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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Erste Hilfe bei Vergiftungen

Deutsches Rotes Kreuz


Vergiftungsnotfälle sind weitaus häufiger, als allgemein angenommen, und verzeichnen ständig steigende Tendenz. Vor allem Kinder sind häufig Leidtragende von Vergiftungen. In der chemischen und pharmazeutischen Industrie, bei Arzneimitteln, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, giftigen Pflanzen, Beeren, Pilzen und verdorbenen Lebensmitteln gibt es jeweils mehrere Tausend verschiedene giftige Stoffe.

Giftstoffe verursachen im menschlichen Körper oft schwere gesundheitliche Störungen oder gar lebensbedrohliche Zustände. Entscheidend für die Schwere der Schädigung sind Giftart, Giftmenge, die Konzentration und die Einwirkungsdauer der Giftstoffe. Aber auch das Alter, das Körpergewicht und die Widerstandskraft des Betroffenen sind von Bedeutung.

Das Gift gelangt überwiegend über den Verdauungsweg in den Körper. Aber auch über die Atemwege und die Haut können bestimmte Giftstoffe aufgenommen werden. Betrachtet man die Ursachen für Vergiftungen etwas genauer - Leichtsinn, Verwechslung aufgrund mangelnder Kennzeichnung, Drogen- und Alkoholmissbrauch, Unwissenheit und Neugier bei Kindern, Selbstmordversuche usw. -, dann wird schnell deutlich, dass Unfälle dieser Art durchaus vermeidbar wären.

Das Rote Kreuz rät: Halten Sie Giftstoffe - Chemikalien, Reinigungsmittel, Medikamente, Pflanzenschutzmittel usw. - vor allem in Haushalten mit Kindern immer verschlossen. Füllen Sie keine Giftstoffe in Getränkeflaschen ab!


Anzeichen einer Vergiftung

Entscheidend für jede Hilfeleistung ist, dass erste Anzeichen einer zunächst unklaren Gesundheitsbeeinträchtigung in einen Zusammenhang mit einer möglichen Vergiftung gebracht werden, damit eine weitergehende Diagnose gestellt wird und schließlich die richtige Hilfe erfolgen kann. Oft sind gerade bei einer Vergiftung die Anzeichen nicht eindeutig.

Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall, Atem- und Kreislaufbeschwerden, Schweißausbrüche, Schwindel, Krämpfe, Bewusstseinseintrübung bis hin zu Atem- und Kreislaufstillstand sind nur die wichtigsten Anzeichen. Insbesondere bei Kindern erfordert es oft viel geduldiges Befragen, bis die Ursache für einen unklaren Befund ermittelt ist.


Maßnahmen

  • Überprüfen Sie zunächst Bewusstsein und Atmung und führen Sie, falls notwendig, lebensrettende Sofortmaßnahmen (siehe "Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit" und "Erste Hilfe bei Atemstillstand") durch. Lebensrettende Maßnahmen haben immer Vorrang!
  • Alarmieren Sie möglichst schnell den Rettungsdienst (Notarzt).
  • Decken Sie den Betroffenen zu.
  • Ohne Anweisung einer kompetenten Stelle, wie der Giftnotrufzentrale oder eines Arztes, sollten Sie dem Betroffenen nichts zu trinken geben, insbesondere keine Milch.
  • Auch das Herbeiführen von Erbrechen ist nicht immer nützlich und sollte nur auf Anweisung vorgenommen werden. Erbricht der Vergiftete von sich aus, leisten Sie ihm entsprechende Hilfestellung.
  • Vorsicht ist bei Vergiftungen durch Schädlingsbekämpfungsmittel angebracht. Manche dieser Mittel greifen in das Nervensystem ein und können zu Atem- und Kreislaufstillstand führen. Da es sich um so genannte "Kontaktgifte" handelt, ist der Ersthelfer bei der Hilfeleistung selbst gefährdet. Bei der Versorgung dieser Vergifteten sollten Sie daher Handschuhe tragen. Eine Beatmung muss mit einem Beatmungsgerät erfolgen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein eingenommener Stoff giftig ist oder nicht, können Sie über eine der Giftnotrufzentralen nähere Informationen erhalten. Die Rufnummer erfahren Sie über die Auskunft der Telekom.


Vergiftungen durch Gase

Werden giftige Gase eingeatmet, können direkt Schädigungen der Lunge eintreten, wie z.B. bei Chlor- und Nitrosegasen. Diese Gase führen, da sie ätzend wirken, zu einer Schädigung der Atemwege und der Lunge. Es entwickelt sich, oft mit zeitlicher Verzögerung, ein Lungenödem (Wasseransammlung in der Lunge).

Personen, die solche Gase eingeatmet haben, müssen auch dann zur Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht werden (Notruf!), wenn noch keine Anzeichen für eine Vergiftung erkennbar sind. Bei Vergiftungserscheinungen mit Atemnot lagern Sie die Betroffenen halbsitzend.


Kohlenmonoxid

Das bei jeder Verbrennung, insbesondere bei unvollständiger Verbrennung unter Sauerstoffmangel, entstehende Kohlenmonoxid-Gas vergiftet den Körper. Es geht eine intensive Verbindung mit den roten Blutkörperchen ein, wodurch der Sauerstofftransport gestört wird. In geschlossenen Räumen kann es zudem explosive Konzentrationen erreichen.

Kohlenmonoxid-Vergiftete klagen Kopfschmerzen; es kommt zu Übelkeit und Erbrechen. Sie werden schließlich bewusstlos. Die Gesichtsfarbe ist rosig, obwohl Sauerstoffmangel besteht. Bei hohen Gaskonzentrationen kann der Zustand eines Betroffenen sehr schnell lebensbedrohlich werden.
  • Sorgen Sie zunächst für Lüftung in den betroffenen Räumen.
  • Retten Sie den Betroffenen unter Berücksichtigung des Selbstschutzes an die frische Luft.
  • Prüfen Sie Bewusstsein und Atmung und führen Sie die entsprechenden Maßnahmen durch: bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage, bei Atemstillstand beatmen.
  • Alarmieren Sie den Rettungsdienst.

Kohlendioxid

Es besonders tückisches Gas ist unter bestimmten Bedingungen das Kohlendioxid. Es entsteht bei Gär- und Zersetzungsprozessen, ist unsichtbar, geruchlos und schwerer als Luft. Es verdrängt in tief liegenden, geschlossenen Räumen (z.B. in Gärkellern, Futtersilos, Gruben) die Luft und damit den Sauerstoff, so dass Personen, die in den "Kohlendioxidsee" geraten, in kürzester Zeit ersticken.
  • Unternehmen Sie in geschlossenen Räumen und Behältern keine Rettungsversuche ohne spezielle Atemschutzgeräte und entsprechende Sicherung. Da Ihnen im Allgemeinen solche Atemgeräte nicht zur Verfügung stehen, alarmieren Sie schnellstens die Feuerwehr (Notruf).
  • Nach der Rettung müssen meist Maßnahmen zur Wiederbelebung durchgeführt werden (siehe "Erste Hilfe bei Atemstillstand" und "Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit").

Adresse

Deutsches Rotes Kreuz
Generalsekretariat
Carstennstraße 58
12205 Berlin
Tel.: 030/85404-0
Website: http://www.drk.de


Letzte Änderung: 08.07.2004 15:39:00Zum Seitenanfang