ZUM TEXTHauptmenüHauptseiteFamilienhandbuch-Forum Stichwortsuche von A bis ZAktivitäten mit KindernAngebote/Hilfen Behinderung Elternschaft Ernährung Erziehungsbereiche Erziehungsfragen Familie und Beruf Familienbildung Familienforschung Familienpolitik Gesundheit Häufige Probleme Haushalt/Finanzen Jugendforschung Kindertagesbetreuung Kindheitsforschung Kindliche Entwicklung Leistungen für Familien Partnerschaft Rechtsfragen Schule Teil- und Stieffamilien Trennung/Scheidung VerschiedenesImpressumKontakt | ZUM MENÜErste Hilfe bei Bewusstlosigkeit/ Herstellen der stabilen SeitenlageDeutsches Rotes Kreuz Arbeiten die verschiedenen Bereiche des Nervensystems ungestört zusammen, so ist der Mensch bei Bewusstsein. Er kann sehen, hören, fühlen, riechen und schmecken. Sein Denk-, Merk- und Reaktionsvermögen funktionieren ebenso wie die Fähigkeit, geordnete Bewegungsabläufe auszuführen. Er ist örtlich, zeitlich und der Situation entsprechend orientiert. Auch die wichtigen Schutzreflexe sind, obwohl sie nicht bewusst gesteuert werden, vom ungestörten Bewusstsein abhängig. BewusstlosigkeitUrsachen für Bewusstseinsstörungen sind z.B. Beeinträchtigungen der Gehirnfunktion nach schweren Kopfverletzungen, witterungsbedingte Einflüsse auf den Organismus (Hitzschlag), aber auch Gefäßverschlüsse bzw. Gefäßverletzungen im Gehirn (Schlaganfall). Oft entsteht Bewusstlosigkeit durch Situationen, bei denen das Gehirn nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. Typische Beispiele sind Unfälle und Erkrankungen mit Atem- und Kreislaufstörungen, wie Brustkorbverletzungen oder der Herzinfarkt. Aber auch die Funktionsstörung wichtiger Körperdrüsen und Vergiftungen können zur Bewusstlosigkeit führen.Die Bewusstlosigkeit erkennen Sie daran, dass der Patient oder Verletzte nicht ansprechbar ist. Er reagiert bei tiefer Bewusstlosigkeit nicht einmal mehr auf Schmerzreize; die Muskulatur ist erschlafft. Der Zustand ist einem nicht erweckbaren Tiefschlaf vergleichbar. Die größte Gefahr entsteht dadurch, dass die Schutzreflexe bei Bewusstlosen ausgeschaltet und die Muskeln völlig erschlafft sind. Während bei ungestörtem Bewusstsein prinzipiell nie die Atemwege verlegt werden, ist dies beim Bewusstlosen die eigentliche Gefahr. Die Zunge kann wegen der Muskelerschlaffung die Atemwege im Rachenraum verschließen. Erbrochenes oder Blut können in die Atemwege eindringen und bedingt durch den jetzt fehlenden Hustenreflex zur Erstickung führen. Bewusstlosigkeit bedeutet akute Erstickungsgefahr und damit Lebensgefahr! Betroffenen ansprechen/ anfassenLink zur Video-Anleitung des DRKSprechen Sie den Verletzten/Kranken sofort an, fassen Sie ihn am Arm oder an der Schulter an und prüfen Sie so, ob er bei Bewusstsein ist. Reagiert der Betroffene nicht, ist er bewusstlos. Notruf nicht vergessen!Immer wenn Sie feststellen, dass ein Verletzter oder Kranker bewusstlos ist, veranlassen Sie sofort, möglichst parallel mit dem Beginn der weiteren Maßnahmen, dass der Rettungsdienst alarmiert wird.Atemkontrolle durchführen
Herstellen der Stabilen SeitenlageDurch die Stabile Seitenlage wird sichergestellt, dass die Atemwege freigehalten werden und Erbrochenes, Blut etc. ablaufen kann - der Mund des Betroffenen wird zum tiefsten Punkt des Körpers. Der Betroffene wird so vor dem Ersticken bewahrt.
![]() Sollte der Betroffene aufwachen, bevor der Rettungsdienst eintrifft, so veranlassen Sie ihn, liegenzubleiben. Wer bewusstlos war, gehört auf jeden Fall in ärztliche Behandlung. Bei Atemstillstand müssen Sie sofort zweimal beatmen (siehe "Erste Hilfe bei Atemstillstand"). Adresse
Deutsches Rotes Kreuz | ||
Letzte Änderung: 26.02.2008 10:15:13 |