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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Wie trenne ich mich am besten von meinem Partner?

Inge Michels  Foto: Inge Michels

Inhalt
Zum Umgang mit den Emotionen
Verzichten Sie nicht auf juristische Beratung
Ein neuer Weg: Mediation
Regelungen für das Wohl der Kinder
Kämpfen Sie für Ihre finanzielle Sicherheit
Sammeln Sie Wissen
Von jetzt auf gleich allein erziehend


Keine Beziehung lässt sich einfach lösen. Auch wer die Trennung im Herzen bereits vollzogen und sie im Kopf durchdacht hat, steht vor einem Berg von Aufgaben. Eltern wünschen sich in den meisten Fällen, ihren Kindern zuliebe ohne heftige Zerwürfnisse auseinandergehen zu können. Sie hegen die Hoffnung, trotz oft jahrelanger Streitigkeiten und Lieblosigkeiten miteinander im Gespräch bleiben zu können. Das ist schwer. Inmitten eines gefühlsmäßigen Chaos - zwischen Schuldgefühlen und Rachegelüsten, zwischen Ängsten und neuen Hoffnungen - müssen nüchtern und rational Entscheidungen getroffen werden, die Ihr weiteres Leben und das Ihrer Kinder bestimmen werden.

Zum Umgang mit den Emotionen

Nüchtern und rational - das gelingt leider nur selten. Trotzdem: Wenn Sie keinen Scherbenhaufen hinterlassen wollen, ist es notwendig, sich zu disziplinieren. Nicht nur, um keine übereilten Entscheidungen zu treffen, sondern auch, um bei Streitigkeiten und Machtkämpfen einen kühlen Kopf zu bewahren. Schriftlich und in Gesprächen mit Fachleuten lässt sich die eigene Position gut abklären. Machen Sie es sich zur Angewohnheit, Überlegungen, Forderungen, Absprachen auf einem Notizzettel festzuhalten und zu strukturieren.

Der nüchterne Umgang mit dem hoch emotionalen Thema Trennung ist eine gute Basis, sich nicht in einen weiteren Kleinkrieg mit dem Expartner zu verrennen und dadurch Kraft zu vergeuden. Wenn Sie sich zu einer Trennung entschlossen haben, lohnt es sich nicht mehr, an alten Konflikten festzuhalten. Sie brauchen Ihre Kraft jetzt, um nach vorne zu schauen.

Schriftlich festgehaltene Gesprächsergebnisse können es Ihnen auch erleichtern, sich aus den emotionalen Verstrickungen herauszuziehen. Sie können die kräftezehrenden und wenig fruchtbringenden "Aber-Du-hast-doch-gesagt-Gespräche" verhindern.

Wenn zwischen Ihnen und Ihrem Partner Gespräche ohne Streit kaum noch möglich sind, treten Sie konsequent schriftlich miteinander in Kontakt. Halten Sie jede Einigung oder Verweigerung einer Einigung fest. Verzichten Sie auf emotionale Auseinandersetzungen oder Telefonate und argumentieren Sie rein sachlich. Das verhindert, dass Sie auf Nebenkriegsschauplätze ausweichen nach dem Motto "Du hast doch schon vor vier Jahren immer ...". Gerade wenn Sie sich schnell unter Druck setzen lassen, rettet Sie die schriftliche Kommunikation vor mancher emotionalen Erpressung. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder betroffen sind und Unterhalt verhandelt werden muss. Das Blatt Papier vor Ihnen kann helfen, kurz innezuhalten und konkret zu formulieren. Es kann auch helfen, sich ein Minimum an Objektivität zu bewahren. Haben Sie das Glück, sich in gegenseitiger Achtung trennen zu können, können schriftliche Abmachungen trotzdem eine Hilfe sein.

Verzichten Sie nicht auf juristische Beratung

Ihre Notizen, auch Briefwechsel, sind eine gute Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin und können in strittigen Fällen Beweismaterial sein. Es gibt gute Gründe, nicht auf einen eigenen Anwalt zu verzichten, selbst wenn Sie von einer einvernehmlichen Trennung überzeugt sind: Ein Anwalt/eine Anwältin kann immer nur eine Partei vertreten, der/die andere verzichtet dann auf einen anwaltlichen Beistand. Das Kostenargument zählt nicht, wenn sich hinterher herausstellt, dass ein Anwalt/eine Anwältin Ihres Vertrauens Ihre Anliegen individueller und engagierter vertreten hätte. Lassen Sie sich zumindest gründlich über Ihre Rechte und Ansprüche aufklären. Erst wenn Sie genau wissen, was Ihnen zusteht, können Sie entgegenkommend verhandeln.

Wollen sich beide (verheirateten) Partner trennen, muss ein so genanntes Trennungsjahr eingehalten werden. Ein solches Trennungsjahr kann auch in einem gemeinsamen Haus/einer gemeinsamen Wohnung eingehalten werden, wenn auch die Belastung, den anderen ständig vor Augen zu haben, wesentlich größer ist. Will sich nur ein Partner trennen, gilt die Ehe erst nach einer dreijährigen Trennung als zerrüttet.

Konsultieren Sie einen Anwalt/eine Anwältin rechtzeitig. Lassen Sie sich von Ihrem Expartner nicht unter Zugzwang setzen. Denken Sie immer bereits einen Schritt weiter, so behalten Sie die Kontrolle. Informieren Sie sich, was geregelt werden kann, um die Kosten in Grenzen zu halten. Alles, was Sie mit Ihrem Expartner vorher einvernehmlich klären, spart Zeit und Geld.

Wer kein Einkommen hat oder nur wenig Geld verdient, kann sich beim Amtsgericht oder bei Beratungsstellen über eine günstige oder kostenlose Rechtsberatung bzw. über Prozesskostenhilfe informieren. Lassen Sie sich genau ausrechnen, welche Kosten auf Sie zukommen. Vereinbaren Sie, wenn möglich, Ratenzahlungen.

Ein neuer Weg: Mediation

Auf einen immer noch relativ unbekannten Weg der Trennung begeben sich Paare, die sich einen Mediator oder eine Mediatorin suchen, also eine/n (in Mediation) ausgebildete/n Dritte/n. Das können Anwält/innen oder Angehörige eines psychosozialen Berufes sein. Mediation heisst übersetzt Vermittlung. Er oder sie sorgt dafür, dass Sie und Ihr Expartner wieder miteinander ins Gespräch kommen, verhandelt mit Ihnen, wo Sie sich entgegenkommen können, und sucht gerechte Lösungen.

Die Gespräche zu Dritt können eine große Entlastung bedeuten - auch und vor allem, wenn Sie sich über das Wohl Ihrer Kinder beraten wollen. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen Mediator/eine Mediatorin mit psychosozialem Hintergrund aufzusuchen.

Es wird dem Mediator/der Mediatorin darum gehen, einen möglichst friedlichen Weg der Trennung zu finden. Eine Mediation in Anspruch zu nehmen, um strittige Fragen zu klären, ist übrigens deutlich kostengünstiger als die Auseinandersetzung zweier Anwält/innen.

Regelungen für das Wohl der Kinder

Ihre Trennung ist eine Sache zwischen Ihnen und Ihrem Partner. Aber die Kinder müssen Ihre Entscheidung aushalten und mit der neuen Situation leben lernen. Das ist nicht leicht. Trotzdem kann eine Trennung auch im Sinne der Kinder sein. Auf einem Kongress der Europäischen Gesellschaft für Jugendforschung in Jena stellte die Universität München das Ergebnis einer Studie an 750 betroffenen Kindern vor. Danach ist die Scheidung ihrer Eltern für Kinder weniger belastend als der elterliche Dauerkonflikt.

Klären Sie, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt und wer auszieht. Für Kinder ist es häufig am erträglichsten, in den vertrauten Räumen und in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Ist es zu Gewalttätigkeiten gekommen, kann aber auch ein konsequenter Wechsel der Umgebung und damit ein offensichtlicher Neuanfang die bessere Lösung sein. Lassen Sie sich beraten.

Wenn es Ihnen und Ihrem Partner noch möglich ist, setzen Sie sich gemeinsam an den Tisch und erstellen Sie eine Liste aller Hausratsgegenstände. Entscheiden Sie, wer was behält. Oder fertigen Sie eine solche Liste für sich allein an und kennzeichnen Sie, was Sie behalten möchten. Ihr Partner kann seine Anmerkungen dann auf dieser Liste ebenfalls schriftlich festhalten. Verzichten Sie nicht unüberlegt oder um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Jede spätere Neuanschaffung kann Sie finanziell belasten. Aber machen Sie aus der Verteilung auch keinen Machtkampf.

Seit der Reform des Kindschaftsrechts 1998 kommt kaum ein sich trennendes Elternpaar um das Thema gemeinsame Sorge herum. Grundsätzlich haben beide Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, unverheiratete Eltern nur, wenn sie eine entsprechende Sorgerechtserklärung abgeben. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass Entscheidungen von so genannter grundsätzlicher Bedeutung einvernehmlich getroffen werden müssen. Angelegenheiten des täglichen Lebens darf der Elternteil allein entscheiden, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die alleinige Sorge zu beantragen, wenn dies dem Wohl des Kindes zuträglich ist. Ihr Anwalt/ihre Anwältin kann Sie dazu beraten.

Unabhängig von der Entscheidung über ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht ist das Umgangsrecht. Damit ist gemeint: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern; diese sind zum Umgang verpflichtet und berechtigt. Das gilt übrigens auch für Großeltern und Geschwister, kann sogar für Stiefeltern gelten. Es empfiehlt sich, eine Umgangsregelung unter Berücksichtigung der Lebensumstände und des Alters des Kindes schriftlich zu vereinbaren. Das Jugendamt ist verpflichtet, Sie über alle Fragen der elterlichen Sorge zu beraten und bei der Erarbeitung eines Sorge- und Umgangsplanes zu unterstützen.

Machen Sie sich keine Illusionen: Wenn es Ihnen und Ihrem Partner während der Beziehung und in der Zeit der Trennung nicht gelungen ist, sich fair und sachlich miteinander auseinanderzusetzen, dann dürfte es Ihnen schwer fallen, das gemeinsame Sorgerecht im Sinne der Erfinder/innen auszuüben. Diese hatten das Wohl der von Trennung betroffenen Kinder im Blick und deren Recht auf beide Eltern. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass vielfach das gemeinsame Sorgerecht zwar auf dem Papier steht, Betreuung und Sorge jedoch vor allem bei der Person bleiben, bei der die Kinder leben; das ist in den meisten Fällen die Mutter.

Kämpfen Sie für Ihre finanzielle Sicherheit

Investieren Sie als betreuender Elternteil - das ist der, bei dem das Kind lebt - viel Energie in die Aushandlung Ihres Unterhalts und den der Kinder. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Unterhaltszahlungen sind kein Entgegenkommen des anderen, sondern sollen die Ihnen durch die Trennung entstehenden finanziellen Nachteile ausgleichen und finanzielle Engpässe überbrücken. Sie erfüllen Ihren Teil am Unterhalt des Kindes, indem Sie es betreuen und erziehen. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist barunterhaltspflichtig. Die Düsseldorfer und die Berliner Tabelle nennen die Regelbeträge des Kindesunterhaltes.

Verzichten Sie auf keinen Fall auf den Unterhalt, der Ihnen und Ihren Kindern zusteht. Studien und Untersuchungen weisen in den letzten Jahren daraufhin, dass finanzielle Sorgen es zum einen erschweren, zu einer gewissen inneren und äußerlichen Gelassenheit zu finden. Zum anderen belastet die finanzielle Situation Kinder mehr, als gedacht. Auch wenn Sie der Meinung sind, "das Geld ist mir egal, wenn ich nur endlich wieder meine Ruhe habe" - es tut gut, finanziell abgesichert zu sein. Wenn Sie nach einiger Zeit Ihren Traumjob gefunden haben, die Kinderbetreuung gut organisiert ist und Geld für Sie tatsächlich kein Thema ist, können Sie sich immer noch großzügig zeigen.

Erhalten Sie keinen Unterhalt, können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Sammeln Sie Wissen

Nutzen Sie die Chance, die in jeder Krise steckt, und überwinden Sie Hemmschwellen. Wenn Sie bisher einen großen Bogen um das Finanzamt gemacht haben, informieren Sie sich dort, welche steuerlichen Veränderungen bei einer Trennung auf Sie zukommen. Sind Sie erwerbstätig und verheiratet, wird sich Ihre Lohnsteuerklasse und damit auch Ihr Nettolohn ändern.

Scheuen Sie den Weg zum Sozialamt nicht, wenn Sie ahnen oder wissen, dass es finanziell eng wird. Je mehr Sie so früh wie möglich wissen, umso souveräner werden Sie.

Vereinbaren Sie bei einer Geschäftsstelle der gesetzlichen Rentenversicherungsträger einen Termin und fragen Sie, wie Sie im Alter abgesichert sind. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ein Service-Telefon zum Nulltarif eingerichtet (0800/1000 480 70) und nennt Ihnen die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle.

Verschaffen Sie sich möglichst umgehend einen Überblick über Ihre gemeinsamen Vermögensverhältnisse, auch wenn Sie sich bisher nicht darum gekümmert haben. Bei den Verbraucherberatungsstellen können Sie sich über Krankenversicherungen, Hausrat- und Haftpflichtversicherung informieren.

Zur Therapeutin gehen nur solche, die es allein nicht schaffen? Vergessen Sie solche und ähnliche Vorstellungen und gönnen Sie sich ein Gespräch bei einer Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle. Hier haben Sie Ruhe und einen geschützten Raum, um Bilanz zu ziehen und Neues anzudenken.

Von jetzt auf gleich allein erziehend

Wenn die Kinder nach der Trennung bei Ihnen leben, sind Sie allein erziehend. Ob gemeinsame Sorge oder alleinige Sorge - die Hauptlast des neuen Lebens liegt bei Ihnen. Rund 2 Millionen Menschen in Deutschland, vor allem Frauen, befinden sich mit Ihnen in der gleichen Situation.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hat in vielen Städten Ortsverbände, die Beratung und offene Treffs - immer mit Kinderbetreuung - anbieten. Manche holen sich hier eine einmalige Beratung, andere nutzen die offenen Angebote, um sich auszutauschen.

Auch andere Beratungsstellen und die Kirchen haben die Notwendigkeit erkannt, spezielle Angebote für Alleinerziehende zu machen. Ein "sozialer Wegweiser" Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Kirchengemeinde nennt entsprechende Stellen und Telefonnummern.

In der Buchhandlung gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Ratgebern, die Alleinerziehenden Anregungen zur Organisation des Alltags und zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kindererziehung geben sowie über Rechtsansprüche aufklären.

Wenn Sie erwerbstätig sind oder wieder sein wollen/müssen, aber auch, wenn Sie für sich neue Freiräume nutzen wollen, müssen Sie die Kinderbetreuung regeln. Wichtig ist, sich so bald wie möglich bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) arbeitssuchend zu melden. Die Berater/innen informieren Sie über Projekte für Berufsrückkehrer/innen, wenn Ihre Erwerbstätigkeit einige Jahre zurückliegt. Auch dort wird man Sie fragen, wo Ihre Kinder während Ihrer Arbeitszeit untergebracht sein werden. Da Dreijährige seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, dürfte es in der Altersgruppe der 3- bis 6-jährigen weniger Probleme geben. Sobald Sie jedoch eine Betreuung brauchen, die über den Mittag hinausgeht, wird es auch im Kindergartenalter schwierig. Noch enger ist die Situation bei der Betreuung kleinerer Kinder und Schulkinder. Tagesmütter und Elterninitiativen können hier eine Alternative oder Ergänzung sein. Adressen kann Ihnen die Gemeinde oder Stadtverwaltung geben.

Die Sicherheit für Sie und Ihre Kinder, die aus einer zuverlässigen Kinderbetreuung resultiert, rechtfertigt den hohen Aufwand bei der Suche nach einer guten Lösung. Selbstbewusstsein und Unabhängigkeit, die Sie aus dem Verdienen eigenen Geldes ziehen können, rechtfertigen den hohen Aufwand ebenfalls. Was Männer für sich selbst längst herausgefunden haben, gilt auch für Frauen: Nach einer Studie zum Wohlbefinden von Frauen in verschiedenen Familienformen erleben Frauen ein stabiles eigenes Einkommen als positiv für ihr Wohlbefinden. Mütter, die in der Lage sind, sich selbst und ihre Kinder zu finanzieren, können sich auch nach einer Trennung schneller und konsequenter auf ihre neue Definition von Familie konzentrieren.


Autorin

Inge Michels, Diplompädagogin und Journalistin, arbeitet als wissenschaftliche Referentin für den Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV). Ihre Themenschwerpunkte sind Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung, Alterssicherung, Familienlastenausgleich und Bildung.


VAMV-Bundesverband

Der VAMV-Bundesverband setzt sich für die Durchsetzung der Interessen von Einelternfamilien ein. Er gibt das Taschenbuch "Alleinerziehend - Tipps und Informationen" heraus, das unter der Telefonnr. 030/695978-6 bestellt werden kann.


Adresse

Inge Michels
VAMV-Bundesverband e.V.
Hasenheide 70
10967 Berlin
Tel. 030/695978-6
Fax 030/695978-77
Email: kontakt@vamv-bundesverband.de
Website: http://www.vamv-bundesverband.de


Letzte Änderung: 03.05.2006 15:36:39Zum Seitenanfang