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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben




Ab 2005 wird zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden:
  • Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören insbesondere die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Beiträge zu bestimmten privaten Lebensversicherungen. Hiervon sind innerhalb eines bestimmten Rahmens (20.000 EUR) zunächst 60% der individuell getätigten Aufwendungen als abziehbare Aufwendungen zu berücksichtigen. Dieser Vom-Hundert-Satz steigt im Laufe der Jahre jeweils um 2 Punkte.
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Für diese Beiträge gilt ein Höchstbetrag von 2.400 EUR, wenn die Beiträge zur Krankenversicherung in vollem Umfang allein getragen werden; in allen anderen Fällen beträgt der Höchstbetrag 1.500 EUR.
Beiträge zu Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen werden weiterhin berücksichtigt, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde.

Alle Vorsorgeaufwendungen werden bei der Berechnung der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale im Rahmen bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt. Wenn Ihnen höhere Vorsorgeaufwendungen entstehen, die im Rahmen der hierfür geltenden Sonderausgaben-Höchstbeträge berücksichtigt werden können, können Sie diese bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.

Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge im Sinne des Altersvermögensgesetzes können nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern ebenfalls erst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.

Quelle

Lohnsteuer 2005. Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler


Letzte Änderung: 15.10.2004 12:50:55Zum Seitenanfang