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Deutsche Pediculosis Gesellschaft e.V. Inhalt
1. Auftreten von Kopfläusen in Gemeinschaftseinrichtungen und SchulenKopfläuse sind stationäre blutsaugende Schmarotzer auf der äußeren Haut des Menschen, durch deren Stich ein lästiger Juckreiz verursacht wird. Heftiges Kratzen führt in seltenen Fällen zu Kratzwunden. Durch Bakterien kann es zu Entzündungen dieser Wunden kommen. Als Überträger von Krankheitserregern spielen Kopfläuse in unseren Breiten keine Rolle. In der Regel ist eine Kopflausinfektion völlig harmlos.Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Auch ein vollkommen sauberer Kopf, vor allem von Kindern und Jugendlichen, kann befallen werden. Kopfläuse loszuwerden ist nicht immer einfach, manchmal braucht man professionelle Hilfe vom Kinderarzt oder Gesundheitsamt. 2. ÜbertragungKopfläuse werden durch engen Kontakt von Kopf zu Kopf übertragen. Die Übertragung über Gegenstände durch gemeinsam benutzte Kämme, Haarbürsten, Decken, Spieltiere, Kopfbedeckungen, Schals etc. gilt als unwahrscheinlich3. Erkennen (Befallskontrolle)Besonders befallen werden Haarpartien an Schläfen, über den Ohren und im Nacken. Eine Möglichkeit für die Entdeckung ist die Suche nach den Eiern der Läuse. Das Kopfhaar wird strähnenweise auseinandergekämmt und in Kopfhautnähe nach Eiern (Nissen) abgesucht. Nissen lassen sich im Gegensatz zu Hautschuppen schwer vom Haar abstreifen und sind seitlich am Haar angeklebt.Eine andere Möglichkeit zur Entdeckung und für die Überprüfung des Behandlungserfolges ist das Auskämmen mit einem feinen Kamm mit unter 0,3mm Zinkenabstand. Dazu wird nach dem Waschen Pflegespülung ins Haar einmassiert. Die Haare werden mit einem groben Kamm geglättet und anschließend mit dem feinen Kamm Strähne für Strähne durchgekämmt. Die Läuse, die sich im Matsch der Pflegespülung nicht bewegen können, bleiben im Kamm hängen und können durch Ausstreichen auf einem Tuch entdeckt werden. Diese Methode hat außerdem therapeutischen Nutzen, da die Läuse auf diese Weise entfernt werden. Kontrollen auf Kopfläuse sollen in der gesamten Familie, aber auch in Gemeinschaftseinrichtungen (vor allem Kindereinrichtungen, Ferienlagern, Schulen etc.) regelmäßig durchgeführt werden. Das heißt, nach einem Befall sind die Haare ca. 6 Wochen lang einmal wöchentlich, ansonsten einmal monatlich zu kontrollieren. 4. BehandlungEine Behandlung mit zugelassenen Arzneimitteln oder Medizinprodukten ist immer erforderlich, wenn ein Kopflausbefall festgestellt wurde. Außerdem müssen alle Kontaktpersonen z.B. in der Wohngemeinschaft und unmittelbaren Umgebung auf Kopflausbefall untersucht und – sofern ein Befall festgestellt wird - mitbehandelt werden.Es gibt verschiedene Wirkprizipien, die zur Therapie eingesetzt werden können, hier einige Beispiele:
5. Ergänzende MaßnahmenDie Übertragung von Kopfläusen über Gegenstände und Möbel gilt als unwahrscheinlich. Deswegen sollte die Untersuchung von Kontaktpersonen die oberste Priorität haben. Wenn Sie damit fertig sind, können folgende Maßnahmen eventuell zusätzlich sinnvoll sein:
6. Einschränkungen zum Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten, Heime, Ferienlager etc.)Stellen Eltern den Kopflausbefall ihres Kindes fest, muss die Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich informiert werden. Das Kind darf die Einrichtung erst nach erfolgter Behandlung wieder besuchen (ärztliches Attest oder Bescheinigung der Eltern über die erfolgte Behandlung ist vorzulegen).Wird der Kopflausbefall in der Gemeinschaftseinrichtung bemerkt, sind folgende Maßnahmen zu treffen:
7. Verhütung von KopflausbefallMedikamente zur vorbeugenden Behandlung gibt es nicht. Regelmäßige Befallskontrolle, das Benutzen eines eigenen Kammes und anderer Utensilien sind wichtige Vorsorgemaßnahmen.Persönliche Haarpflegeuntensilien sollen in Gemeinschaftseinrichtungen so aufbewahrt werden, dass über sie die Kopfläuse nicht von einem Kind auf ein anderes übertragen werden können 8. Kostenübernahme für BehandlungsmaßnahmenDie Kosten einer Kopflausbehandlung bei von Kopfläusen befallenen Personen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bzw. die örtlichen Träger der Sozialhilfe. Die Kosten für die vorsorgende Mitbehandlung von Kontaktpersonen zu Kopflausbefallenen sind von den Kontaktpersonen oder deren Personensorgeberechtigten selbst zu tragen.Quelle
Deutsche Pediculosis Gesellschaft e.V. | ||
Letzte Änderung: 02.01.2007 16:15:23 |