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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)



Die Agenturen für Arbeit als Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit wenden sich mit ihren Leistungen sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Zu den Kernaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch SGB Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - gehören:
  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
  • Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Förderung der beruflichen Rehabilitation
  • Arbeitgeberberatung, Vermittlung von Arbeitskräften und Auszubildenden
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Bekämpfung illegaler Beschäftigung und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von finanziellen Leistungen
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschl. der Erstellung von Statistiken
Einige Leistungen der Agenturen für Arbeit können Sie in jedem Fall in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob Sie vorher Beiträge gezahlt haben oder nicht. Dazu gehören die Berufsberatung oder die Vermittlung. Um andere Leistungen - beispielsweise Arbeitslosengeld - zu erhalten, müssen Sie zuvor bei einem Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.


Weitere Informationen:

http://www.arbeitsagentur.de

http://www.bmwa.bund.de
Letzte Änderung: 13.10.2004 14:59:28Zum Seitenanfang