ZUM TEXTHauptmenüHauptseiteFamilienhandbuch-Forum Stichwortsuche von A bis ZAktivitäten mit KindernAngebote/Hilfen Behinderung Elternschaft Ernährung Erziehungsbereiche Erziehungsfragen Familie und Beruf Familienbildung Familienforschung Familienpolitik Gesundheit Häufige Probleme Haushalt/Finanzen Jugendforschung Kindertagesbetreuung Kindheitsforschung Kindliche Entwicklung Leistungen für Familien Partnerschaft Rechtsfragen Schule Teil- und Stieffamilien Trennung/Scheidung VerschiedenesImpressumKontakt | ZUM MENÜVorsorgeaufwendungen als SonderausgabenAb 2005 wird zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden:
Alle Vorsorgeaufwendungen werden bei der Berechnung der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale im Rahmen bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt. Wenn Ihnen höhere Vorsorgeaufwendungen entstehen, die im Rahmen der hierfür geltenden Sonderausgaben-Höchstbeträge berücksichtigt werden können, können Sie diese bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen. Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge im Sinne des Altersvermögensgesetzes können nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern ebenfalls erst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt. QuelleLohnsteuer 2005. Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler | ||
Letzte Änderung: 15.10.2004 12:50:55 |