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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Schwangerenberatungsstellen

Monika Meier-Pojda


Frauen und ihre Familien erhalten in den Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen Beratung und Hilfe im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Schwangerenberatung wird als professionelle Hilfe auf der Grundlage der Sozialarbeit geleistet, die von ihrem ganzheitlichen Ansatz her den Menschen in seinem lebensweltlichen und lebensgeschichtlichen Zusammenhang sieht. Erklärungswissen aus den einzelnen Fachdisziplinen bildet die Grundlage für die Einschätzung der individuellen Lebenssituation einschließlich der jeweiligen Umweltbedingungen und für den darauf aufbauenden Hilfeprozess.

Das Beratungs- und Hilfeangebot richtet sich an Frauen, Paare und Familien in Not- und Konfliktlagen vor, während einer Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes. Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt oder einem frühen Kindstod und bei zu erwartender Behinderung des Kindes, wie auch Frauen mit psychosozialen Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch, sind eine Zielgruppe der Beratungsarbeit. Eine andere Zielgruppe sind Frauen, Männer, Familien und Jugendliche mit Fragen zur Sexualität, Familienplanung und Empfängnisregelung; dazu erhalten sie Beratung und Informationen.

Weiterhin wird in den staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen die vorgeschriebene Beratung bei Schwangerschaftskonflikten angeboten, die das Strafgesetz (§ 219 StGB) festlegt. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie soll helfen, eine eigenverantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Niemand darf die Frau unter Druck setzen, belehren oder bevormunden. Die Beratung wird ergebnisoffen, aber zielorientiert geführt. Sie entbindet nicht von der Eigenverantwortung der Frau. Eine qualifizierte Beratung und die angebotenen Hilfen können besonders in dieser Phase der Zerrissenheit Auswege aus der Not- und Konfliktsituationen weisen. Die Beratung kann Perspektiven eröffnen, die zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen und eine Annahme des Kindes möglich machen. Nach Abschluss der Beratung wird auf Wunsch der Frau von der staatlich anerkannten Beratungsstelle ein Nachweis über die erfolgte Beratung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist nach dem Gesetz Pflicht, denn ein Schwangerschaftsabbruch ist eine rechtswidrige Handlung. Sie bleibt nur straffrei, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Beratung ist immer kostenlos und unabhängig von Nationalität, Konfession bzw. Religionszugehörigkeit. Sie ist vertraulich und auf Wunsch anonym. Sie hat die gesamte Palette der kurz- und langfristigen Lebenshilfen im Blick, wie sie sich aus den unterschiedlichen Situationen von Not- und Konfliktlagen ergeben. Vielfältig wie die Zielgruppen sind auch die Angebote in der Schwangeren- und Familienberatung. Sie beziehen sich auf Fragestellungen und Problemlagen "Rund um die Schwangerschaft" und sollen die entsprechende Beratung und Unterstützung bieten. Die Beratung in einer Not- und Konfliktlage, die durch die Schwangerschaft ausgelöst wird, beinhaltet u.a.
  • die Vermittlung finanzieller und materieller Hilfen,
  • Informationen über gesetzliche Ansprüche, z. B. Mutterschutz, Kindergeld und Erziehungsgeld, und
  • Weiterleitung an ergänzende Fachdienste (Erziehungsberatung, Schuldnerberatung, Frühförderstellen usw.), aber auch
  • Informationen im Zusammenhang mit Adoption, Pflegestellen, Mutter-Kind-Einrichtungen und Mutter-Kind-Gruppen.
  • Nachgehende Beratung und Begleitung wird Frauen im Zusammenhang mit einer Frühgeburt, Fehlgeburt oder Totgeburt angeboten.
  • Die Beratung von Frauen, Männern und Familien zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung soll ausgebaut werden.
  • Ein wichtiger neuer Arbeitsschwerpunkt ist die Beratung im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik und bei zu erwartender Behinderung des Kindes.
Jedes dieser Beratungsangebote umfasst sowohl die einmalige als auch die längerfristige Begleitung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Der Anlass für die Kontaktaufnahme wie auch der für die Beendigung sind dabei sehr unterschiedlich. Ebenso muss die oben genannte Benennung der Aufgabengebiete als erste grobe Einteilung verstanden werden. Im Beratungsverlauf können die Beratungsinhalte ineinander greifen; sie differenzieren sich nach der individuellen Situation der Ratsuchenden in vielfache Teilaufgaben aus.

Die Gruppenangebote für Schulklassen und andere Jugendgruppen umfassen u.a. Gespräche zu Fruchtbarkeit, verantworteter Sexualität und Partnerschaft. Sie verstehen sich als präventive Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Andere Gruppenangebote dienen u.a. der Begleitung werdender Eltern bei der Rollenfindung und praktischen Bewältigung der neuen Lebenssituation.

Schwangerenberatung erfolgt in den staatlich anerkannten Beratungsstellen freier Träger (z.B. Diakonisches Werk, Pro Familia, Donum vitae, Frauen beraten) und bei den katholischen Beratungsstellen für Schwangeschaftsfragen (Sozialdienst katholischer Frauen, Caritas), aber auch bei den Gesundheitsämtern. Beispielsweise halten die katholischen Schwangerenberatungsstellen ein umfassendes Angebot mit eigenem Profil für Schwangere und deren Familien vor. Die Katholische Kirche setzt sich sowohl in der kirchlichen als auch in der allgemeinen Öffentlichkeit vielfältig für den Schutz des Lebens in allen seinen Phasen ein, insbesondere für den Schutz des ungeborenen Kindes. Diesen übernehmen innerhalb der Katholischen Kirche die Schwangerenberatungsstellen des SkF und der Caritas und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Lebensschutz innerhalb des pluralen Angebotes. Die Beratungsstellen sind von ihrem Diözesanbischof dafür beauftragt und anerkannt. Damit sind die fachlichen, organisatorischen und strukturellen Standards für die Beratungsstellen vorgegeben. Eine Vernetzung mit anderen Einrichtungen ist zur Erfüllung aller genannten Aufgaben unverzichtbar. Kooperationspartner sind hierfür die pastoralen Dienste und verantwortliche Personen in kirchlichen Gremien sowie in verschiedenen Bildungseinrichtungen und Beratungsdiensten.


Autorin

Monika Meier-Pojda
Sozialdienst katholischer Frauen
Landesstelle Bayern e.V.
Bavariaring 48
80336 München
Tel.: 089/538860-0
Website: http://www.skfbayern.de


Letzte Änderung: 19.02.2004 12:52:03Zum Seitenanfang