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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Zum Umgang mit Richtern, Rechtsanwälten, Gutachtern - Tipps für Getrenntlebende

Klaus Ritter


1. Allgemeine Hinweise

Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung treffen Sie als betroffener Elternteil im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens auf verschiedene Fachkräfte. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen helfen einzuschätzen, wie Sie mit diesen Fachleuten umgehen sollten, welche Erwartungshaltungen realistisch sind und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Familiengericht zur Regelung der Fragen von Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung, Umgang und Unterhalt eingeschaltet wird. Hier werden auch die besonders kontroversen und strittigen Fälle behandelt. Je konflikthafter die Vorgeschichte ist, umso konfrontativer gehen in der Regel die Parteien vor dem Familiengericht miteinander um. Folge ist, dass sich das Familiengericht intensiv mit der Angelegenheit beschäftigen muss, dass Rechtsanwälte einbezogen sind und dazu noch das Jugendamt oder auch ein psychologischer Sachverständiger.

Als Betroffener haben Sie die Vorgeschichte miterlebt. Dies führt einerseits dazu, dass Sie mit intensiven Gefühlen stark beteiligt sind, andererseits aber auch dazu, dass die Urteilsfähigkeit und das Wahrnehmungsvermögen eingeschränkt sein können. Insbesondere ist dies dann der Fall, wenn beim Scheitern einer Beziehung oder Ehe starke Kränkungen und seelische Verletzungen eine Rolle gespielt haben. Vergegenwärtigen Sie sich daher, dass die beteiligten Fachkräfte nicht direkt an dem früheren Geschehen beteiligt waren und auch keinen direkten Einblick in Ihre Gefühle nehmen können.

Aus der eigenen unmittelbaren Betroffenheit heraus ist es sinnvoll, in einem familienrechtlichen Verfahren immer wieder Abstand zu der eigenen Position und der eigenen Sichtweise zu suchen. Dabei kann die Rücksprache im Freundeskreis oder die Einschaltung einer Fachkraft helfen, die ausschließlich für Sie tätig ist (beispielsweise ein Psychotherapeut oder ein Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstelle).

Betrachten Sie die Mitwirkung der Fachkräfte als eine Chance, das Geschehen um Trennung und Scheidung in seinen konflikthaften Folgen einzugrenzen. Damit soll beispielsweise verhindert werden, dass Kinder dauerhafte seelische Schäden aus einer jahrelangen Eskalation im Streit um das Sorgerecht oder den Umgang erleiden müssen. Auch für Sie als Betroffener ist es wichtig, bald zu einer seelischen Verarbeitung des Geschehens zu kommen. Sonst tragen Sie beispielsweise unbewältigte Erlebnisse unbewusst in neue Paarbeziehungen hinein und belasten diese dadurch.

Weiterhin erscheint es bedeutsam, dass Sie Ihre eigenen Erwartungen an das familienrechtliche Verfahren überprüfen, um zu einer realistischen Haltung zu kommen. Keinesfalls kann mit dem Verfahren insgesamt eine umfassende Wiedergutmachung früherer seelischer Verletzungen aus dem Verlauf der Paarbeziehung erreicht werden. Es geht auch nicht darum, Sie als Gewinner zu erklären und den anderen Partner abzuurteilen. Eine realistische Erwartungshaltung meint, davon auszugehen, dass die Fachkräfte sich bemühen werden, zu einer Konfliktvermittlung und Reduzierung der Spannungen beizutragen. Es sollen tragfähige Lösungen gefunden werden, bei denen sich beide Parteien nicht allzu sehr als Verlierer fühlen.

Sie sollten daher versuchen, die beteiligten Fachkräfte als Kooperationspartner zu sehen, die Ihnen in einem begrenzten Arbeitsbündnis helfen können. Dazu gehört, für das familiengerichtliche Verfahren trotz der vorangegangenen Belastungen wieder eine Offenheit zu entwickeln.


2. Der Umgang mit Rechtsanwälten

In dem familiengerichtlichen Verfahren haben Sie es in der Regel mit zwei Anwälten zu tun, es ist Ihr eigener Anwalt und der der "gegnerischen Partei". Zusätzlich kann Ihnen ein Anwalt begegnen, der vom Gericht als Verfahrenspfleger für das Kind eingesetzt worden ist.

Für den Umgang mit dem eigenen Anwalt ist es wichtig, dass Sie während der Dauer des Verfahrens eine vertrauensvolle Beziehung zu ihm aufbauen können. Dazu gehört, dass Sie vor der Auswahl des Anwaltes Erkundigungen einholen, ob es ausreichend positive Erfahrungen mit diesem Anwalt gibt. Nach einem ersten Gespräch sollten Sie nicht nur die fachlichen Empfehlungen des Anwalts bedenken, sondern auch Ihr Gefühl dahingehend überprüfen, ob Sie sich mit Ihren Anliegen ernst genommen und entsprechend aufgehoben fühlen.

Zentrales Problem im Umgang mit dem Anwalt ist, dass dieser auf die Informationen durch seinen Mandanten angewiesen ist. Aufgrund der bereits angesprochenen eingeschränkten Wahrnehmung besteht die Gefahr, dass Sie Ihren eigenen Anwalt nur selektiv informieren und ihm dabei Vorgaben liefern, die eher auf eine Eskalation des Konfliktes hinzielen.

Ein kompetenter Anwalt wird Ihnen jedoch in vielen Fällen nahe legen, dass zu einer konstruktiven Ausgestaltung des Sorgerechts, der Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangsrechts Kompromisse gehören. Es sollten die Anliegen und Interessen beider Elternteile berücksichtigt werden, um das Kind nicht in unnötige Loyalitätskonflikte zu bringen. Es sollte daher nicht um eine Eskalation mit dem Ziel gehen, der gegnerischen Partei - Ihrem früheren Partner - möglichst viele Rechte wegzunehmen oder vorzuenthalten. Da die gemeinsame Verantwortung für die Kinder bleibt, ist es auf Dauer nicht sinnvoll, den anderen in die Ecke eines Verlierers zu drängen. Damit kann zwar kurzfristig ein Rachebedürfnis befriedigt werden, die langfristige Kooperation aber ist in Frage gestellt und in der Regel sind Folgekonflikte (eventuell mit neuen Verfahren vor dem Familiengericht) vorprogrammiert.

Es sollte daher Aufgabe Ihres Anwalts sein, dass er auf Konfliktvermeidung und Kompromisse hinweist. Dies sollte er Ihnen gegenüber deutlich tun, auch wenn es zunächst Ihren situativen Stimmungen widerspricht.

Falls das Gericht in besonders strittigen Fällen einen psychologischen Sachverständigen einschaltet, ist es Aufgabe des Anwalts, Sie über wichtige Aspekte zu informieren, die der Psychologe in der Regel abfragt. Der Anwalt sollte Sie auf die Termine zur Begutachtung entsprechend vorbereiten.

Die o.g. Aspekte zum Umgang mit dem Rechtsanwalt laufen darauf hinaus, dass Sie zu Ihrem eigenen Rechtsanwalt eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen und ihn umfassend und frei informieren sollten - auch über Aspekte, die Sie in einem ungünstigen Licht erscheinen lassen. Sie sollten die Autonomie des Anwaltes dahingehend respektieren, dass er aus seiner Erfahrung heraus Kompromisse vorschlägt, auch wenn Sie selbst noch nicht so weit sind.


3. Umgang mit Familienrichtern

Der für Sie zuständige Familienrichter ist durch die Geschäftsverteilung des Gerichts festgelegt. Sie haben daher, anders als bei Ihrem eigenen Anwalt, keine Wahlmöglichkeit. In der Regel sind Familienrichter sehr überlastet - ein Richtwert heißt, dass Familienrichter parallel 330 Verfahren zu bearbeiten haben. Erwarten Sie daher von dem Familienrichter nicht, dass er alle Details Ihrer Schriftsätze und des gesamten Vorganges präsent hat.

Der Familienrichter ist grundsätzlich daran interessiert, dass Kontroversen um das Sorgerecht und den Umgang durch einvernehmliche Regelungen und entsprechende Kompromisse beendet werden. Sie müssen daher damit rechnen, dass ein besonders konfrontatives und aggressives Vorgehen durch Sie oder Ihren Anwalt keinen guten Eindruck hinterlässt. Es macht keinen Sinn, den Richter mit einer Vielzahl von Schriftsätzen zu bombardieren, die eine im Grunde überflüssige Polemik gegen den anderen Elternteil beinhalten. Dies führt oft dazu, dass der Familienrichter den Eindruck gewinnen muss, dass Sie auf Streit aus sind und die früheren Vorgänge nicht ausreichend verarbeitet haben.

Weiterhin ist es nicht sinnvoll zu versuchen, den Familienrichter unter Druck zu setzen - beispielsweise, indem Sie Initiativen von Betroffenen mobilisieren, die gesamte Verwandtschaft einschalten, sich an Behörden oder Würdenträger wenden oder im schlimmsten Fall sogar die Medien einschalten (besonders problematisch: das Privatfernsehen).

Es ist daher besonders wichtig, dass Sie sich dem Richter gegenüber - und dies sollten Sie Ihrem Anwalt immer wieder deutlich machen - kompromissbereit zeigen. Es geht darum, eigene Kompetenzen im Umgang mit dem Kind herauszustellen und nicht die Gegenseite schlecht zu machen - die im Übrigen eine Person ist, die Sie vermutlich einmal geliebt haben.

Es ist in der Regel nicht zweckmäßig, den Richter außerhalb der Verhandlung anzusprechen. Häufige Telefonate, um dem Richter mitzuteilen, wie schrecklich sich wieder einmal der andere Elternteil benommen habe, hinterlassen oft einen für Sie negativen Eindruck.

Familienrichter sind daran interessiert, dass die psychischen und psychosozialen Konflikte mit fachlicher Hilfe verändert werden. Es macht daher einen günstigen Eindruck, wenn Sie sich darum bemühen, das Jugendamt, Beratungsstellen oder Psychotherapeuten einzuschalten, um für sich oder für das betroffene Kind eine fachliche Hilfe bei der Aufarbeitung früherer familiärer Konflikte oder bei der Beseitigung von Defiziten im Bereich der Erziehungsfähigkeit zu erreichen.

Um es deutlich zu sagen: Der Richter ist nicht dazu da, die gegnerische Partei zu verdammen, sondern der Richter will im Familienrecht einen Kompromiss suchen, bei dem das Kindeswohl in besonderer Weise gewahrt ist. Bieten Sie dem Richter daher Möglichkeiten für eine Schlichtung an. Sie werden um so günstiger beurteilt, je weiter Ihre Einsichtsfähigkeit entwickelt ist. Dies bedeutet aber auch, dass Sie gefundene Kompromisse mit Leben ausfüllen sollten, damit Sie nicht bei einem eventuellen weiteren Verfahren mit dem Eindruck nicht eingehaltener Zusagen dastehen.


4. Der Umgang mit Sachverständigen

In besonders kontroversen Fällen schaltet der Familienrichter einen Fachmann ein. Es handelt sich um einen Psychologen, der in der Regel einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der Familienpsychologie hat. Dieser Psychologe erhält den Auftrag durch das Familiengericht und berichtet seine Ergebnisse am Schluss der Begutachtung dem Richter. Dazu legt er ein schriftliches Gutachten vor, das er eventuell noch in der Verhandlung erläutert.

Der Psychologe ist in seinem methodischen Vorgehen, in der Festlegung seiner Termine und in der Ausrichtung seiner Begutachtung grundsätzlich autonom. Er hat sich dabei jedoch an die vom Gericht im Beschluss festgelegte Fragestellung zu halten.

Diese Eigenständigkeit des Sachverständigen sollte von Ihnen respektiert werden. Es sollte Ihr Anliegen sein, mit Ihren Argumenten beim Sachverständigen Gehör zu finden. Dies wird in aller Regel erschwert, wenn Sie dem Sachverständigen die Arbeit dadurch belasten, dass Sie mit seiner Terminvorgabe nicht einverstanden sind oder ihm vorschreiben wollen, was und wie er zu untersuchen habe.

Es mag Ihnen zwar einerseits unangenehm sein, einer fremden Person Einblick in Ihre familiären Verhältnisse zu geben, andererseits bietet die Begutachtung jedoch eine Chance, dass kindgerechte Lösungen entwickelt werden, fachliche Hilfen vorgeschlagen werden und es letztlich zu einem für alle Seiten tragfähigen Kompromiss kommt. Dazu ist es sinnvoll, dass Sie die Arbeit des Begutachters grundsätzlich respektieren und sich Ihre Kritik auf Inhalte bezieht, die Ihnen im vorgelegten Gutachten nicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen.

Der Gutachter wird in der Regel mehrere Befragungen mit jedem Elternteil durchführen. Er wird Termine in seiner Praxis oder auch Hausbesuche ansetzen. Eventuell wird er weitere Bezugspersonen des familiären Geschehens (Großeltern, neue Lebenspartner) befragen. In der Erhebung durch den Psychologen ist es wichtig, dass Sie versuchen, seine Fragen spontan, offen und wahrheitsgemäß zu beantworten. Es macht keinen Sinn, die Verhältnisse zu beschönigen; der Psychologe erwartet nicht ideale Familienverhältnisse. Vielmehr erwartet er ein Mindestmaß an Einsicht bezüglich der bestehenden Konflikte und eine Bereitschaft, auch eigenes Fehlverhalten zu sehen. Es macht daher wenig Eindruck, die Befragungen durch den Sachverständigen mit einer übertriebenen Polemik gegen den anderen Elternteil zu füllen. Dies hinterlässt, wie bereits oben erwähnt, lediglich den Eindruck, dass Sie wenig einsichtsfähig und kooperationsbereit sind.

Je nach Fragestellung des Gutachtens wird sich der Sachverständige für Ihre Erziehungsfähigkeit interessieren. Dazu fragt er Daten und Ereignisse Ihrer Lebensgeschichte ab; er erkundigt nach Ihren aktuellen Beziehungen und nach Ihrem Umgang mit dem Kind. Versuchen Sie bei diesen Themen offen zu sein, denn der Sachverständige befragt auch Ihren getrennt lebenden Partner, der eventuell unangenehme Dinge - die Sie verschwiegen haben - aufdecken kann. Gehen Sie ruhig in die Offensive und sprechen Sie gegenüber dem Psychologen mögliche Einschränkungen Ihrer Erziehungsfähigkeit an. Beispielsweise können Sie darauf verweisen, dass früher ein Alkoholproblem bestanden hat, und schildern Sie dann dem Psychologen die Maßnahmen, die Sie unternommen haben, um die Erkrankung zu überwinden (beispielsweise Therapien, Besuch einer Beratungsstelle, Selbsthilfegruppe).

Falls Sie allgemeine Behauptungen aufstellen, so müssen Sie damit rechnen, dass der Sachverständige detailliert nachfragt, um zu überprüfen, ob Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Wenn ein Vater beispielsweise angibt, er habe sich während der Dauer der gemeinsamen Ehe jedes Wochenende intensiv um die Kinder gekümmert, so müssen Sie sich auf die Nachfrage einstellen, worin die Aktivitäten genau bestanden haben. Der Sachverständige wird Sie auch fragen, welche Methoden Sie zur Erziehung des Kindes anwenden (beispielsweise der Einsatz von Geboten und Verboten, der Einsatz von körperlichen Strafen).

Im direkten Gespräch mit dem Psychologen ist es sinnvoll, dass Sie die Fragen des Sachverständigen abwarten. Fallen Sie ihm nicht in das Wort und vermeiden Sie es, abzuschweifen. Besonders problematisch ist es, wenn Sie immer wieder in einen Monolog verfallen, welche schlimmen Verfehlungen dem anderen Elternteil vorzuwerfen sind.

Falls Sie die Fragen des Psychologen nicht gut verstehen, bitten Sie um eine Erläuterung. Wenn Sie in einer Befragung wesentliche Aspekte nicht haben schildern können, nutzen Sie die Gelegenheit, das Thema in einer weiteren Befragung fortzusetzen oder reichen Sie dem Sachverständigen eine schriftliche Stellungnahme ein. Vermeiden Sie es aber, ihn durch zu viele Schriftsätze zu bedrängen. Auch sollten Sie den Sachverständigen möglichst nicht zwischen den Begutachtungsterminen anrufen.

Das Wichtigste im Umgang mit dem Sachverständigen ist somit, dass dieser sich bei Ihnen ein Bild darüber machen kann, ob Sie mit den betroffenen Kindern ausreichend gut umgehen können. Dazu will er überprüfen, ob Sie sich selbst kritisch sehen können, ob Sie sich mit eigenen Fehlern der Vergangenheit auseinander setzen und ob Sie bereit sind, fachliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Nochmals: Er ist nicht in erster Linie daran interessiert, von Ihnen zu erfahren, wie negativ Sie Ihren getrennt lebenden ehemaligen Partner einschätzen.


5. Zusammenfassung

Grundsätzlich sollten Sie als betroffener Elternteil annehmen, dass Sie aufgrund der oft nicht verarbeiteten Konflikte aus der vorangegangenen Beziehung und dem Trennungsprozess dazu neigen, unpassende Affekte in das familiengerichtliche Verfahren und in den Umgang mit den beteiligten Fachkräften zu legen. Diese Gefühle führen häufig dazu, dass überzogene und unrealistische Erwartungshaltungen aufgebaut werden und dann die konkrete Erfahrung und der Ablauf des Verfahrens für Sie in einer Enttäuschung enden. Versuchen Sie bereits im Vorfeld, Ihre Erwartungshaltung realistisch zu begrenzen, suchen Sie sich dafür relativ neutrale Gesprächspartner oder entsprechende fachliche Hilfe.

Ihr Anwalt soll zwar Ihre Interessen vertreten - das sollte aber gerade im Familienrecht nicht heißen, die andere Partei frontal anzugreifen. Im Gegenteil geht es darum, im Interesse des Kindes immer wieder auf Kompromisse hinzuarbeiten. Mit dieser Kompromissbereitschaft machen Sie im Übrigen einen guten Eindruck auf die entscheidungsrelevanten Fachkräfte.

Gerade der Familienrichter ist daran interessiert, dass von ihm vorgeschlagene Kompromisse und Vergleiche von den Beteiligten mitgetragen werden und auch tatsächlich mit Leben gefüllt werden. Für den Familienrichter entsteht oft der Eindruck, dass derjenige, der Kompromisse mitentwickeln und -tragen kann, besser für die Erziehung des Kindes geeignet ist.

Der psychologische Sachverständige gewinnt durch seine Untersuchung einen tiefen Einblick in die familiären Verhältnisse. Versuchen Sie sich dieser Begutachtung zu stellen und sich weitgehend zu öffnen. Der Psychologe setzt nicht voraus, dass Sie ihm eine ideale Vorgeschichte und eine perfekte Erziehungsfähigkeit vorlegen können, da auf seinem Schreitisch sowieso die besonders strittigen Fälle landen. Er erwartet stattdessen eine zuverlässige Zusammenarbeit bei der Begutachtung, Ihre Bereitschaft, eigene Fehler und Defizite zu sehen, und eine gewisse Bereitschaft, sich gegebenenfalls fachliche Hilfe zu suchen.

Auch der Sachverständige wird im Gespräch mit dem Elternteil eine Vermittlung anstreben oder Kompromisse suchen. Sehen Sie dies nicht als eine Schwäche des Sachverständigen oder als Unlust, eine klare Entscheidung zu treffen. Vielmehr versucht er, im Interesse des Kindes das Spannungspotential abzubauen.

Falls Sie im familiengerichtlichen Verfahren merken, dass Ihnen die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt, Familienrichter oder Sachverständigen zu misslingen droht, dann suchen Sie sich umgehend fachliche Hilfe, beispielsweise bei einer Erziehungsberatungsstelle oder einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Eine neutrale Fachkraft sollte Ihnen aufzeigen, wo Ihre blinden Flecken im Umgang mit den Fachkräften liegen. Eine Beratung oder in intensiveren Fällen auch eine Psychotherapie kann dazu führen, dass Sie sich bei Ihren Anliegen nicht selbst im Weg stehen. Beispielsweise ist es hier von zentraler Bedeutung, dass Sie Ihre unterschwellige Aggression gegen den getrennt lebenden Partner nicht unbemerkt in die Kooperation mit Fachkräften hineinlegen. Gefragt ist immer wieder Kompromissbereitschaft und Kooperationsfähigkeit - auch wenn es schwer fällt!


Autor

Dipl.-Psych. Klaus Ritter ist Psychoanalytiker und familienpsychologischer Sachverständiger. Er koordiniert den Arbeitskreis Familienpsychologie, in dem sich seit 1998 Vertreter von Jugendamt und Familiengericht sowie Gutachter und Verfahrenspfleger treffen. Der Arbeitskreis hat eine eigene Seite im Internet: http://www.familienpsychologie.de.


Adresse

Dipl.-Psych. Klaus Ritter
Christbuchenstraße 18
34130 Kassel
Tel.: 0561/68580
Email: mail@ritter-gerstner.de
Internetseiten des Autors: http://www.ritter-gerstner.de und http://www.familiengutachter.de


Letzte Änderung: 15.02.2002 07:20:00Zum Seitenanfang