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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Berufstätige Mütter und Väter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren:
  • Eltern: pro Jahr, Kind und Elternteil 10 Tage - bei mehreren Kindern maximal 25 Tage je Elternteil
  • Alleinerziehende: pro Jahr und Kind 20 Tage - bei mehreren Kindern maximal 50 Tage
Besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung, zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld, jedoch nur dann, wenn das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, die anspruchsberechtigte Person aufgrund der Erkrankung des Kindes ihrer Arbeit fernbleibt und im Haushalt keine andere Person lebt, die die Betreuung des Kindes übernehmen könnte.

Weitere Informationen:
http://www.bmfsfj.de

Letzte Änderung: 14.07.2004 10:09:32Zum Seitenanfang