Elterngeld

Eltern haben die Wahl: Bis zu 14 Monate Basis­eltern­geld oder bis zu 28 Monate Eltern­geld Plus zum halben Satz. Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Thema Eltern­geld.

Eltern­geld – das Wichtigste in Kürze

Paare haben Anspruch auf zwölf Monate Eltern­geld („Basis­eltern­geld“).
Zwei weitere Monate („Part­nermonate“) bekommen sie, wenn nicht nur die Mutter des Kindes, sondern auch der Vater für wenigs­tens zwei Monate Eltern­geld beantragt und für die Kinder­betreuung im Job kürzer tritt.
Einen Anspruch auf eine bis zu dreijäh­rige Elternzeit (Reduzierung der Arbeit auf null) hat jeder Arbeitnehmer.

Schwanger? Sofort zum Finanz­amt!

Ehepaare können sich ein riesiges Plus beim Eltern­geld sichern, wenn derjenige recht­zeitig vor der Geburt in die Steuerklasse 3 wechselt, der später mehr Monate Eltern­geld beantragen wird. Das sind oft die Mütter. Wollen sie ein höheres Eltern­geld nach Steuerklasse 3, müssen sie spätestens sieben Monate vor dem Kalendermonat, in dem sie in Mutter­schutz gehen, den Steuerklassen­wechsel beim Finanz­amt
beantragen. Sobald das Ehepaar von der Schwangerschaft weiß, ist also
Eile geboten
Details im Special Elterngeld – Steuerklasse wechseln

„Eltern­geld Plus“ lukrativ für Eltern in Teil­zeit

Eltern können wählen zwischen bis zu 14 Monaten „Basis­eltern­geld“ zum vollen Satz (maximal 1800 Euro monatlich) oder 28 Monaten „Eltern­geld Plus“ zum halbem Satz (maximal 900 Euro). Das Eltern­geld Plus lohnt sich besonders für Mütter und Väter, die bald nach der Geburt wieder arbeiten, aber in Teil­zeit gehen wollen. Unterm Strich kommt für sie mehr heraus als mit dem Basis­eltern­geld.

Das Thema Eltern­geld ist kompliziert. Beschäftigen Sie sich nicht erst nach der Geburt Ihres Kindes damit. Dann haben Sie Wichtigeres im Kopf.
Besorgen Sie sich früh den Eltern­geld­antrag und füllen ihn aus, soweit es geht. Dann müssen Sie nach der Geburt nur noch unter­schreiben und die notwendigen Unterlagen dazu­legen. Details zum Antrag im Special Elterngeld: So klappt der Elterngeldantrag

Wer fürs Eltern­geld zuständig ist, ist in den Bundes­ländern unterschiedlich geregelt. Die Adresse der Eltern­geld­stellen finden Sie in unserem Special zum Elterngeldantrag. Dort lesen Sie auch, wo Sie die Antrags­unterlagen herunter­laden können und was sonst noch beim Antrag auf Eltern­geld zu beachten ist.

Quelle

Stiftung Warentest
 

Weitere Links zum Thema Elterngeld

 

Erstellt am 18. November 2008, zuletzt geändert am 10. Mai 2022

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
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