Nutzungsalters von Sozialen Netzwerken und Messenger-Apps wie WhatsApp von in der Regel 13 auf 16 Jahre. Jüngere brauchen zukünftig eine ausdrückliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten. SCHAU HIN! erklärt, wie ein guter Umgang mit Messengern erreicht werden kann.
Wie die JIM-Studie 2016 zeigt, besitzt praktisch jeder (95 Prozent) der Zwölf-bis 19-Jährigen ein Smartphone. Vier Fünftel der Smartphonebesitzer haben eine Internetflatrate. Fast alle verschicken oder empfangen regelmäßig Nachrichten. 41 Prozent der Zeit, die Jugendliche online sind, verwenden sie für Kommunikation. WhatsApp, Facebook, Instagram und Snapchat sind für viele Jugendliche inzwischen zentrale Kommunikationskanäle. Die Popularität sorgt dafür, dass Jugendliche, die nicht teilhaben können, sich ausgeschlossen fühlen können.
- Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn Erziehungsberechtigte aufmerksam sind und verfolgen, welche Apps ihre Kinder nutzen. Mit der Pubertät erlangen sie immer mehr Selbstständigkeit; wesentlich ist daher eine rechtzeitige Vermittlung von ausreichender Medienkompetenz. Das ist eine Voraussetzung dafür, sich in besonderen Situationen, etwa als Opfer von Cybergrooming/-mobbing, angemessen verhalten zu können. Zumal davon auszugehen ist, dass Heranwachsende Wege finden, die zukünftig für sie offiziell unzugänglichen Portale auch ohne elterliche Genehmigung zu nutzen.
- Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben ist die Frage, ab wann Messenger und Soziale Netzwerke sinnvoll genutzt werden können, nicht pauschal, sondern vielmehr individuell zu beantworten. Zuerst sollten Kinder bereits geübt im Umgang mit dem Internet sein und einschätzen können, welche Nachrichten, die sie bekommen, seriös sind und welche sie besser hinterfragen sollten. Ebenfalls sollten sie schon Handys kennen und sachgemäß nutzen können.
- Ein wichtiger Aspekt ist, dass Kinder und Jugendliche eine Vorstellung davon haben, was Datenschutz bedeutet und sie entsprechend vorsichtig und bedacht mit persönlichen Daten umgehen. Eine frühzeitige Sensibilisierung dafür, dass einmal versendete Informationen und Bilder in aller Regel nicht einfach wieder zu entfernen oder zurückzuholen sind, kann spätere Fehlentscheidungen verhindern.
- Es empfiehlt sich, Sicherheitseinstellungen regelmäßig zu überprüfen, da sie sich zum Beispiel durch Updates verändern. Bei jungen Smartphone-Nutzern können Eltern auf dem Gerät einstellen, dass Updates nur nach Eingabe eines Passwortes gemacht werden können. So wissen Eltern immer, welche Version ihr Kind nutzt und ob es neue Features gibt, die sie bedenklich finden.
Die DSGVO sieht keinen eindeutigen Altersnachweis vor, sondern überträgt die Verantwortung an die Unternehmen, die „unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen“ unternehmen müssen, um die Zustimmung der Eltern zu prüfen.
Mehr zu Datenschutz bei Messenger lesen Sie hier. Über die Altersanhebung bei WhatsApp informiert SCHAU HIN! hier. Grundsätzliche Informationen zur App sind hier zusammengestellt. Alternativen stellen wir hier vor.