“Landesstiftung – Hilfe für Mutter und Kind”

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Bayern hat mit dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz Rahmenbedingungen für einen glaubwürdigen Lebensschutz geschaffen und diese mit einem breiten Hilfsangebot der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ finanziell abgesichert.

Auch in anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Landesstiftungen, wobei alle Landesstiftungen die Stiftungsmittel im Rahmen der Vorgaben der Bundesstiftung "Mutter und Kinder - Schutz des ungeborenen Lebens" eigenständig und auf unterschiedliche Art und Weise vergeben.

Die bayerische Landesstiftung unterstützt kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen, sowie Schwangere in Notlagen mit finanziellen Beihilfen,
sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Auf die Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ besteht kein Rechtsanspruch.

Hier geht’s direkt zur „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“.

Auf Antrag vergibt die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ spezielle Beihilfen zu den Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes üblicherweise anfallen. Sie müssen geeignet sein, die Schwangerschaft und die Situation von Mutter und Kind zu erleichtern.

Hilfesuchende Schwangere müssen den Antrag vor der Geburt des Kindes bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen oder einer der katholischen Beratungsstellen stellen.

Hier geht’s direkt zum Verzeichnis der Beratungsstellen für
Schwangerschaftsfragen.


Hier finden Sie mehr zu den Leistungen der Landesstiftung Hilfe für
Mutter und Kind.


Unter bestimmten Voraussetzungen kann die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ auch kinderreichen Familien und alleinerziehenden Elternteilen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, finanzielle Unterstützung gewähren.

Die finanziellen Zuwendungen an Familien in Not sollen als Hilfe zur Selbsthilfe eine tragfähige Basis für die Zukunft schaffen. Auf diese Hilfen besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

Zuschüsse aus dem Stiftungszweck „Hilfen für Familien in Not“ können erst erbracht werden, wenn bereits alle zur Verfügung stehenden gesetzlichen Leistungen ausgeschöpft sind und keine vorrangigen Leistungen aus dem Stiftungszweck „Schwangere in Not“ gewährt werden können.

Hier erfahren Sie mehr über die Zuwendungen an Familien in Not.

Hilfen bei Mehrlingsgeburten

Auch bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen ist eine Unterstützung durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ möglich.

Nähere Informationen erhalten Sie in diesem Berechnungsbeispiel.

Hier finden Sie mehr zum Thema Schwangerschaftsberatung und
weiterführende Informationen zur Arbeit der Mütterzentren in Bayern
:

Beratung und Antrag:
"Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind"
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Familie-in-Not@zbfs.bayern.de

Adressen von vergleichbaren Stiftungen anderer Bundesländer

Baden-Württemberg

Stiftung “Familie in Not”
Postanschrift: Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 63 75 – 0
E-Mail
Website

Berlin

Stiftung „Hilfe für die Familie”
Postanschrift: Oranienburger Straße 13 – 14 , 10178 Berlin
Telefon: 0 30 / 20 08 91 0
E-Mail:
Website

Brandenburg

Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 3, 14473 Potsdam
Telefon: 03 31 / 86 65 99 – 0
E-Mail
Website

Bremen

Bremische Evangelische Kirche
Postanschrift: Domsheide 2, 28195 Bremen
Telefon: 04 21 / 33 35 63
E-Mail
Website

Hamburg

Caritasverband für Hamburg e.V.
Postanschrift: Danziger Straße 66, 20099 Hamburg
Telefon: 0 40 / 28 01 40 – 0
E-Mail
Website

Hessen

Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck
Postanschrift: Kölnische Straße 136, 34119 Kassel
Telefon: 05 61 / 10 95 – 0
E-Mail
Website

Mecklenburg-Vorpommern

Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien”
Postanschrift: Friedrich-Engels-Str. 47, 19061 Schwerin
Telefon: 03 85 / 588 95 -42, -43, -44, -45
E-Mail
Website

Niedersachsen

Stiftung „Familie in Not”
Postanschrift: Postfach 141, 30001 Hannover
Telefon: 05 11 / 10 67 49 0
E-Mail
Website

Nordrhein-Westfalen

Caritasverband für die Diözese Münster e.V.
Postanschrift: Kardinal-von-Galen-Ring 45, 48149 Münster
Telefon: 02 51 / 89 01 – 224
E-Mail
Website

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Telefon: 06131 16 - 2518
poststelle@mffki.rlp.de
Internet

Saarland

Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V.
Postanschrift: Johannisstraße 2, 66111 Saarbrücken
Telefon: 06 81 / 30 90 6 – 0
E-Mail
Website

Sachsen

Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind” des Freistaates Sachsen
Geschäftsstelle
Postanschrift: Reichsstraße 3, 09112 Chemnitz
Postfach 1345, 09072 Chemnitz
Telefon: 0371 / 57 73 70
Fax: 0371 / 57 74 40
E-Mail
Website

Sachsen-Anhalt

Stiftung „Familie in Not” – Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
Hausanschrift: Liebknechtstraße 65, 39110 Magdeburg
Telefon: 03 91 / 72 73 99 10
Fax: 03 91 / 72 73 99 14
E-Mail
Website

Schleswig-Holstein

Stiftung „Familie in Not”
Postanschrift: Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
Telefon: 04 31 / 988 – 0
E-Mail
Website

Thüringen

Thüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not
Postanschrift: Linderbacher Weg 30, 99099 Erfurt
Telefon: 03 61 / 44 20 10
E-Mail
Website
 

Erstellt am 17. März 2010, zuletzt geändert am 17. Mai 2022

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