ZUM TEXTHauptmenüHauptseiteFamilienhandbuch-Forum Stichwortsuche von A bis ZAktivitäten mit KindernAngebote/Hilfen Behinderung Elternschaft Ernährung Erziehungsbereiche Erziehungsfragen Familie und Beruf Familienbildung Familienforschung Familienpolitik Gesundheit Häufige Probleme Haushalt/Finanzen Jugendforschung Kindertagesbetreuung Kindheitsforschung Kindliche Entwicklung Leistungen für Familien Partnerschaft Rechtsfragen Schule Teil- und Stieffamilien Trennung/Scheidung VerschiedenesImpressumKontakt | ZUM MENÜPolitik für KinderJana Frädrich Kinderpolitik ist eine Möglichkeit, mit geeigneten Maßnahmen die Rechte der Kinder umzusetzen sowie die Bedürfnisse von Kindern in der Gesellschaft wahrzunehmen und durchzusetzen. Kinderpolitik fühlt sich dem Wohl des Kindes verpflichtet, oder wie es in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (eine Art weltweitem "Grundgesetz" für Kinder) treffender heißt: dem best interest of the child. Im Kern geht es in der Kinderpolitik um Kinderfreundlichkeit: Kinderfreundlichkeit ist ein Gradmesser für das Wohlergehen von Kindern und damit entscheidend für die Gegenwart und eine gemeinsame Zukunft von und mit Kindern. In Bayern wird Kinderpolitik häufig unter Familienpolitik subsummiert. Bislang gibt es erst in wenigen bayerischen Kommunen eigenständige kinderpolitische Stränge - anders als zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und anderen Ländern. Kinder werden in der Kinderpolitik - analog zur UN-Konvention über die Rechtes des Kindes - als eigenständige "Subjekte" mit besonderen Rechten und besonderer Schutzwürdigkeit begriffen und nicht nur als Teil von Erwachsenen (also als "Objekte"). Derzeit laufen bayernweit Bemühungen, Kinder und Familien zu stärken und neue Konzepte für unterschiedliche Regionen (urban und ländlich) zu entwickeln, beispielsweise durch Kinder- und Familienfreundlichkeits-Prüfverfahren. Aus diesem Grund gibt es derzeit auch eine Gesetzesinitiative, Kinderrechte in der Bayerischen Verfassung zu verankern. Es gibt nicht den einen Weg zu mehr KinderfreundlichkeitViele Wege, Maßnahmen und Initiativen auf dem Weg zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft werden unter dem Begriff "Kinderpolitik" zusammengefasst. Besonders aktuell sind in diesem Zusammenhang Fragen zur Beteiligung von Kindern und die Vertretung von Kinderinteressen durch Erwachsene.Man kann unterscheiden zwischen
Die hier zusammengestellten Informationen verstehen sich als kurze einführende Beschreibungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Literaturhinweise ermöglichen eine Vertiefung einzelner Arbeitsfelder der Kinderpolitik. Unter der Adresse http://www.kinderpolitik.de der "Infostelle Kinderpolitik" des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. finden Sie weitere Texte sowie eine stets aktualisierte Projekt-, Adressen- und Literatur-Datenbank. Kinder haben Rechte! - Rechtliche Grundlagen der KinderpolitikKinder und Jugendliche sind gleichberechtigte und gleichwertige Gesellschaftsmitglieder und haben im Grundsatz die gleichen Menschenrechte wie Erwachsene. Alle universellen Menschenrechte gelten also auch für Kinder und Jugendliche.Die heranwachsende Generation genießt nur noch in wenigen Aspekten den "Schutz- und Schonraum", der ihr einst teilweise zugestanden wurde. Kinder haben wie alle Menschen ein Recht auf Überleben. Sie haben das Recht auf eine angemessene Entwicklung, ein Recht auf Spielen und Freizeit oder auf Bildung und Erziehung. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen gewinnen insbesondere im Hinblick auf Ausbeutung, psychische und physische Gewalt an Bedeutung. Seit Änderung des § 1631 BGB haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, und das bis dato geltende "Züchtigungsrecht" der Eltern wurde abschafft. Die UN-Konvention über die Rechte des KindesAm umfassendsten sind Kinderrechte in einem völkerrechtlichen Übereinkommen der Vereinten Nationen seit 1989 zu finden: in der "UN-Konvention über die Rechte des Kindes". Mit Vorbehalten unterzeichnete 1992 auch die Bundesrepublik Deutschland diese Konvention. Mit Hinterlegung einer Ratifizierungsurkunde verpflichtete sie sich, die UN-Kinderrechtskonvention mit der deutschen Gesetzgebung "abzugleichen". Individuell einklagbar sind die Rechte des Kindes jedoch nicht.Die 54 Artikel der Konvention beziehen sich auf alle menschenrechtlichen Aspekte aus der Perspektive von Kindern. Sie gliedern sich in vier große Rechtsbereiche:
Kinderrechte in DeutschlandIn der deutschen Gesetzgebung finden sich Kinderrechte an verschiedenen Stellen. Viele Gesetzespassagen müssen allerdings entsprechend interpretiert werden, um die Subjektstellung von Kindern deutlich zu machen bzw. um Kinder als Träger eigener Rechte zu begreifen.Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)In der Präambel des Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, steht: "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit". Des Weiteren soll die Jugendhilfe zur Verwirklichung dieses Rechts "dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie für eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen".Diese programmatische Forderung gilt gleichermaßen für gesellschaftliche Gruppen, Verbände (freie Träger) wie auch die öffentliche Jugendhilfe der Kommunen, genauer für die dort eingerichteten Jugendämter. Eine kinder- und familienfreundliche Umwelt ist GemeinschaftsaufgabeDie Schaffung und der Erhalt von Kinder- und Familienfreundlichkeit in unserer Gesellschaft ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wer immer Einfluss auf die Lebenswelten von Kindern hat, sollte dabei ihr Wohl (vorrangig) berücksichtigen.Welche Rolle kommt dabei denjenigen zu, um die es hier geht? Auch wenn Kinder und Jugendliche entwicklungsbedingt noch nicht voll geschäftsfähig sind und noch nicht wie die Erwachsenen am politischen Geschehen unserer Demokratie (zum Beispiel durch Wahlen) teilhaben können, so haben sie dennoch das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und bei Entscheidungen und Planungen angemessen beteiligt zu werden. In Deutschland wurde in den vergangenen Jahren vielfach moniert, dass das gesellschaftliche und demokratische System von Erwachsenen und ihren Interessen dominiert wird. Die strukturelle Vernachlässigung von Kinderinteressen (und vielfach auch von Familieninteressen) zeigt sich darin, dass PolitikerInnen zwar Volksvertreter sind, ihr Mandat und somit ihren Auftrag aber von erwachsenen Wählern und Wählerinnen erhalten. Dieses Problem wurde in einigen Bundesländern erkannt und zu ändern versucht. In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt waren Gesetzesinitiativen zur Herabsetzung des Wahlalters bei den Kommunalwahlen auf 16 Jahre die Folge (eine Zeitlang auch in Hessen). Kinder wissen (nicht immer), was gut für sie istDas Grundrecht auf Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben ist Kindern auch von den Vereinten Nationen zuerkannt worden. Mit der Ratifizierung der UN-Konvention hat die Bundesrepublik Deutschland Kindern (bis 18 Jahren), die fähig sind, sich eine eigene Meinung zu bilden, zugesichert, diese in allen sie betreffenden Angelegenheiten frei äußern zu dürfen sowie diese angemessen und dem Alter und der Reife entsprechend zu berücksichtigen (vgl. Art. 12). Dieser Anspruch bezieht sich auf die verschiedensten Lebensbereiche der Kinder und Jugendlichen und findet sich - in Ansätzen - in der deutschen Gesetzgebung an mehreren Stellen wieder, so auch im KJHG: "Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen" (§ 8 SGB VIII).Nach der Verankerung von Partizipationsrechten in den Bundesgesetzen haben auch einige Bundesländer die Bedeutung der Berücksichtigung von Kinderinteressen erkannt. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind die Gemeindeordnungen in dieser Hinsicht vorbildlich. In der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung steht beispielsweise, dass bei öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren zu beteiligen sind (vgl. § 16 ff). Und weiter heißt es im § 47 f: "(1) Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die Gemeinden über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16f hinaus geeignete Verfahren entwickeln. (2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, soll die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie die Interessen berücksichtigt hat." Auch die Ausführungsgesetze zum KJHG in einzelnen Bundesländern nehmen die partizipativen Elemente des KJHG auf, aber nur wenige konkretisieren und präzisieren sie so weitgehend. Wie steht es um die Kinderrechte - aus Sicht der Kinder?Auch in den reichsten Ländern der Welt sind die Kinderrechte bei weitem nicht zufriedenstellend verwirklicht. Die vier größten Kinderhilfsorganisationen in Deutschland - der Deutsche Kinderschutzbund, UNICEF, terre des hommes und das Deutsche Kinderhilfswerk - führten 1998/99 eine umfangreiche Umfrage zu den Kinderrechten durch. Rund 110.000 Kinder und Jugendliche wurden bei "Kinderrechtswahlen" befragt, welche ihrer Rechte (ausgewählt aus den 10 wichtigsten Artikeln der UN-Konvention) am häufigsten verletzt werden. Dabei sollten die Befragten differenzieren zwischen Kinderrechtsverletzungen bei sich selbst und in der Welt.Die Ergebnisse für Kinder in Deutschland:
Kommunen wollen kinderfreundlicher werdenViele Kommunen starten mit einzelnen Kinderfreundlichkeits-Projekten, häufig zur Beteiligung von Kindern. Das ist gut so! Denn am konkreten geplanten und realisierten Beispiel lässt sich überprüfen, wie sinnvoll und gewinnbringend mehr Kinderfreundlichkeit in der Kommune ist - häufig für alle Bewohnerinnen und Bewohner. Gute Projekte sind der Start für mehr Kinderfreundlichkeit; sie sind Impulse, die in die richtige Richtung weisen.Aus Einzelprojekten werden StrategienDoch schon bald zeigt sich, dass eine strukturelle Verankerung des Ziels einer "kinderfreundlichen Kommune" notwendig ist. Kinderfreundlichkeit und Kinderbeteiligung lassen sich nur so langfristig und kontinuierlich stärken. Kinderfreundliches Denken erhält dadurch allmählich Einzug in die Alltagsgeschäfte von Politik, Verwaltung, Planung und Pädagogik. Nachhaltige Strukturen für eine Kinderinteressenvertretung werden geschaffen, Innovationsprozesse für mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit in Gang gesetzt, zum Beispiel mit einem Bündnis für Kinder und Familien in der Kommune.Nachahmen erwünschtNiemand braucht heute mehr bei Null anzufangen, um kinderpolitisch aktiv zu werden. Die sieben Grundprinzipien für mehr Kinderfreundlichkeit, die Kinderinteressenvertreterinnen und -vertreter in Nordrhein-Westfalen entwickelt haben, lassen sich auch für die eigene Kommune, für ein eigenes Projekt abwandeln. Daraus lassen sich beispielsweise Kinderfreundlichkeitsprüfungen entwickeln, die bei Planungen gezielt eingesetzt werden (wie in der Landeshauptstadt mit dem Konzept "Spielen in München" realisiert). Auch für Kinderberichte, einem anderen kinderpolitischen Instrument, eignen sie sich als Grundlage.Die sieben Grundprinzipien von KinderfreundlichkeitDie sieben Grundprinzipien für Kinderfreundlichkeit zeigen unterschiedliche Aspekte von Kinderfreundlichkeit auf und helfen, die richtigen Fragen zu stellen:
Von den Grundprinzipien zur kinderfreundlichen KommuneDiese sieben Grundprinzipien und Leitfragen für mehr Kinderfreundlichkeit helfen den Verantwortlichen zu hinterfragen, welche Auswirkungen ihre Entscheidungen und Planungen auf Kinder haben. Sie achten die planerischen und gestalterischen Kompetenzen der Profis und greifen nicht in deren Aufgaben ein, sondern laden zur konstruktiven und fantasievollen Auseinandersetzung mit den wichtigsten Bedürfnissen von Kindern ein. Das macht sie so wirkungsvoll. Die sieben Grundprinzipien zur Kinderfreundlichkeit und die Leitfragen sind ein erster Einstieg in die wichtigsten Belange von Kindern und Jugendlichen. Für konkrete Planungen müssen detaillierte Fragen entwickelt und ergänzt werden.KinderfreundlichkeitsprüfungDie Kinderfreundlichkeitsprüfung ist ein Instrument, das Kinderfreundlichkeit bei kommunalen Planungsverfahren sichern soll. Nicht selten wird das Prüfverfahren von Kinderbeauftragten oder Kinderbüros koordiniert. Neben den sieben Grundprinzipen und den daraus abgeleiteten Leitfragen gibt es weitere Prüfkriterien, die bei Planungen und Entscheidungen berücksichtigt werden (können).Wird beispielsweise ein neues Wohngebiet geplant, sollten u.a. folgende Fragen beantwortet werden:
Was können Kinderfreundlichkeitsprüfungen leisten?Über Kinderfreundlichkeitsprüfungen werden die Bedürfnisse der jüngsten Einwohnerinnen und Einwohner thematisiert und in planerische und politische Entscheidungsprozesse einbezogen - mit dem Ziel, Wege zu erarbeiten, um eine kinder- und jugendfreundliche Planung zu realisieren. Sie können ein wichtiges Instrumentarium sein, ressortübergreifend auf die Belange von Kindern aufmerksam zu machen und ihre Bedürfnisse zielgerichtet in Planungs- und Entscheidungsprozessen einzufordern.Wo liegen die Schwächen von Kinderfreundlichkeitsprüfungen?Kritiker von Kinderfreundlichkeitsprüfungen betonen immer wieder, dass das formalisierte und bürokratische Verfahren die ohnehin schwierigen und langwierigen Entscheidungs- und Planungsprozesse zusätzlich verlängert. Wenn Kinderfreundlichkeitsprüfungen nur wie Checklisten angelegt sind (also nicht die planerische Fantasie und Kompetenz der Profis anzuregen und zu erweitern hilft), verfehlen sie oft die angestrebten innovativen Prozesse. Dann wird nicht anders (sprich: kinderfreundlicher) geplant, sondern nur ein weiteres bürokratisches Verfahren (unnützerweise) angewandt, das schematisch abgehakt werden kann.KinderberichtEin Kinderbericht sammelt Informationen und Daten über die Situation von Kindern in einem Land, einer Region oder einer Stadt. Meist wird er von politischen Gremien in Auftrag gegeben und von der zuständigen Verwaltung erarbeitet. Der Kinderbericht ist ein wichtiges Instrument, um die Lebensbedingungen von Kindern zu beschreiben.Umfang und Schwerpunkte der Berichte sind je nach Auftraggeber und Anlass unterschiedlich. Folgende Themenbereiche sind häufig Bestandteil von Kinderberichten:
Kinder- und Jugendberichte sind nur teilweise gesetzlich verankert. Die rechtliche Grundlage für den bundesweiten "Bericht über die Lebenssituation von Kindern" findet sich in § 84 des VIII. Sozialgesetzbuches, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Der Bericht wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit WissenschaftlerInnen und anderen ExpertInnen erstellt und dem Bundestag und Bundesrat vorgelegt. Funktion und Aufgaben eines KinderberichtsEin Kinderbericht macht auf die Gesamtsituation von Kindern aufmerksam. Er stellt Verbindungen zwischen gesellschaftlichen Entwicklungen und ihren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche her. Der Kinderbericht ist darüber hinaus ein wichtiges Instrument, um konkrete Anforderungen für eine kinderfreundlichere Gesellschaft aufzustellen, politischen Handlungsbedarf, Wünsche und Mängel zu benennen sowie Programme und Projekte zu entwickeln.Wann sind Kinderberichte sinnvoll?Das politische Gewicht und der "Gebrauchswert" eines Kinderberichtes hängen stark davon ab, wie weit er über das allgemein übliche "Berichtswesen" hinausgeht. Nicht alleine die Beantwortung der Fragen, wie es den Kindern geht und was bereits alles für sie getan wird, ist von Interesse. Wenn auch Probleme benannt sowie Handlungsstrategien und Lösungsansätze entwickelt werden, wie Bund, Länder, Städte und Gemeinden dem Wohl der Kinder und ihren besonderen Bedürfnissen besser gerecht werden können, steigt der kinderpolitische Gebrauchswert.Kinderinteressenvertretung durch ErwachseneJe jünger die Kinder sind und je komplexer die Strukturen, in denen sie aufwachsen, desto eher brauchen sie Erwachsene, die ganz parteiisch auf ihrer Seite stehen. Im Alltag sind meist Eltern und ErzieherInnen direkte Kinderinteressenvertreter. In der Kinderpolitik gibt es aber auch institutionalisierte neue Formen von Kinderinteressenvertretungen.Kinderinteressenvertretungen arbeiten in allen Bereichen, die Kinder berühren; sie sind echte QuerschnittsdenkerInnen und Querschnittshandelnde. Denn Kinder sind von vielen politischen und administrativen Entscheidungen betroffen, nicht nur von denen im Jugendamt. Kinderinteressenvertretungen arbeiten daher meist professionenübergreifend und benötigen ein profundes Querschnittswissen. "Allzuständig" kann lähmen, ein permanenter "Einmischungsauftrag" ermüdenDie Gefahr von Kinderinteressenvertretungen liegt einerseits darin, dass sie sich in einer Art "Allzuständigkeit" verfangen können. Die Fülle der Anforderungen und Aufgabenfelder kann von einer Person oder einem kleinen Büro gar nicht fundiert bearbeitet werden, kann zu "Ohnmacht" und "Lähmung" statt zu wirkungsvollem Handeln führen. Eine professionelle Kinderinteressenvertretung setzt deshalb immer Prioritäten in Konzepten, bei Planungen und Umsetzungen und kooperiert vielfältig.Andererseits können sich Kinderinteressenvertretungen fast nirgends "lieb Kind" machen, weil sie sich immer wieder einmischen müssen (es ist quasi ihr Auftrag, so etwas wie ein "Stachel im Fleisch" zu sein). Das ist unbequem - nicht nur für die anderen. Warum dennoch institutionalisierte Kinderinteressenvertretungen?Viele Kommunen, die kinderfreundlicher werden wollen, haben nach den ersten Projekten festgestellt, dass es Strukturen und Personen zur Stärkung und Nachhaltigkeit von Kinderfreundlichkeit braucht: Menschen, die die kommunale Entwicklung kontinuierlich begleiten, Diskussionen anstoßen, neue Ziele vorgeben und genau schauen, ob diese Ziele quantitativ und qualitativ erreicht werden, die Konzepte weiter entwickeln und sich zu "Anwälten" der Kinder machen.Auch wenn wissenschaftlich fundierte Evaluationen fehlen: Die Praxis zeigt, dass dort, wo institutionalisierte Kinderinteressenvertretungen wirken, meist positive Entwicklungen und Erfolge im Sinne der Kinder passieren. Viele Namen - gemeinsame ZieleEs gibt sehr unterschiedliche Modelle der Kinderinteressenvertretung in den Kommunen und vielfach auch auf Länder- und Bundesebene: Kinderanwälte, Kinderbeauftragte, Kinderbüros, Kinderkommissionen oder andere. Manche Kinderinteressenvertretungen sind auf politischer Ebene angesiedelt, andere in der Verwaltung, wieder andere bei freien Trägern. Diese "Kinderanwälte" sind hauptamtlich tätig oder ehrenamtlich. Manchmal muten Kinderinteressenvertretungen wie Feigenblättchen an, anderenorts sind sie sehr effizient. Manche arbeiten sehr öffentlichkeitswirksam und beharrlich, andere eher dezent und im Hintergrund.Jede Kinderinteressenvertretung einer Kommune sollte "maßgeschneidert" werden - den jeweiligen Zielen und Bedürfnissen, Personen, Hintergründen und der kinderpolitischen "Landschaft" angepasst. Eine Großstadt braucht andere kinderpolitische Strukturen als eine Kleinstadt, eine ländliche Region andere als der urbane Raum. KinderbeauftragteKinderbeauftragte sind wichtige Kinderinteressenvertreter und direkte Ansprechpersonen für Kinder (häufig auch für deren Eltern). Ihre Aufgabe ist es, in parteilicher Form die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber staatlichen oder kommunalen Verwaltungen zu vertreten. Sie sichern häufig die kontinuierliche Beteiligung der Kinder in ihrer Kommune, organisieren Kinderparlamente, laden zu Kinderforen ein oder organisieren Partizipationsprojekte. Kinderbeauftragte greifen ein, wenn bei Entwicklungsmaßnahmen oder anderen Planungen Kinderinteressen nicht ausreichend berücksichtigt werden oder das Wohlergehen von Kindern gefährdet ist. Häufig üben sie weitere anwaltschaftliche Funktionen aus (Ombudsstelle).In Deutschland gibt es rund 80 Kinderbeauftragte, die meisten in den Städten Nordrhein-Westfalens. Neben hauptamtlichen Kinderbeauftragten gibt es viele ehrenamtliche. Das können Politikerinnen und Politiker, engagierte und angesehene Menschen aus der Gemeinde oder Verwaltungsangestellte sein. Mancherorts arbeiten hauptamtliche Kinderinteressenvertretungen mit ehrenamtlichen Kinderbeauftragten zusammen, so beispielweise in München, Frankfurt am Main, Heidelberg oder Karlsruhe. Aufgaben von KinderbeauftragtenKinderbeauftragte sind eingebunden in die Verwaltung der Stadt, der Gemeinde oder des Landes. Sie können Kinderwünsche und -interessen in Verwaltungsabläufe einbringen und begleiten Entscheidungsprozesse auf politischer Ebene und in der Verwaltung. Sie kommentieren Planungen und entwickeln Alternativen, teils gemeinsam mit Kindern. Oftmals arbeiten Kinderbeauftragte in Kinderbüros und sind mit der Koordination von Kinderfreundlichkeitsprüfungen oder Kinderberichten betraut.Grenzen für KinderbeauftragteKinderpolitik ist Querschnittspolitik und Gemeinschaftsaufgabe. Kritiker wenden gegen Kinderbeauftragte ein, dass sie häufig diese vielfältigen Aufgaben allein umsetzen sollen und damit schnell als Alibi fungieren. Eine gute Kooperation mit anderen Menschen aus Politik, Verwaltung und Kinder- und Jugendarbeit ist daher die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit. Auch der Status und die Kompetenzen der jeweiligen Beauftragten spielen eine wichtige Rolle für ihren Erfolg. Dort, wo ihnen politisch Steuerungskompetenzen zugesprochen werden, um Veränderungsprozesse zu mehr Kinderfreundlichkeit zu initiieren und zu koordinieren (auch im Sinne des neuen Steuerungsmodells der Verwaltung), können sie erfolgreicher agieren als dort, wo ihnen nur eine Wächter- oder gar Alibifunktion zugestanden wird.Vor- und Nachteile einer Anbindung an die VerwaltungAls Teil der Verwaltung können Kinderbeauftragte frühzeitig in laufende Planungsprozesse eingebunden werden. Sie können ihre "Arbeitgeber" jedoch nur bedingt kritisieren und beeinflussen. Eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit ist eher selten möglich.Vor- und Nachteile einer Anbindung an freie TrägerKinderbeauftragte bei freien Trägern sind nicht in die Verwaltung eingebunden. Sie sind unabhängiger und können daher eher öffentlich kritisieren und lautstark unbequeme Forderungen stellen. Auch können sie sich ihre Bündnispartner innerhalb und außerhalb der Verwaltung suchen. Doch ihnen fehlen häufig der unmittelbare Draht in die Verwaltung und der frühzeitige, direkte Zugang zu Informationen und Planungsentwicklungen.KinderbüroKinderbüros sind meist direkte Anlaufstellen für Kinder und ihre Eltern bei Fragen und Problemen. Viele Kinderbüros sind öffentliche Einrichtungen und ihre Mitarbeiter Angestellte der kommunalen Verwaltung. Einige werden von freien Trägern der Jugendhilfe, von Vereinen oder ehrenamtlichen Initiativen betrieben. In vielen Fällen werden Kinderbüros von Kinderbeauftragten oder Kinderanwälten geführt.In manchen Kommunen tragen Sachgebiete oder Fachbereiche innerhalb der Verwaltung die Bezeichnung "Kinderbüro". Sie sind mit kinderspezifischen Verwaltungsaufgaben betraut und koordinieren beispielsweise die Kinderfreundlichkeitsprüfung, stehen jedoch nicht unbedingt in Kontakt mit Kindern. Möglichkeiten und Aufgaben von KinderbürosDie Aufgaben eines Kinderbüros sind vielfältig. Neben seiner Funktion als besonderer Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Kinder weist es häufig folgende Tätigkeitsbereiche auf:
Vor- und Nachteile von Kinderbüros, die der Verwaltung angegliedert sindVorteile der Anbindung von Kinderbüros an die kommunale Verwaltung sind gute Informationsmöglichkeiten über Planungs- und Entscheidungsprozesse und entsprechende Einflussmöglichkeiten. Kommunale Kinderbüros sind jedoch häufig durch ihre Einbindung in die Hierarchie, durch Zwänge der Verwaltungsabläufe und durch andere Sachzwänge eingeschränkt.Vor- und Nachteile von Kinderbüros, die freien Trägern angegliedert sindKinderbüros in freier Trägerschaft sind meist unabhängiger und können in der Regel auch uneingeschränkt Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Kinder leisten. Dafür sind sie aber nicht unbedingt ausreichend über Planungs- und Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung informiert und nur selten in die Verfahrenswege einer Kommune eingebunden.KinderkommissionKinderkommissionen gibt es auf verschiedenen Ebenen. Die Kommission zur Wahrung der Belange der Kinder des Deutschen Bundestages besteht seit 1989 und ist für die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen auf Bundesebene zuständig. Aus jeder Fraktion wird je ein Mitglied für die Arbeit in dieser Kommission bestimmt.In Kommunen sind die Kinderkommissionen meist Unterausschüsse von Kinder- und Jugendhilfeausschüssen. Ihre Mitglieder müssen nicht unbedingt Parlamentarier sein, sondern werden ebenfalls von freien Trägern entsandt. Mancherorts arbeiten Kommissionen auch sachbezogen im Interesse von Kindern, so zum Beispiel in der Landeshauptstadt München die Spielraumkommission. Kinderkommissionen sind Teil einer Kinderlobby und sollen die Situation von Kindern verbessern helfen. Sie prüfen Vorgänge in Kommunen, Bundesländern oder im Bundestag auf ihre Bedeutung für Kinder und erarbeiten Stellungnahmen und Beschlussvorlagen, die relevanten Gremien vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche werden nur selten in die Arbeit einbezogen. Da Kinderkommissionen häufig ressortübergreifend zusammengesetzt sind, können sie komplexe Handlungsvorschläge und Empfehlungen entwickeln. Mitspracherechte von KinderkommissionenDas Wohlergehen von Kindern wird von vielen Faktoren bestimmt. Deshalb braucht eine Kinderkommission Einblicke und Mitspracherechte in unterschiedlichen Bereichen. Kinderkommissionen, die kommunalen Jugendhilfeausschüssen angegliedert sind, haben außerhalb des Jugendhilfebereichs meist nur begrenzten Einfluss. Auch wenn sie "Träger öffentlichen Belanges" sind, müssen sie Überzeugungsarbeit in anderen Ressorts leisten, um Kinderinteressen durchzusetzen und Kinderfreundlichkeit wirkungsvoll verbessern zu helfen. Vergleichbare strukturelle Probleme zeichnen sich auch bei Kinderkommissionen auf landes- oder bundespolitischer Ebene ab.Möglichkeiten von KinderkommissionenBislang werden nur in seltenen Fällen Kinderinteressen bei Planungs- und Entscheidungsprozessen vorrangig berücksichtigt, wie das die UN-Kinderrechtskonvention fordert. Hier können Kinderkommissionen im Verbund mit anderen Kinderinteressenvertretungen gute Arbeit leisten.Grenzen von KinderkommissionenDie Handlungsfähigkeit einer Kinderkommission hängt stark davon ab, ob im Mehrheits- oder im Konsensprinzip entschieden wird. Die demokratische Entscheidungsfindung berücksichtigt viele Perspektiven, hat jedoch zur Konsequenz, dass Diskussionen und Prozesse meist lange dauern. Vorschläge einer Kinderkommission werden häufig durch Interessen anderer gesellschaftlicher Gruppen eingeschränkt. Je weitreichender die Befugnisse einer Kommission sind und je angesehener sie ist, desto größer ist ihr Handlungsspielraum.KinderanwaltDer Begriff "Kinderanwalt" wird unterschiedlich benutzt: zum einen für Rechtsanwälte, die Kinder und Jugendliche in rechtlichen Fragen beraten oder sie vor Gericht vertreten, zum anderen für SozialarbeiterInnen, PädagogInnen oder PsychologInnen, die Kinder und Jugendliche bei juristischen Verfahren begleiten oder ihnen in schwierigen Situationen zur Seite stehen - zum Beispiel als sogenannte "Verfahrenspfleger" bei Trennungs- und Sorgerechtsverhandlungen der Eltern. In der Kinderpolitik gibt es außerdem Kinderanwälte, die sich ähnlich wie Kinderbeauftragte für die Interessen der Kinder und Jugendlichen einer Kommune einsetzen.Kinderanwälte arbeiten meist außerhalb der Verwaltung bei freien Trägern. Sie suchen häufig einen direkten, intensiven Kontakt zu Kindern, sind ihre Ansprechpartner, helfen bei Problemen in Elternhaus, Schule oder anderswo. Sie engagieren sich für mehr und bessere Spielräume, kümmern sich um Kindersorgen, machen Kinderforderungen öffentlich, richten Appelle an Politik und Verwaltung. Sie arbeiten meist unmittelbar mit den Betroffenen zusammen und ermutigen zur Selbsthilfe. Sie laden zu Kinderversammlungen ein, auf denen Probleme besprochen werden können, oder entwickeln im direkten Gespräch mit Kindern Alternativen und Forderungen, die notwendig sind, um eine Situation zu verändern. Vor- und Nachteile der Anbindung an freie TrägerÄhnlich wie bei Kinderbeauftragten bietet die Anbindung an freie Träger der Jugendhilfe einige Vorteile, wenn es um die Unabhängigkeit von der Verwaltungsspitze oder formalen Zwängen geht. Kinderanwälte können die Interessen von Kindern in der Öffentlichkeit und den Medien offen darstellen und somit eher auf Konflikte aufmerksam machen. Sie haben jedoch meist keinen Einfluss auf Abläufe, Entscheidungen und Steuerungsprozesse in Verwaltung und Politik. Auch die meist nur geringen finanziellen Mittel erschweren die Arbeit der Kinderanwälte bei freien Trägern.Kinder vertreten ihre Interessen selbstAuch wenn immer noch systematische Evaluationen und wissenschaftliche Untersuchungen in vielen Bereichen der Kinderbeteiligung ausstehen: Niemand stellt heute mehr ernsthaft in Frage, dass die Partizipation von Kindern Sinn macht. Je jünger Kinder sind, desto stärker sollten sie bei der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebens- und Wirkungsfeldes beteiligt werden: in der Familie, in der Kindertagesstätte, im Wohnumfeld. Wenn Kinder älter werden, wachsen auch ihre Beteiligungsmöglichkeiten: Hier können sie sich an Planungen für mehr Kinderfreundlichkeit der Kommune beteiligen, die Schule, den Stadtteil, ein Ferienprogramm, einen Kinderverband, die Freizeitstätte u.a. zum Beteiligungsfeld machen.Waldemar Stange von der Fachstelle Kinderpolitik der Fachhochschule Nordostniedersachen in Lüneburg unterscheidet sieben unterschiedliche Beteiligungsfelder und -arten, die in Deutschland und anderen Ländern praktiziert werden (häufig auch nebeneinander):
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist keine SelbstverständlichkeitDas Bundesjugendkuratorium, das als Sachverständigengremium die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendpolitik berät, fasst den heutigen Stand der Diskussionen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kritisch zusammen: "Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik haben noch keine all zu lange Tradition. Vielerorts sind Prozesse in Gang gesetzt worden. Bemerkenswerte Ansätze, junge Menschen an den sie betreffenden gesellschaftlichen Fragen mitentscheiden zu lassen, stehen neben fragwürdigen Modellen der Scheinbeteiligung. Wissenschaft und Politik befinden sich im Grunde noch in der Orientierungsphase (...). Weil Partizipation als Lernprozess zu verstehen ist, kommt es in diesem Stadium darauf an, sowohl bereits Bestehendes als auch Innovatives gewissenhaft zu dokumentieren und unter Einbezug der Beteiligungserfahrungen der jungen Menschen zu evaluieren."Weiterführende Literatur
Arnold, Thomas/Wüstendörfer, Werner (1994): Auf der Seite der Kinder. Kinderbeauftragte in Deutschland. Herausgegeben vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Frankfurt am Main Weiterführende LinksWeltweit gibt es inzwischen gut dokumentierte Bestrebungen für mehr Kinderfreundlichkeit in Kommunen, so zum Beispiel unter http://www.childfriendly.org. Die Kinderhilfsorganisation UNICEF unterhält ein internationales Büro, um Kinderfreundlichkeit und Kinderrechte weltweit besser zu verankern und zu koordinieren (siehe http://www.childfriendlycities.org). Auch in Europa gibt es etliche Bestrebungen, um mit nationalen und europaweiten Netzwerken Kinderrechte, Kinderpolitik und Kinderfreundlichkeit zu verankern, so zum Beispiel in Italien, in Spanien oder Belgien (http://www.ipausa.org) sowie in einigen skandinavischen Ländern. In Deutschland arbeiten im "Aktionsbündnis Kinderrechte" UNICEF (http://www.unicef.de), terre des hommes (http://www.tdh.de), das Deutsche Kinderhilfswerk (http://www.dkhw.de sowie http://www.kinderpolitik.de) und der Deutsche Kinderschutzbund (http://www.dksb.de) zusammen. Auch ein nationales Bündnis zur Umsetzung der Kinderrechte, die National Coalition (http://www.national-coalition.de/htm/start.htm), setzt sich bundesweit als Kinderinteressenvertretung ein - neben vielen anderen Institutionen, die auf Länderebene oder in Kommunen tätig sind. AutorinJana Frädrich ist Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt München. | ||
Letzte Änderung: 18.06.2004 14:10:16 |