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![]() Mit Inkrafttreten des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) erfolgte 2005 eine grundlegende Veränderung der sozialen Absicherung. Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige und Sozialgeld für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der Erwerbsfähigen wurden auch die Leistungsansprüche von Familienangehörigen modifiziert. Mit Blick auf Kinder und damit Familien sind zwei Aspekte entscheidend.
Viele sind betroffenHierzulande gelten rund zwei Millionen Minderjährige als relativ arm nach der EU-Definition. Allein rund 1,6 Mio. beziehen aktuell das Sozialgeld. Je nach Altersgruppen und Region ist jedes vierte bis siebte Kind von Armut betroffen, dabei unterliegen die Jüngsten weiterhin dem höchsten Armutsrisiko.Schon im Vorschulalter werden vermehrt Koordinationsstörungen, Konzentrationsstörungen, ein verzögerter Spracherwerb, Hörstörungen oder auch Verhaltensauffälligkeiten u. a. sichtbar. So belegte die AWO/ISS-Untersuchung zu Armut im Vorschulalter aus dem Jahr 1999, dass knapp 31 % der armen, aber „nur“ knapp 20 % der nicht-armen Sechsjährigen gesundheitliche Defizite haben. Arme Kinder waren weitaus häufiger in ihrer körperlichen Entwicklung vermindert und deutlich häufiger krank. In der Wiederholungsuntersuchung 2003/04 zeigen sich gesundheitsbezogene Armutsfolgen auch bei Zehnjährigen. Knapp 26 % der armen und gut 19 % der nicht-armen Zehnjährigen zeigen gesundheitliche Defizite. Je größer der Einkommensabstand, desto größer die Unterschiede im Gesundheitszustand. Weitere Erkenntnisse dieser ersten deutschen quantitativen Langzeitstudie
Fördern, die zweite Säule des Konzeptes neben dem Fordern, kann also nicht nur ausschließlich auf die Förderung der Erwerbsfähigkeit der Eltern abzielen, sondern muss die Situation der Familie insgesamt in den Blick nehmen und entsprechende Förderangebote für Eltern und Kinder machen. Für letztere sind solche Ansätze erfolgversprechend, die an ihrer Lebenswelt ansetzen, gezielt den kindbezogenen Armutsrisiken entgegen wirken, alters- und entwicklungsgemäß konzipiert sind und im Setting, z.B. in der KiTa oder Schule, realisiert werden. Es gilt das Motto „Förderung ab Schwangerschaft“ und „gezielte Begleitung durch Kindheit und Jugend“. Dazu sind die Institutionen der Arbeitsvermittlung und -betreuung allein ganz sicher nicht in Lage. Die gezielte Schaffung von Allianzen, eine ressortübergreifende Vernetzung und das interdisziplinäre Arbeiten sind die Herausforderungen der Stunde. Quelle
Der Beitrag ist erschienen in Impulse Heft 49 vom Dezember 2005, dem Newsletter zur Gesundheitsförderung hrsg. von der Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen e.V. Autorin
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Letzte Änderung: 24.01.2006 16:30:56 |