Hauptmenü

Hauptseite
Familienhandbuch-
Forum

Stichwortsuche

von A bis Z

Aktivitäten mit Kindern
Angebote/Hilfen
Behinderung
Elternschaft
Ernährung
Erziehungsbereiche
Erziehungsfragen
Familie und Beruf
Familienbildung
Familienforschung
Familienpolitik
Gesundheit
Häufige Probleme
Haushalt/Finanzen
Jugendforschung
Kindertagesbetreuung
Kindheitsforschung
Kindliche Entwicklung
Leistungen für Familien
Partnerschaft
Rechtsfragen
Schule
Teil- und Stieffamilien
Trennung/Scheidung

Verschiedenes

Impressum
Kontakt
Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Von der Kreditaufnahme zur Überschuldung

Hans Ebli


Das "Machen von Schulden", also die Nutzung von Konsumentenkrediten zur Finanzierung von Waren und Dienstleitungen, ist auch in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland "normal" geworden. Das Zurückzahlen der so entstandenen "Schulden" stellt für die meisten der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer auch kein Problem dar; sie verfügen über die gesamte Kreditlaufzeit hinweg über ausreichende finanzielle Mittel, um ihre Tilgungsraten zurückzuzahlen. Schwierig wird die Rückzahlung für jene, die nicht bzw. nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Für diese Menschen wird aus dem "Normalfall" der Verschuldung der "Problemfall" der Überschuldung.


Entwicklungen hin zur gesellschaftlichen Normalität von Verschuldung

Mit dem Ende der Rekonstruktionsperiode des ökonomischen Systems der Bundesrepublik ging Ende der 1950er Jahre die produktive Kreditnachfrage des Unternehmenssektors deutlich zurück. Der danach ansteigende Liquiditätsüberhang der Großbanken brachte jene Geschäftsstrategien hervor, die dann das Marktsegment "Konsumentenkredite" in Bewegung brachten: Verbraucher und Verbraucherinnen sollten als Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen gewonnen werden.

Das Ansteigen der industriellen Massenproduktion von langlebigen Konsumartikeln, die zunehmende Bereitschaft der Bevölkerung, diese Waren als Standard anzunehmen, besonders die bis in die 1960er Jahre hinein relativ niedrige Arbeitslosenquote und die Absicherung der Arbeitsverhältnisse durch arbeitsrechtliche Bestimmungen, Tarifvertrags- und Sozialversicherungssysteme lieferten die zentralen strukturellen Voraussetzungen für die massenhafte Einbindung von Lohnabhängigen in diesen Markt.

Korczak und Pfefferkorn beschrieben die unter den Privathaushalten weit verbreitete Stimmung zum "Schuldenmachen" bis in die 1970er Jahre hinein allerdings noch so: "Verschuldung war im sozialpsychologischen Sinne negativ sanktioniert und nahm den Charakter persönlicher Katastrophen an" (1992, 28). Diesen doch noch erheblichen Widerständen bei der potentiellen Kundschaft setzte die Kreditwirtschaft einen erheblichen Werbeaufwand entgegen.

Nach Phasen der besonderen Expansion des Konsumentenkreditmarktes Ende der 1960er Jahre und in den 1970er Jahren wurde die Aufnahme von Konsumentenkrediten zur Finanzierung von Waren zur gesellschaftlichen Normalität. Die Kreditaufnahme war für Privathaushalte neben der Ersparnisbildung zur wichtigsten Möglichkeit der Anpassung der Bezahlung von Waren an den periodischen Fluss der Entlohnung geworden, zu einer wesentlichen Möglichkeit des Zugangs zum Warenmarkt, der gesellschaftlichen Teilhabe.

Die Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs - 1967 wurde die Scheckkarte institutionalisiert - und die Einführung des Dispositionskredits 1968 durch die Sparkassen trugen zu diesem Trend erheblich bei; Lohn- und Gehaltsempfänger und -empfängerinnen konnten so zunehmend in das bankenmäßig organisierte Geld- und Kreditwesen integriert werden (vgl. Reis 1989, 72).


Von der "Verschuldung" zur "Überschuldung"

Als in den 1960er Jahren der Konsumentenkreditmarkt seine besondere Entwicklung nahm, befanden sich die Arbeitslosenzahlen - auch in historischer Perspektive - auf einem extrem niedrigen Stand. Die ökonomischen Krisen 1973/74 und 1980/82 führten dann in zwei Sprüngen zu hohen Arbeitslosenquoten. Ihre Zahl stieg schließlich auf 885.000 im Jahre 1980 und 1.833.000 im Jahre 1982. Damit wurde spätestens Anfang der 1980er Jahre eine der zentralen strukturellen Voraussetzungen des Konsumentenkredits sichtbar brüchig. Eine zunehmend größer werdende Anzahl von Menschen war aufgrund von (unerwarteten) Einkommenseinbußen nicht mehr in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Nach der Einschätzung von Schuldnerberatungsstellen - erfragt bei der ersten durch Bundesministerien finanzierten Studie zum gesellschaftlichen Problem "Überschuldung" - sind die "Auslöser von Überschuldung" neben Arbeitslosigkeit auch Probleme bei der Haushaltsführung, Niedrigeinkommen, Bildungsdefizite, Trennung und Scheidung, Haushaltsgründung, Suchterkrankung, Unfall/ Krankheit, Überversicherung, Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen und Schwangerschaft. Eine hinreichende wissenschaftlich fundierte Erforschung des Prozesses, der von der Verschuldung in die Überschuldung führt, steht allerdings bis heute aus.

Dass Haushalte infolge einer Kreditaufnahme in eine prekäre ökonomische Lage geraten, lässt nicht unbedingt auf deren Situation bei Kreditabschluss schließen. Ereignisse nach dem Zeitpunkt der Kreditaufnahme können die ökonomische Situation des Haushaltes nachhaltig verändern. Damit ist bereits auf den prozessualen Charakter der Überschuldungsproblematik hingewiesen. Überschuldung durchläuft typischerweise mehrere Phasen und weist eine erhebliche Dynamik auf. Reis (1992, 11ff.) unterscheidet im Anschluss an Dessart und Kuylen fünf Phasen:
  1. "Kreditaufnahme": Eine Minderheit der Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen gerät bereits zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme in eine Situation latenter Überschuldung ("Armutsschuldner"). Die Mehrheit befindet sich in diesem Stadium noch in stabilen finanziellen Verhältnissen ("Krisenschuldner").
  2. "Finanzielle Belastung als Folge unvorhergesehener Ereignisse": Einkommensrückgänge und/oder das Ansteigen der Belastungen bringen die Haushaltsplanung aus dem Lot. War das Haushaltsbudget vor dem unvorhergesehenen Ereignis bereits eng kalkuliert, genügen hier bereits geringfügige Einkommensschwankungen. Diese Phase ist "Auslöser" jetzt manifest auftretender finanzieller Schwierigkeiten.
  3. "Versuch, die finanziellen Schwierigkeiten mit eigenen Mitteln zu beheben": Jetzt setzen Bemühungen ein, das Haushaltseinkommen zu steigern und Kosten zu minimieren. In diese Phase fällt auch die Aufnahme neuer Kredite zur Ablösung alter Kredite, bei denen Zahlungsschwierigkeiten aufgetreten sind. Da Umschuldungen mit zum Teil hohen Kosten verbunden sind, bringt diese Strategie meist nur kurzfristige Verbesserung. In dieser Phase setzen bereits Prozesse sozialer Isolierung ein; familiäre Probleme und psychosomatische Störungen treten auf.
  4. "Zahlungsverzug": Scheitern diese Versuche und/oder treten neue Belastungen auf, die über oben genannte Maßnahmen nicht mehr bewältigt werden können, gerät der Haushalt mit seinen Zahlungen in Verzug. Hier hängt es von den zur Verfügung stehenden Fähigkeiten und Kenntnissen, der finanziellen Gesamtbelastung und der kurzfristigen finanziellen Perspektive ab, ob der Verzug geordnet, also über Stundungsvereinbarungen und erneute Umschuldungen, oder ob der Verzug ungeordnet, über die Kündigung des Kredits durch den Kreditgeber, erfolgt. In beiden Fällen wird das bereits überlastete Haushaltsbudget durch neue Kosten und Verzugszinsen weiter strapaziert. Im ungünstigsten Fall droht der "Schuldturm", wenn nämlich trotz Zahlungen nur noch Kosten und Verzugszinsen beglichen werden können, nicht jedoch die Hauptforderung.
  5. "Kumulation von Schulden": Der erste Zahlungsverzug wird so zum Auslöser weiterer Zahlungsverzüge, bis zuletzt - als Resultat der Zahlungshierarchie - auch Miete und Energiekosten nicht mehr aufgebracht werden können. Diese Situation kann von vielen Haushalten dann allein nicht mehr bewältigt werden. Je nach dem Ausmaß der "Überschuldung" kann es so zum Verlust des Girokontos und damit zum Ausschluss aus dem bargeldlosen Zahlungsverkehr kommen, zum Verlust der Wohnung, zur Energiesperre, zu Arbeitslosigkeit, zu Problemen in familiären, partnerschaftlichen und sozialen Strukturen und physischen und psychischen Schäden.
Nach letzten Schätzungen waren in Deutschland Ende der 1990er Jahre etwa 2,8 Millionen Haushalte überschuldet; fast 900.000 in den "neuen" Bundesländern (12,5% aller ostdeutschen Haushalte) und etwa 1,9 Millionen Haushalte (6,2% aller westdeutschen Haushalte) in den "alten" Ländern (Korczak 2001, 6). Diese Zahlen belegen zumindest die zahlenmäßigen Ausmaße des gesellschaftlichen Problems "Überschuldung".


Die "Kreditgesellschaft"

Nachdem das Konsumentenkreditgeschäft 1980 und besonders dann 1981 nur mäßig gewachsen war, begannen 1982 die privaten Haushalte, ihre Konsumentenkreditaufnahme wieder stärker auszuweiten. Das Konsumentenkreditgeschäft expandierte dann bis Ende der 1980er Jahre relativ konstant, aber wesentlich langsamer als in den 1970er Jahren (vgl. Deutsche Bundesbank 1993, 23ff.).

Anfang der 1990er Jahre erhöhte sich das Marktvolumen durch die Nachfrage aus den neuen Bundesländern noch einmal besonders (vgl. Kranz 1994, 27). 1993 normalisierte sich das Ratenkreditgeschäft dann bereits, die Wachstumsrate bewegte sich wieder auf dem aus den 1980er Jahren bekannten Niveau (vgl. Reker 1998, 120). Nach Berechnungen auf der Grundlage der Monatsberichte der Deutschen Bundesbank stieg das durch die Banken herausgelegte Konsumentenkreditvolumen zwischen 1989 und 1999 immerhin von 233 Milliarden auf 422 Milliarden DM an und verdoppelte sich so nahezu (Korczak 2001, 40).

Durch das Auftreten neuer Anbieter und die Entwicklung neuer und neuartiger Formen des Kredits konnte die "Normalität der Verschuldung" in den 1980er und 1990er Jahren weiter gesteigert werden:
  • Mit der Liberalisierung des europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen 1993 und 1994 traten zunehmend ausländische Institute als Anbieter auf dem deutschen Markt auf (Reis 1992, 143).
  • Hersteller und Handel traten - teilweise über eigene Banken - wieder in das Kreditgeschäft ein. Zunächst nutzten einzelne Unternehmen, dann ganze Branchen die Finanzierungshilfe als Wettbewerbsargument gegen die Konkurrenz (vgl. ebd., 238).
  • Hersteller und Handel entwickelten - über eigene oder eigenständige Gesellschaften - das Leasinggeschäft zur Forcierung ihres Absatzes, zunächst vor allem bei Geschäftskunden, dann aber auch bei Privatkunden (Gaertner 1988, 24).
  • Die verstärkte Konkurrenz durch Versicherungen und Bausparkassen um Kundeneinlagen zwang die Banken, eigene Angebote zu variieren bzw. selbst "geschäftsfremde" Angebote aufzunehmen. Als Resultate entstanden in Zusammenführung verschiedener Finanzdienstleistungen integrierte Angebote - Kombinationen traditioneller Leistungen wie etwa des Sparens, der Kreditvergabe und des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit Versicherungen (und Bausparverträgen) (vgl. Reis 1992, 147ff.).
  • Die Kartengesellschaften wuchsen außerordentlich; neue Gruppen- und Hauskarten des Handels und der Finanzdienstleistungsunternehmen wurden in erheblichem Ausmaß emittiert (vgl. bank und markt 1987, 4); kartengestützte Zahlungsverfahren entwickelten sich in den 1990er Jahren zu einem Standard (vgl. Rüter 2000, 21ff).
Nachdem Kredite zu einer derart bedeutsamen Möglichkeit des Zugangs zu Waren- und Dienstleistungsmärkten geworden sind, spricht Reifner mittlerweile gar von einer "Kreditgesellschaft": "Die Kreditgesellschaft vermittelt den Zugang zu allen Lebensbedürfnissen über das Geldkapital. Überall tritt in der Gesellschaft der Zwang ein, sich als Eintrittskarte zur Teilhabe am wirtschaftlichen Prozess Kapital zu besorgen ... Wer einen Beruf erreichen will braucht Bildung, die doppelt bezahlt werden muss: ... Verzicht auf eigenes Verdienst durch Arbeit ... Bezahlung von Bildung ... Wer produktiv arbeiten will braucht dazu Mittel, die einen Vorschuss an Kapital erfordern: ... PKW zum Transport zur Arbeitsstelle, ... Computer, Internet, e-mail, Telefon" (Reifner 2002).


Überschuldung in der "Kreditgesellschaft"

Die Entwicklung des Konsumentenkredits zum Bargeschäft setzte sich also fort hin zum Dispositionskredit und zur Kreditkarte und brachte eine gesteigerte "Normalität" des Kredits mit sich. Die Verfügbarkeit über Kredite nahm weiter zu.

Die zurückhaltendere Kreditvergabe durch die Kreditinstitute seit dem Beginn der 1980er Jahre brachte den Ausschluss einer immer größer werdenden Zahl von nicht "kreditwürdigen" Personen aus dieser gesteigerten "Normalität" des Kredits und den damit verbundenen Chancen auf dem Markt "seriöser" Anbieter. Ihnen blieb lediglich der Gang zu jenen Instituten und Kreditvermittlern, die zu einem entsprechenden Aufpreis auch "riskantere" Kredite vergaben (Reis 1992a, 77). Manche konnten allerdings auch dort keinen Kredit mehr erhalten.

Diese Marktsegmentation implizierte also eine Kategorisierung der auf dem Kreditmarkt Nachfragenden nach deren Einkommens- und Vermögenssituation in drei Gruppen:
  1. Personen, die Kredite bei den bekannten Geschäftsbanken erhalten und dort nach betriebsinternen Kriterien in unterschiedliche Kostengruppen eingeteilt werden,
  2. Personen, die auf den besonderen Markt bestimmter Teilzahlungsinstitute und Kreditvermittler verwiesen sind, und die sich die Teilhabe am Kreditmarkt durch bedeutend höhere Kosten erkaufen müssen, sowie
  3. Personen, die weder auf dem einen noch auf dem anderen Markt ankommen können und damit ganz von der "Normalität" der Kreditaufnahme, von der Möglichkeit der Kreditaufnahme zur Finanzierung von Waren und Dienstleistungen, ausgeschlossen sind.
Derart "kreditunwürdigen" Personen wird die in einer "Kreditgesellschaft" doch so bedeutsame Ressource "Kredit" vorenthalten, damit auch der kreditgesteuerte Zugang zu anderen Märkten und die verbundenen Zukunftschancen.


Schuldnerberatung, Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung

Mit dem Arbeitsfeld "Schuldnerberatung" als Teil Sozialer Arbeit und dem gesetzlich geregelten "Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung" konnten besondere Formen der Problembearbeitung gesellschaftlich institutionalisiert werden.

Die besondere Beschäftigung mit dem Thema "Schulden" begann innerhalb der Sozialen Arbeit Mitte der 1970er Jahre, zunächst in der Drogenhilfe, der Wohnungslosenhilfe und besonders in der Straffälligenhilfe. Anfang der 1980er Jahre setzte ein Prozess der Öffnung und der Ausweitung der Angebote und damit auch die Entwicklung des spezialisierten Arbeitsfeldes "Schuldnerberatung" ein. Spätestens Ende der 1980er Jahre waren Schuldnerberatungsstellen zu der zentralen Anlaufstelle für überschuldete Menschen geworden. 1989 existierten in der (alten) Bundesrepublik bereits 430 Schuldnerberatungsstellen (Korczak/ Pfefferkorn 1992, 12); Ende der 1990er Jahre wird die Zahl der seriös und gebührenfrei arbeitenden Stellen auf 1.160 geschätzt (Korczak 2001, 156).

Diese Schuldnerberatungsstellen beraten und unterstützen
  • bei der Erstellung eines Überblicks über die Schulden- und Vermögenssituation, über Einkommen und Ausgaben und beim Verstehbarmachen der gesamten Lebenssituation als Überschuldungssituation,
  • bei existenzsichernden und schuldnerschützenden Maßnahmen, so etwa beim Umgang mit Lohnpfändungen, Kontopfändungen, Pfändungsschutzmaßnahmen zur Sicherstellung des Existenzminimums oder der Erschließung weiterer sozialer und therapeutischer Unterstützungsmöglichkeiten,
  • bei der Überprüfung von Forderungen, auch von Zinsen und Kosten,
  • beim Haushaltsmanagement, also bei der Einkommenssteigerung etwa durch Sozialleistungsberatung, bei der Ausgabenreduktion etwa durch Verbraucher- und Versicherungsberatung und durch die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten zur Haushaltsplanung,
  • bei der Entwicklung einer realistischen und von den Ratsuchenden getragenen Perspektive sowie
  • bei der Regulierung der Schulden, gemäß den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Bis zum Jahr 1998 waren Überschuldete und Schuldnerberatungsstellen zur Regulierung von Schulden auf das Wohlwollen der Gläubiger angewiesen. Lediglich auf dieser Basis konnten Teilzahlungen oder Erlasse ausgehandelt werden. Seit 1999 bietet der Gesetzgeber Betroffenen eine verlässlichere Möglichkeit der Schuldenregulierung. Zum 1.1. trat die Insolvenzordnung in Kraft; damit wurde auch ein mehrstufiges Verfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher mit der abschließenden Möglichkeit der Restschuldbefreiung gesetzlich geregelt. Der Versuch, sich auf freiwilliger Basis mit den Gläubigern zu einigen, muss zwar weiterhin unternommen werden. Nach einem gescheiterten Einigungsversuch allerdings kann der Schuldner bzw. die Schuldnerin auch gegen den Willen der Gläubiger und unabhängig von der Höhe der bestehenden Restschuld - nach dem Durchlaufen des formalisierten Verfahrens - von seinen Schulden befreit werden. Als "geeignete Stellen" anerkannte Schuldnerberatungsstellen informieren über dieses mehrstufige, recht komplexe Verfahren und unterstützen bei der Teilnahme am Verfahren.


Weitere Informationen

Ein Verzeichnis der seriös und gebührenfrei arbeitenden Schuldnerberatungsstellen finden Sie auf der Homepage des Forums Schuldnerberatung (http://www.forum-schuldnerberatung.de) und auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (http://www.bag-schuldnerberatung.de).


Literatur

bank und markt (1987): Konsumentenkredit. In: bank und markt, Heft 9, S. 4.

Deutsche Bundesbank (1993): Zur langfristigen Entwicklung der Konsumentenkredite und der Verschuldung der privaten Haushalte. In: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Heft 4, S. 19-32.

Gaertner, Armin (1988): Vom Gaspedal zum Zinshebel: Anmerkungen zum Konsumentenkredit. In: bank und markt, Heft 6, S. 24-25.

Korczak, Dieter (2001): Überschuldung in Deutschland zwischen 1988 und 1999. Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Stuttgart, Berlin, Köln.

Korczak, Dieter/ Pfefferkorn, Gabriela (1992): Überschuldungssituation und Schuldnerberatung in der Bundesrepublik Deutschland. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie und Senioren und des Bundesministeriums der Justiz. Stuttgart, Berlin, Köln.

Kranz, Michael (1994): Erfahrungen mit dem Konsumentenkredit in der Rezession. In: bank und markt, Heft 4, S. 27-32.

Reifner, Udo (2002): Zur gesellschaftlichen Funktion der Schuldnerberatung. Schuldnerberatung zwischen Ghettowirtschaft und Reintegration. Vortrag zur Fachtagung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz am 14.11.2002; unveröffentlichtes Manuskript.

Reis, Claus (1989): Überlegungen zur Ökonomie des Konsumentenkredits. In: Reis, Claus/ Siebenhaar, Benedikt: Soziale Arbeit und Schuldnerberatung. Rahmenbedingungen, Rechtsprobleme, Ansätze. Frankfurt/Main.

Reis, Claus (1992): Konsum, Kredit und Überschuldung. Zur Ökonomie und Soziologie des Konsumentenkredits. Frankfurt/Main.

Reker, Christoph (1998): Konsumentenkredite in Deutschland 1990 bis 1997: Ein Überblick. In: Finanzierung, Leasing, Factoring, Heft 3, S. 120-121.

Rüter, Horst (2000): Einzelhandel: Gute Zeiten für gute Karten. In: Finanzierung, Leasing, Factoring, Heft 1, S. 21-26.


Autor

Dr. Hans Ebli war wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungs- und Dokumentationsstelle für Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Ab dem 1. September 2003 ist er Professor für Sozialarbeitswissenschaft an der Evangelischen Fachhochschule für Sozial- und Gesundheitswesen Ludwigshafen.


Letzte Änderung: 04.09.2009 16:36:51Zum Seitenanfang