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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Schutz junger Menschen vor Gefahren von Alkohol und Tabak

Gesetz zum Schutz junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums - Sondersteuer auf Alkopops und Kleinstverkaufsmengen für Zigaretten festgelegt

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zum Schutz junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums beschlossen. Es sieht eine Sondersteuer auf branntweinhaltige Mixgetränke sowie eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht auf diesen Getränkeflaschen zum bestehenden Abgabeverbot unter 18 Jahren nach dem Jugendschutzgesetz vor. Weiter wird im Gesetz die Kleinstverkaufsmenge von Zigaretten auf nicht weniger als 17 Stück Zigaretten festgelegt und die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken untersagt.

Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk: „Alkopops verführen Jugendliche zum frühen und regelmäßigen Alkoholkonsum. Dies zeigten die Ergebnisse einer von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführten Befragung. Die Bundesregierung war gefordert, Kinder und Jugendliche vor einem frühzeitigen Alkoholkonsum durch diese verführerischen alkoholischen Mixgetränke besser zu schützen. Mit dem verabschiedeten Gesetz wird das bestehende Jugendschutzgesetz sinnvoll unterstützt. Die Regierungsparteien haben ihre Verantwortung für den Jugendschutz wahrgenommen und zügig gehandelt. Es freut mich, dass es durch eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und den beteiligten Ministerien möglich war, eine schnelle Abstimmung und Verabschiedung des Gesetzes herbeizuführen.“

Alkopops sind Mixgetränke aus Limonade und meist branntweinhaltigem Alkohol, die in für Jugendliche attraktiver Aufmachung im Handel angeboten werden. Alkopops sind vor Bier, Wein und Sekt inzwischen die beliebteste alkoholische Getränkeart bei den 14- bis 17-Jährigen. Fast die Hälfte (48 %) dieser Jugendlichen trinkt mindestens einmal im Monat Alkopops, 12 % trinken mindestens einmal die Woche Alkopops. Nur ein Viertel (25 %) der befragten Jugendlichen gibt an, niemals Alkopops zu konsumieren.

Obwohl nach dem Jugendschutzgesetz Jugendliche unter 16 Jahren weder Alkopops mit destilliertem Alkohol (Spirituosen) noch Alkopops mit fermentiertem Alkohol (Bier/Wein) kaufen und konsumieren dürfen, haben 39 % der 14- und 15-Jährigen in den 30 Tagen vor der Befragung eines dieser beiden Mixgetränke getrunken. Bei den 16- bis 17-Jährigen sind es 53 %, die Spirituosenmixgetränke konsumiert haben, obwohl der Verzehr von spirituosenhaltigen Getränken für unter 18-Jährige verboten ist.

„Die Zahlen der Befragung der BZgA sind erschreckend und waren ein Alarmsignal“, fasst Caspers-Merk die wichtigsten Ergebnisse zusammen. „Vor allem drei Einzelergebnisse der Befragung gaben Anlass zur Sorge. Erstens sind die Jugendlichen mit durchschnittlich über 80 % sehr gut über die Altersgrenzen für den Konsum von Alkopops informiert. Sie wissen, dass für sie der Kauf und Konsum von Alkopops verboten sind - trotzdem wird getrunken. Zweitens zeigt sich, dass die 14- bis 17-Jährigen häufiger Alkopops konsumieren als 18- bis 29-Jährige - Alkopops sind also tendenziell ein ‚Jugendgetränk‘. Und drittens ist es beunruhigend, dass Mädchen und junge Frauen bei Alkopops ihre Zurückhaltung, die sie sonst bei Alkoholkonsum zeigen, aufgeben. Alkopops sind bei Mädchen deutlich beliebter als Bier, 50 % aller Mädchen zwischen 14 und 17 Jahren geben an, nie Bier zu trinken, aber nur 20 % trinken nie Alkopops.

Mit der Sondersteuer und der Kennzeichnungspflicht wird der Konsum bei Jugendlichen für branntweinhaltige Alkopops wirksam erschwert. Das Gesetz muss nun durch eine stärkere Kontrolle zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Einzelhandel durch die Bundesländer ergänzt werden. Zum 1. Juli 2005 wird die Bundesregierung über die Marktentwicklung und den Konsum bei Jugendlichen von Alkopopgetränken einen Bericht vorlegen und weitere Alkopopprodukte in die Regelung einbeziehen, wenn dies erforderlich ist. Ich appelliere an alle Getränkehersteller, nicht mit neuen alkoholischen Mixgetränken junge Menschen zum frühen Einstieg in den Alkoholkonsum zu verleiten“, so Caspers-Merk.

Das Mehraufkommen aus der Sondersteuer fließt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Finanzierung zusätzlicher Präventionsmaßnahmen des Alkoholkonsums zu.

Das Gesetz berücksichtigt auch den Verkauf von Zigaretten in Kleinpackungen oder deren kostenlose Abgabe zu Werbezwecken. Kleine Zigarettenpackungen mit 10 Stück werden seit der Erhöhung der Tabaksteuer zunehmend von den Zigarettenfirmen im Handel angeboten, um einen Absatzrückgang durch den gestiegenen Zigarettenpreis insbesondere bei jungen Menschen auszugleichen.

Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz ist für den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und trat am 1. Juli 2004 in Kraft.


Letzte Änderung: 22.11.2004 15:40:51Zum Seitenanfang