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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Musik aus dem Internet - Eltern droht Klage

Paul Suer


Musikindustrie geht mit harter Hand gegen Filesharing vor


Weltweit geht die Musikindustrie mit harter Hand gegen das so genannte Filesharing vor. Allein in Deutschland laufen 1233 Anzeigen gegen Menschen, die über entsprechende Tauschbörsen Musikstücke und Filme aus dem Internet heruntergeladen haben. Immer häufiger geraten dabei die Eltern von Kindern und Jugendlichen in die Mühlen der Justiz. Schadenersatzforderungen, Gutachterkosten und Gerichtsgebühren belaufen sich nicht selten auf mehrere Tausend Euro. Dabei schließt die Rechtsschutzversicherung Urheberrechtsverletzungen ausdrücklich von der Leistung aus und auch die Haftpflichtversicherung erklärt sich für nicht zuständig. So entsteht sozusagen über Nacht eine Situation, die ganze Familien nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional in große Bedrängnis bringen kann.

Wie funktionieren solche Tauschbörsen?

Die Technik ist im wahrsten Sinne kinderleicht. Auch wenig erfahrene Computerkids brauchen lediglich den Namen der Tauschbörse einzugeben und erhalten umgehend eine leicht verständliche Anleitung, wie sie sich ein Programm wie eDonky, Kazaa oder eMule herunterladen können. Rasch noch eben anmelden und schon kann es losgehen. Und kein Mensch hindert die jungen Leute dann daran, ihre Lieblingsstücke in eine Suchleiste einzugeben und sie in wenigen Minuten auf ihren heimischen Computer herunterzuladen. Das Herunterladen ist nach dem Urheberrecht mit Strafe bedroht und wird strafrechtlich verfolgt. Doch mögen die Anwälte der Musikindustrie beim Herunterladen noch Milde walten lassen – schließlich wollen sie sich nicht den Vorwurf der Kriminalisierung der Schulhöfe einhandeln – so erweisen sie sich beim so genannten Uploaden als unerbittlich.

Denn das Heimtückische solcher Programme ist, dass sich hinter den Kulissen und nicht von vornherein sichtbar etwas abspielt, was von der Musikindustrie als kriminell eingestuft wird: Die heruntergeladenen Stücke werden nämlich auf der privaten Festplatte gesammelt und beim nächsten Start allen anderen Benutzern des Programms zum Tausch angeboten. Auf diese Weise entsteht ein weltweites Tausch-Netzwerk, über das sich Tausende von Nutzern, sofern sie online sind, wechselseitig mit Musikstücken, Filmen und anderen Dateien versorgen. Nach der Definition der Musikindustrie und ihrer professionell vorgehenden Anwälte wird das Uploaden als Verbreitung und damit als strafrechtlich relevant eingestuft. Dabei interessiert sie nicht, dass die Benutzer kein kommerzielles Interesse an der Verbreitung haben.

Was ist das Problem?

Für die Benutzer ist so ein weltweites Tauschnetzwerk - scheinbar - eine prima Sache. Vor allem für junge Leute und Menschen mit wenig Geld eine willkommene Möglichkeit, Musikstücke und Filme kostenlos zu erwerben. Das Unrechtsbewusstsein der Jugendlichen, die so etwas tun, hält sich in Grenzen, zumal die Musikindustrie von vielen jungen Leuten als übermächtig und korrupt angesehen wird. Doch das sieht die Musikindustrie anders. Sie und ihre Anwälte argumentieren damit, dass den Tonträgerherstellern Millionenverluste entstehen und verfolgen die Täter mit unerbittlicher Härte. Formal haben sie das Recht auf ihrer Seite, was die von Ihnen beauftragten Anwälte und Anwaltskanzleien auch weitgehend emotionslos ausnutzen.

Doch gehen die Maßnahmen der Musikindustrie vielfach darüber hinaus, was erforderlich wäre, um die „Raubkopierer“ – ein Begriff, den es in der Rechtssprechung gar nicht gibt – von ihrem Tun abzuhalten. Denn im Grunde gleicht es dem Schießen von Kanonen auf Spatzen, wenn die Anwälte der Musikindustrie die Jugendlichen - und immer öfter auch ihre Eltern - zu horrenden Strafen verurteilen. Eine einfache Ermahnung und die Ankündigung, dass zukünftiges Zuwiderhandeln eine empfindliche Geldbusse nach sich ziehen kann, würde den Zweck genauso wirksam erreichen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass gewiefte Anwälte sich über diesen Weg – ähnlich wie die Abmahnvereine - eine zusätzliche Einnahmequelle sichern wollen.

Warum machen die Leute das trotzdem?

Dass die Benutzer der Tauschbörsen dadurch Geld sparen möchten, wurde bereits gesagt. Die meisten von ihnen wissen auch, dass es verboten ist. Auch die Eltern, die manchmal stolz auf die kühnen Spiele ihrer Computerkids schauen, wissen in aller Regel, dass es nicht erlaubt ist, solche Stücke herunterzuladen. Außerdem erscheint bei vielen Programmen vor dem Herunterladen bestimmter Stücke oder Filme der Hinweis: „Beachten Sie, dass das folgende Stück urheberrechtlich geschützt ist. Wollen Sie trotzdem weitermachen?“ oder ähnliches. Insofern kann sich wohl kaum jemand damit herausreden, er habe nicht gewusst, dass es verboten ist. Es sind hauptsächlich die folgenden Gründe, warum sich die jungen Leute trotzdem der Tauschbörsen bedienen:
  • Sie mögen nicht so recht glauben, dass das, „was alle machen“, auch wirklich verboten ist.
  • Sie gehen davon aus, dass es keiner bemerkt oder sich die Mühe macht, ausgerechnet ihren Anschluss zu überprüfen.
  • Sie glauben, dass sie durch eine Firewall oder andere Maßnahmen ausreichend geschützt sind.
  • Sie ahnen nicht, dass die Musikindustrie inzwischen mit Hi-tec-Methoden systematisch die Benutzer überprüft.
  • Sie wissen nicht, dass die Anwälte der Musikindustrie sie mit drastischen Maßnahmen verfolgen oder gegen die Eltern strafrechtlich vorgehen.
Hinzu kommt, dass ein Teil der Jugendlichen nicht weiß - vielleicht auch nur ignoriert - dass die heruntergeladenen Musikstücke und Filme gleichzeitig auch anderen Nutzern zur Verfügung stehen.

"Was kann schon passieren?"

Die Rechtsordnung unterscheidet wohlweislich zwischen „braven Bürgern“ und den „bösen Raubkopierern“. Solange die Benutzer nach Recht und Gesetz handeln, passiert ihnen nichts. Doch wenn sie sich in der oben beschriebenen Weise strafbar machen, spielen Grundrechte wie der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz nur noch eine untergeordnete Rolle. So ist die Telekom zwar grundsätzlich verpflichtet, den Zugriff auf private Daten und Verbindungen zu verweigern. Doch bei Verdacht auf verbotenes Handeln, z.B. das Filesharing, sieht die Sache anders aus. In solchen Fällen darf sie die IP-Nummer entschlüsseln und die komplette Anschrift und den Namen des Benutzers an die Ermittelnden weitergeben. Über diesen Vorgang wird der Beschuldigte aber nicht immer in Kenntnis gesetzt. Tatsächlich erfährt er erst dann etwas davon, wenn konkret Maßnahmen gegen ihn eingeleitet werden.

Erwischt - und was dann?

In Deutschland laufen eine Reihe von Prozessen, wobei die Schadenersatzforderungen mehrere Tausend Euro betragen können. Doch auch ohne Gerichtsverhandlung kann es äußerst unangenehm werden. Erst kürzlich wurde eine Familie im Osnabrücker Raum von einer Hamburger Anwaltskanzlei des Filesharing beschuldigt. Als der Familienvater den Vorwurf gegen sich und seine Ehefrau bestritt und sich weigerte, den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 3.500 Euro zu überweisen, zog die Hamburger Anwältin große Geschütze auf. Da sie aber bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück keine Hausdurchsuchung zur Beweissicherung durchsetzen konnte, gelang es ihr, das Landgericht Düsseldorf dazu zu bewegen, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, mit deren Hilfe die Festplatten des Nutzers eingezogen werden sollten. Am ersten Werktag des neuen Jahres erschienen vor seiner Haustür in dem kleinen niedersächsischen Dorf ein Gerichtsvollzieher sowie ein gerichtlicher Gutachter, der eigens aus Köln angereist war, um die Festplatten der Computer des Hauses mitzunehmen.

Plötzlich kriminell: Auch ohne Verhandlung horrende Kosten

Unter Hinweis auf sein Hausrecht kam der Familienvater diesem Ansinnen nicht nach – zumal er den Rechner aus beruflichen Gründen benötigt. Um das Ganze nicht weiter eskalieren zu lassen, räumte er aber schließlich ein, dass es seine Kinder waren, die die Musikstücke heruntergeladen hatten. Gleichwohl waren auch sie ahnungslos zu Straftätern geworden, da sie nicht gewusst hatten, dass die Stücke auch anderen Nutzern zur Verfügung standen. Doch davon ließ sich die Hamburger Anwältin nicht beeindrucken. Da sich weder die Rechtsschutz- noch die Hausratversicherung zuständig fühlten, war abzusehen, dass die Angelegenheit durch einen Prozess deutlich teurer würde.

Obwohl der eigene Anwalt die Erfolgsaussichten für einen positiven Gerichtsausgang als recht hoch ansah, unterschrieb der Familienvater schließlich die „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ und überwies die geforderte Summe. Und das Ende vom Lied? Fast 6.000 Euro für den Vergleich, für Gutachter- und Gerichtskosten und Gebühren für den eigenen Anwalt. Allein für den vergeblich angereisten Computerexperten wurden dem Familienvater mehr als 1.000 Euro in Rechnung gestellt. Und das alles, ohne zu wissen, wie es eigentlich dazu gekommen war, welche Stücke tatsächlich heruntergeladen wurden und über welchen Weg die Hamburger Kanzlei an seine persönlichen Daten gekommen ist.

Traumatisches Erleben und Familienkrise

Sich sozusagen über Nacht ohne jegliche Vorankündigung als kriminell ansehen zu müssen, ist schon eine harte Hypothek. Wenn dann aber noch ohne Ankündigung ein Gerichtsvollzieher und ein gerichtlicher Gutachter vor der Haustür stehen und die Herausgabe aller Festplatten der Computer im Hause fordern, kann das eine Familie schon traumatisieren. In so einer Situation bedarf es großer Kraft, als Familie zusammenzuhalten und sich nicht durch gegenseitige Vorwürfe das Leben noch schwerer zu machen, als es ohnehin in so einer angespannten Zeit ist. Die Familie in Osnabrück hat diese Krise verhältnismäßig gut überstanden, wohl auch, weil sie mit guten Freunden über die Vorfälle sprechen konnten. Vorstellbar ist aber genau so gut, dass eine andere Familie ein solches Ereignis als tief verletzend erlebt, das sie ohne professionelle Hilfe nicht bewältigen kann oder gar an ihren Folgen zerbricht.

Was können die Eltern vorbeugend tun?

Es gibt einige, eher mechanische, Möglichkeiten und Verbote, wie Eltern mit problematischem Internetverhalten ihrer noch nicht erwachsenen Kinder umgehen können:
  1. Sie verbieten ihrem Kind generell, das Internet zu benutzen oder etwas herunterzuladen.
  2. Sie führen kontinuierliche, vielleicht tägliche Kontrollen durch.
  3. Sie schützen den Zugang zum Internet oder zu bestimmten Programmen durch Passwörter.
  4. Sie erlauben ihren Kindern den Internetzugang nur zu bestimmten Zeiten.
  5. Sie überwachen den Internetverkehr ihrer Kinder vollständig.
Das alles sind recht drastische Maßnahmen, die darauf beruhen, dass die Eltern ihrem Kind nicht oder nicht ausreichend vertrauen. Zumindest signalisieren sie ihm, dass sie ihm nicht zutrauen, verantwortlich mit dem Medium umzugehen. Aus diesem Grunde ist von solchen Maßnahmen eher abzuraten. Im Einzelfall kann ein solches, möglichst dann aber zeitlich befristetes, Vorgehen zur Anwendung gelangen, wenn sich gezeigt hat, dass die Kinder sich an konkrete Absprachen nicht halten können oder wollen. Das Problem ist nur: Totalverbote verlangen immer auch eine umfassende, „totale“ Kontrolle, die zum Beispiel berufstätige Eltern nicht so ohne weiteres durchführen können.

Letztlich werden Sie Ihre Kinder und sich selbst durch solche Maßnahmen nicht wirklich schützen können. Es ist eine Binsenweisheit: Je stärker die Eltern das Verhalten der Kinder und manchmal auch rebellischen Jugendlichen kontrollieren, umso eher werden diese die noch verbleibenden Schlupflöcher für heimliche Grenzüberschreitungen nutzen. In dem gleichen Maße steigt dann auch die Gefahr, dass die Minderjährigen sich in Notlügen verstricken oder auf andere Weise die Eltern täuschen. Sicherlich keine gute Grundlage, wenn es wirklich mal ernst werden sollte.

Besser geeignet sind Maßnahmen, die dem Kind signalisieren, dass die Eltern ihm vertrauen und es unterstützen möchten, angemessen mit den Möglichkeiten des Mediums umzugehen. Das können zum Beispiel folgende Maßnahmen sein:
  1. Erklären Sie Ihrem Kind die Gefahren des unerlaubten Herunterladens und weisen Sie Ihren Sprössling darauf hin, dass er und seine eigenen Eltern unter Umständen sehr viel Geld bezahlen müssen, wenn sie es trotzdem tun.
  2. Treffen Sie mit dem Kind eine „Download-Vereinbarung“, nach der es Stücke oder Programme grundsätzlich nur nach Rücksprache mit den Eltern herunterladen darf.
  3. Erlauben Sie Ihrem Kind in einem definierten Umfang, zum Beispiel einen bestimmten Teil seines Taschengeldes für legale Musik-Downloads zu verwenden.
  4. Halten Sie vor allem aber einen vertrauensvollen Kontakt und zeigen Sie Interesse an seinen Internetaktivitäten.
Fördern Sie die das natürliche Autonomiebedürfnis Ihrer Kinder, indem Sie sie ermuntern, sich in Foren und Chatrooms selbstständig über die Gefahren des Filesharing zu informieren und auszutauschen. Denn so verlockend, wie die Idee vom kostenlosen Download auch sein mag, so heimtückisch sind die Gefahren, die von ihm ausgehen. Moderne gerichtliche Gutachter sind heute in der Lage, Festplatten auf Spuren zu untersuchen, die angeblich schon mehrfach gelöscht wurden. Oder in der Sprache der Jugendlichen ausgedrückt: „Format :C ist nicht die Lösung, sondern die Illusion, dass nichts mehr passieren kann.“ Besser ist es, solche Programme erst gar nicht auf dem Rechner zu haben.


Autor

Paul Suer M.A. ist Soziologe mit familientherapeutischer Ausbildung und leitet seit vielen Jahren einen Fachbereich in der Rehabilitation von suchtkranken Straftätern im Maßregelvollzug. Verheiratet, drei Kinder, zwei davon im „internetfähigen“ Alter. Seit 1998 als Buchautor und Verfasser von Fachartikeln tätig.


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E-mail: Paul Suer




Letzte Änderung: 27.04.2006 12:24:55Zum Seitenanfang