Suchtberatungsstellen

Rainer Wege
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In diesem Artikel wird eine Übersicht des ambulanten Suchthilfesystems und speziell der Suchtberatungsstellen (PSB psychosoziale Beratungsstelle) gegeben. Sowohl der rechtliche Rahmen bzgl. Datenschutz etc. als auch die Arbeitsweise der Beratungsstellen werden kurz erläutert. In zwei Beispielen wird gezeigt, wie der Ablauf einer Beratung aussieht.

Suchtberatungsstellen sind integriert in ein differenziert ausgebautes Suchthilfesystem und bieten Information, Hilfe und Unterstützung zum Themenkreis ‚Sucht’. Die Suchtberatungsstellen sind zuständig für substanzbezogene ‚Süchte’, einige beraten auch bei anderen Formen der Sucht (z.B. Essstörungen, Spielsucht und exzessiver Mediengebrauch [= PC- und Internetgebrauch]). Substanzbezogen (oder stoffgebunden) heißt, dass konsumierte Substanzen zur ‚Sucht’ geführt haben. Da mit dem Begriff ‚Sucht’ die Schwierigkeiten zu allgemein beschrieben werden, unterscheiden SuchtberaterInnen und SuchttherapeutInnen nach Gefährdung (oder auch Missbrauch, schädlicher Gebrauch) und Abhängigkeit. Auch nach den konsumierten Substanzen wird die Gefährdung bzw. Abhängigkeit unterschieden (z.B. Alkohol-, Medikamenten-, Cannabis-, Heroinabhängigkeit).

An eine Suchtberatungsstelle können sich alle wenden, die Fragen zum Thema ‚Sucht’ haben. Zielgruppen der Suchtberatungsstellen sind insbesondere die Betroffenen (KonsumentInnen) selbst, jedoch auch ihre Angehörigen. Für Minderjährige gibt es in vielen Regionen spezialisierte Angebote der Jugendhilfe.

Für die MitarbeiterInnen gilt neben dem Datenschutz (BDSG) auch die Schweigepflicht (§203 StGB). Damit sind Informationen und Daten, die von Ratsuchenden erfragt werden, geschützt. Beratungen von KonsumentInnen illegaler Drogen sind zusätzlich durch das Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO) geschützt.

Die Suchthilfe hat übergreifend vier Ziele, die als Zielhierarchie beschrieben werden:

  • Suchthilfedas Überleben der konsumierenden Menschen zu gewährleisten (z.B. Schutz vor Überdosierungen, Spritzentausch)
  • die Gefährdeten oder Abhängigen darin zu unterstützen, ihre Situation stabilisieren zu können (den Alltag bewältigen zu können, den Konsum zu reduzieren)
  • eine Integration (in den Sozialgesetzbüchern als Teilhabe bezeichnet) in Arbeits- (Ausbildungs-) und Kulturwelt zu ermöglichen, d.h. (Wieder-)Eingliederung in das Berufsleben – wenn nötig auch über den sog. zweiten Arbeitsmarkt durch Vermittlung in Arbeitsprojekte – und Unterstützung beim (Wieder-) Aufbau eines sozialen Netzwerkes mit der Familie, Freunden und Bekannten.
  • die Entwicklung einer abstinenten Lebensweise zu fördern und zu stabilisieren.

Es versteht sich, dass in jeder höheren Stufe, auch die Ziele der unteren mit zu verfolgen sind.
Aus diesen Zielen leiten sich verschiedene Aufgabenstellungen für die Suchthilfe ab. Es gibt Einrichtungen, die stärker im Bereich der Überlebenshilfe und Stabilisierung angesiedelt sind (z.B. Streetwork, Kontaktläden, Notschlafstellen), Einrichtungen, die eher Stabilisierung und Integration anbieten (z.B. Beratungsstellen, Arbeitsprojekte, speziell im Jugendbereich: ambulante Erziehungshilfen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) und Einrichtungen, die die Integration und Abstinenz fördern (z.B. Entwöhnungseinrichtungen, therapeutische Wohngemeinschaften). Suchtberatungsstellen sind in diesem differenzierten Hilfesystem meist die erste Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige. Aus diesem Grund werden deren Aufgaben näher beschrieben:

In Suchtberatungsstellen arbeiten v.a. SozialpädagogInnen und PsychologInnen. Teilweise werden auch speziell ausgebildete Ex-UserInnen, PädagogInnen und ÄrztInnen beschäftigt.

Beratung wird in der Fachliteratur als ein soziales Miteinander definiert, in der kompetente BeraterInnen die KlientInnen dabei unterstützen, ein aktuelles oder zukünftiges Problem zu lösen. Beratung bezieht dabei sowohl kurzfristige informationsorientierte Beratung als auch mittel- oder langfristig angelegte problemorientierte Beratung mit ein. Die Aufgabe eines Beraters beschränkt sich nicht nur auf Vermittlung von Sachinformation, sondern er versucht auch, den Problemlöseprozess durch entsprechend kompetente Befragung und durch Reflexion von Lösungsalternativen zu strukturieren und zu steuern.

Die Beratung erfolgt freiwillig, d.h. Betroffene oder Angehörige vereinbaren für sich einen Termin und müssen zur Mitarbeit bereit sein. Die meisten Beratungsleistungen erfolgen kostenfrei. Bei der Terminabsprache wird verabredet, wer alles zum Erstgespräch kommt. Im Erstgespräch lässt sich die Beraterin das jeweilige Problem beschreiben und es wird das weitere Vorgehen vereinbart. Es folgen Anamnese und Diagnostik. Teilweise setzen Beratungsstellen dafür diagnostische Testverfahren ein. Je nach Problemstellung erfolgt anschließend eine Beratungsphase oder eine Vermittlung in andere Einrichtungen (z.B. therapeutische Wohngemeinschaften, Rehabilitationseinrichtungen).
Die Beratung erfolgt in Form von

  • Einzelgespräch
  • Familienberatung
  • Gruppenberatung, meist mit bestimmten Indikationen (z.B. Angehörigen-Gruppen, Motivationsgruppe für Cannabis-KonsumentInnen)

Neben der professionellen Beratung wird je nach Indikation teilweise auch zusätzlich an Selbsthilfegruppen vermittelt. Viele Beratungsstellen bieten neben der Beratung auch die Form der ambulanten Rehabilitation für ehemals Konsumierende, die – noch eine – ausreichende Stabilität, ein genügendes soziales Netz und eine vorhandene Alltagsstruktur (z.B. Ausbildungsplatz, Arbeitsplatz) mitbringen. Einige Beratungsstellen bieten auch die Möglichkeit der Online-Beratung.

Beispiel 1 aus der Praxis

Die Mutter eines knapp 17-jährigen Sohnes ruft bei der Suchtberatungsstelle an, da ihr einige Veränderungen im Verhalten ihres Sohnes aufgefallen sind. Ihr Sohn ziehe sich deutlich zurück, lehne gemeinsame Aktivitäten und das tägliche gemeinsame Abendessen seit einiger Zeit ab. Den Eltern gegenüber zeige er Desinteresse oder sei ihnen gegenüber sehr aggressiv. Gesprächen mit seinen Eltern gehe er aus dem Weg. Er verbringe sehr viel Zeit in seinem verschlossenen Zimmer bzw. außerhalb der elterlichen Wohnung. Verabredungen halte er nicht mehr ein. In der Schule komme er häufig zu spät. An manchen Tagen könne sie ihn nicht bewegen aufzustehen und in die Schule zu gehen; die Leistungen des noch vor zwei Jahren sehr guten Schülers hätten massiv in allen Fächern nachgelassen, so dass seine Versetzung gefährdet sei. Die Mutter ist verzweifelt, sagt, dass sie an ihren einzigen Sohn nicht mehr herankomme. Vor drei Tagen habe sie im Zimmer ihres Sohnes eine größere Menge Cannabis und Papierchen gefunden. Sie habe ihren Sohn daraufhin zur Rede gestellt, der ihr nur mitteilte, dass er ab und zu etwas Gras rauche. Ein Gespräch mit ihr und abends mit dem Vater habe er vehement abgelehnt.

Frau Z. wünscht einen Tipp, wie sie ihren Sohn motivieren könne, die Beratungsstelle aufzusuchen, denn er brauche dringend eine Therapie. Die Beraterin kann Frau Z. wiederum motivieren, einen Termin für ein gemeinsames Familiengespräch zu vereinbaren. Sie lädt Frau Z., deren Mann und den Sohn zu dem Termin ein.

Zu dem ersten Termin erscheinen die Eltern allein. Der Sohn habe es abgelehnt zu kommen, denn er habe kein Problem mit seinem Konsum. Schnell wird deutlich, wie hilflos die Eltern sind. Ihr einziges Denken ist auf den Konsum des Sohnes ausgerichtet. Dass auch weitere Schwierigkeiten bestehen, zeigt der Verlauf des Beratungsgespräches. Der 16-Jährige bestimmt die Spielregeln des Zusammenlebens durch seine – für die Eltern – uneinschätzbaren Verhaltensweisen und Erpressungen, indem er mit Auszug oder gar Selbstmordabsichten drohe oder durch handgreifliche Attacken gegen die Eltern. In den Beschreibungen der Eltern wird auch wahrnehmbar, wie gut es der Sohn schafft, die Eltern gegeneinander auszuspielen. Die Beziehungen innerhalb der Familie sind unklar und ‚aus den Fugen geraten’. Grenzen und Kompetenzverteilung sind nicht erkennbar. Die Beraterin klärt mit den Eltern, dass diese darin Unterstützung benötigen, ihrem Sohn einen Orientierungs-rahmen zu setzen. Sie vermittelt die Eltern an eine Jugend-Clearingstelle, damit auch der Sohn Unterstützung erhält. Von der Clearingstelle wird auch aufsuchende Arbeit z.B. in der Wohnung oder der Schule des Jugendlichen geleistet, um mit dem 16-Jährigen Kontakt aufnehmen zu können.

Im weiteren Vorgehen werden die Eltern durch die Clearingstelle darin bestärkt, als Elternpaar eine gemeinsame Basis zu finden. In den Elterngesprächen werden die Beziehungen der Eltern untereinander und zu ihrem Sohn transparenter und die Kommunikation klarer. Die Eltern entwickeln ein Verständnis dafür, dass Liebe sich nicht nur im Gewähren-Lassen zeigt, sondern auch darin, persönliche Grenzen aufzuzeigen und die Einhaltung konsequent zu fordern. Auch entwickeln sie ein Verständnis, dass der Sohn ebenso den Eltern Grenzen setzt, um mit und an eigenen Erfahrungen zu wachsen.

Herr X. von der Jugend-Clearingstelle besucht die Familie daheim. Er schafft es, langsam das Vertrauen des Sohnes zu gewinnen, da er den 16-Jährigen ernst nimmt und dessen Wünsche aufgreift und an der vorhandenen Realität gemeinsam mit dem Jugendlichen auf ihre Umsetzbarkeit prüft. Herr X. unterstützt den Jugendlichen dabei, dass die Eltern sich nicht in alle Angelegenheiten des Sohnes einmischen, sondern ihm einen Spielraum zur Verfügung stellen. Nach einiger Zeit ist der 16-Jährige bereit, mit dem Jugendberater Vereinbarungen zu treffen. So will er wieder regelmäßig zur Schule gehen und sich selbst einen Wecker stellen. Der Sohn macht positive Erfahrungen und lernt ein Selbst-Management. Er entwickelt die Einsicht, dass sein Konsum ihn daran hindert, den Alltag gut bewältigen zu können. Er wünscht sich, den Konsum stoppen zu können; im Versuch, diesen Wunsch umzusetzen, merkt er, dass er dabei Unterstützung benötigt.

Beispiel 2 aus der Praxis

Ein 24-jähriger junger Mann nimmt aufgrund einer Auflage seines Arbeitgebers Kontakt mit einer Suchtberatungsstelle auf. In der Arbeit ist er wegen häufigen Fehlens und Zu-Spät-Kommens aufgefallen. Außerdem ist seinem direkten Vorgesetzten seine Motivationslosigkeit und Müdigkeit bereits am frühen Morgen und vor allem montags aufgefallen. In den vielen Gesprächen zeigte sich der junge Mann zwar einsichtig, gab den Konsum von Alkohol zu, doch geändert hat er an seinem Verhalten nichts. Auch die mündliche Abmahnung änderte nichts. Die schriftliche Abmahnung ist verbunden mit der Auflage, eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen und eine Rehabilitation einzuleiten, da ansonsten die Kündigung drohe.

Bei der telefonischen Terminvereinbarung werden nur wenige Daten erfragt: eine Telefonnummer, damit er zurückgerufen werden kann und ein Name. Im ersten Gespräch erhält der junge Mann Informationen darüber, dass von Beratungsseite Datenschutz, Schweigepflicht und Zeugnisverweigerung einzuhalten sind und was es damit auf sich hat. Außerdem wird ausführlich sein Anliegen besprochen. Da der junge Mann deutlich macht, dass er seinen Arbeitsplatz unbedingt behalten möchte und er daher bereit ist, der Auflage seines Arbeitgebers nachzukommen, wird eine Beratungsphase mit ihm vereinbart, in der der Kontext und sein persönlicher Hintergrund geklärt werden können. Für die Beratungsstelle ist dies auch zur Klärung der Motivation notwendig.

In den weiteren Beratungsgesprächen werden das persönliche Umfeld des jungen Mannes besprochen: seine Beziehung zur Familie (Eltern, Geschwister, andere Verwandte), seine Stellung im Beruf und der Kontakt zu Kollegen und Vorgesetzten, seine Freizeitaktivitäten und sein Wohnumfeld. Auch ist es wichtig zu wissen, ob er in einer Partnerschaft lebt, ob evtl. Kinder von seinem Konsum betroffen sind. In den Beratungsgesprächen werden die Stabilität, Belastbarkeit und die Fähigkeit des 24-Jährigen, die eigenen Verhaltens- und Reaktionsweisen wahrzunehmen und zu durchdenken, geprüft. Im Mittelpunkt all dieser Hintergrund-Informationen, die mit dem jungen Mann besprochen werden, stehen die Fragen, welche Funktion die konsumierte Substanz hat und welche Auswirkungen sein Konsum bereits hat.

In den Gesprächen werden auch die Zweifel, Befürchtungen und Ängste des 24-Jährigen beleuchtet. Niemand verzichtet freudig und glückstrahlend für lange Zeit auf ‚ein Glas Bier oder Wein’ am Abend. Diese Ambivalenz, einerseits ein ‚normales Leben’ – wie es der junge Mann nennt – führen zu wollen und andererseits nichts aufgeben zu wollen stellt einen inneren Kampf dar, der in dieser Beratungsphase begleitet wird.

Bei dem jungen Mann steht nach sechs weiteren Gesprächsterminen fest, dass eine ambulante Rehabilitation möglich wird, da er eine ausreichende psychische Stabilität zeigt, er ein deutliches Interesse zeigt, sich zu entwickeln und seine Gesamtsituation zu verbessern.

Nun beginnt die Vorbereitungs- für und Vermittlungsphase in die ambulante Rehabilitation, bei der die Diagnostik, Indikation und Motivation geprüft sowie die Kosten für die Maßnahme und ein geeigneter Platz für den jungen Mann gesucht werden müssen. Während dieser Vermittlungsphase steht der Klient weiter regelmäßig mindestens einmal pro Woche mit seinem Berater solange im Kontakt, bis die Vermittlung in die weiterführende Maßnahme abgeschlossen ist.

Weitere Informationen

Autor

Rainer Wege, Dipl.-Psychologe, ist angestellt bei:

Condrobs Drogenberatung München
Konradstraße. 2
80801 München

Tel: 089 388376-6

Drogenberatung München

Gesamtverein Condrobs e.V.

Erstellt am 15. März 2005, zuletzt geändert am 11. November 2022

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