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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Freibetrag für Kinder in Ausbildung

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Eltern von volljährigen Kindern in Schul- oder Berufsausbildung können - wenn diese auswärts untergebracht sind - einen steuerlichen Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs von bis zu 924 EUR geltend machen.

Voraussetzung ist, dass die Eltern für das Kind Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder erhalten. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln im Rahmen der Ausbildungsförderung werden auf den Freibetrag angerechnet. Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes über 1.848 EUR mindern den Freibetrag.

Weitere Informationen:
http://www.bmfsfj.de

Letzte Änderung: 28.06.2004 17:04:14Zum Seitenanfang