ZUM TEXTHauptmenüHauptseiteFamilienhandbuch-Forum Stichwortsuche von A bis ZAktivitäten mit KindernAngebote/Hilfen Behinderung Elternschaft Ernährung Erziehungsbereiche Erziehungsfragen Familie und Beruf Familienbildung Familienforschung Familienpolitik Gesundheit Häufige Probleme Haushalt/Finanzen Jugendforschung Kindertagesbetreuung Kindheitsforschung Kindliche Entwicklung Leistungen für Familien Partnerschaft Rechtsfragen Schule Teil- und Stieffamilien Trennung/Scheidung VerschiedenesImpressumKontakt | ZUM MENÜFreibetrag für Kinder in AusbildungBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Eltern von volljährigen Kindern in Schul- oder Berufsausbildung können - wenn diese auswärts untergebracht sind - einen steuerlichen Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs von bis zu 924 EUR geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Eltern für das Kind Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder erhalten. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln im Rahmen der Ausbildungsförderung werden auf den Freibetrag angerechnet. Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes über 1.848 EUR mindern den Freibetrag. Weitere Informationen: http://www.bmfsfj.de | ||
Letzte Änderung: 28.06.2004 17:04:14 |