Elterngeld: Resturlaub für Babypause eingereicht – Elterngeldanspruch weg
Achtung Elterngeld-Falle! Väter, die für zwei Monate Elterngeld beantragen wollen, müssen für die zwei Monate im Job einkommenslose Elternzeit beim Chef beantragen. Wer stattdessen noch vorhandenen Resturlaub für die „Vätermonate“ nimmt, bekommt gar kein Elterngeld. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Null Euro Elterngeld wegen Resturlaub
Früher hießt die Elternzeit noch Erziehungsurlaub. Warum Erziehungsurlaub beim Chef beantragen, wenn ich noch normalen Erholungsurlaub übrig habe, mag sich ein Mann aus Bayern gedacht haben, als er nach der Geburt seines Kindes bei der Elterngeldstelle für zwei Monate Elterngeld beantragte und beim Arbeitgeber einfach seinen Resturlaub nahm. Seine Ehefrau hatte zunächst für die ersten zwölf Lebensmonate des neugeborenen Kindes Elterngeld bezogen, für die Monate 13 und 14 („Vätermonate“) wollte der Mann neben der normalen Urlaubsvergütung vom Arbeitgeber auch noch Elterngeld vom Staat. Doch die Elterngeldstelle zahlte nicht. Der Streit ging bis vor das Bundessozialgericht. Und dort verlor der Vater. Es half ihm auch nicht, dass der Arbeitgeber ihm die beiden Urlaubsmonate ausdrücklich als „Elternzeit“ bescheinigte. Das Bundessozialgericht entschied: Dem Mann steht kein Elterngeld zu.
Kein lohnbezogenes Elterngeld wegen Urlaubsvergütung
Resturlaub für die Babypause zu verwenden, klingt zunächst einmal ganz logisch. Um Elterngeld zu erhalten, müssen junge Eltern nach dem Wortlaut des Gesetzes zunächst einmal nur für die Kindererziehung im Job pausieren. Ein Vater, der für die Babybetreuung Urlaub nimmt, tut das ja. Aber: Das lohnbezogene Elterngeld (Faustregel: 65 Prozent vom vorgeburtlichen Nettolohn) gibt es nur für Eltern, die durch die Babymonate Einkommenseinbußen haben. Dies war bei dem Mann, der brutto rund 6 000 Euro monatlich verdiente, allerdings nicht der Fall. In der Zeit seines zweimonatigen Urlaubs bekam er natürlich sein Gehalt weiter.
Auch keine 300 Euro Mindestelterngeld für Urlauber
Die Vorinstanz, das Bayerische Landessozialgericht, hatte dem Arbeitnehmer wenigstens noch den Elterngeld-Mindestsatz in Höhe von 300 Euro zugesprochen. Dieses Geld sei auch eine pauschale Anerkennung für Erziehungsarbeit und stehe daher auch denjenigen zu, die etwa wegen der Urlaubsvergütung keinen Anspruch auf lohnabhängiges Elterngeld hätten, so die Bayern. Aber auch den Anspruch auf die 300 Euro monatlich verneinten die Bundesrichter. Erholungsurlaub könne rechtlich nicht gleichzeitig Elternzeit sein, so das Bundessozialgericht (Az. B 10 EG 3/14 R).
So holen Eltern ein Riesenplus beim Elterngeld heraus
- Wahl der Steuerklasse. Bereits vor der Geburt können verheiratete Paare mit einer geschickten Wahl der Steuerklassen die Höhe des Elterngeldes enorm erhöhen. Mehr dazu in unserem Beitrag: "Steuerklasse wechseln: Ein Riesenplus beim Elterngeld."
- Elterngeld Plus. Seit dem Sommer 2015 belohnt der Staat Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes früh wieder in ihren Job einsteigen, mit dem neuen Elterngeld Plus. Damit können Paare erheblich mehr staatliche Unterstützung herausholen als bisher. Mehr dazu in unserem Special „Elterngeld: Eltern in Teilzeit können doppelt so viel bekommen wie andere“.