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Während sie anfangs eher als "Billig-Arbeitsplätze" für Frauen angesehen wurden, gelten sie heute als moderne, beschäftigungswirksame und familienfreundliche Erwerbsmodelle.Nachdem in Frankreich schon seit 2000 eine auf 35-Stunden reduzierte Arbeitswoche gesetzlich festgeschrieben ist, wurde nun auch in Deutschland durch das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge erstmalig das Recht auf Arbeitszeitreduzierung gesetzlich verankert. Damit soll einerseits für Beschäftigte wie z.B. berufstätige Mütter und Väter die Inanspruchnahme von reduzierten Arbeitszeiten erleichtert werden. Andererseits erwartet man dadurch auch einen Anstieg des Arbeitsplatzangebots auf dem Arbeitsmarkt. Teilzeitarbeitsmodelle gelten deshalb in der gesamten Europäischen Union als wichtige Instrumentarien der Arbeitsmarktbelebung. Die besondere Aufmerksamkeit, die der Teilzeitarbeit in den letzten Jahren von Seiten der Unternehmen, der Politik und der Interessenverbände wie der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände geschenkt wird, resultiert aus ihren Möglichkeiten, unterschiedliche Interessen zu integrieren. Neben der erwähnten Arbeitsmarktbelebung kann Teilzeitarbeit auf der Seite der Unternehmen in Zeiten starken Wettbewerbs als Möglichkeit der Flexibilisierung genutzt werden; auf der Seite der Beschäftigten kann sie dagegen unter anderem besonders zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben beitragen. Das neue Gesetz über Teilzeitarbeit unterstützt darüber hinaus auch die neue Gesetzgebung zum Erziehungsurlaub, die es ermöglicht, den Erziehungsurlaub zwischen den Eltern aufzuteilen und während des Erziehungsurlaubs einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Schwieriger als die Schaffung des theoretischen Rahmens dieser familienfreundlichen Gesetzgebung wird sich ihre Praktikabilität sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen im betrieblichen Alltag gestalten. Zwar gibt es positive Erfahrungen mit der Einführung von Teilzeitarbeitsmodellen wie z.B. bei VW in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts - allerdings wurde dort die Teilzeitarbeit für alle Beschäftigte zum gleichen Zeitpunkt "zwangsweise" eingeführt. Da das neue Gesetz den Unternehmen auch eine Möglichkeit zur Ablehnung einer Anfrage auf Teilzeit bietet (z.B., wenn die Einrichtung eines Teilzeitarbeitsplatzes betriebsorganisatorisch nicht möglich ist), können die neuen Rechte der ArbeitnehmerInnen bei Einzelfallanfragen leichter ins Hintertreffen geraten. Allerdings haben Unternehmen in Deutschland zukünftig eine stärkere Verpflichtung zu Teilzeitangeboten und sehen Mitarbeiterzufriedenheit als wichtiges Unternehmensziel an, so dass viele Betriebe ihren Beschäftigten bereits heute Teilzeitarbeitsmodelle anbieten. ArbeitnehmerInnen, die Interesse an Teilzeitarbeit haben, sollten sich deshalb beim Betriebs- bzw. Personalrat oder in kleinen Betrieben bei der Betriebsleitung über die jeweiligen Möglichkeiten der Arbeitszeitreduzierung in ihrem Betrieb erkundigen. Betriebliche Arbeitszeiten werden in größeren Betrieben auch durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen festgelegt. Modelle der Teilzeitarbeit und ArbeitszeitflexibilisierungDie Begriffe "Teilzeitarbeit" und "Arbeitszeitflexibilisierung" werden irrtümlicherweise oft als Synonyme verwendet. Es handelt sich dabei aber um zwei unterschiedliche Dimensionen von Arbeitszeit.Definition "Teilzeitarbeit"Teilzeitarbeit kann folgendermaßen definiert werden: Teilzeitbeschäftigt gelten ArbeitnehmerInnen dann, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die ihrer vollzeitbeschäftigten KollegInnen. Vergleichsmaßstab ist dabei die betriebliche Ebene. Dies bedeutet z.B. in einem Betrieb mit einer Wochenarbeitszeitregelung von 38,5 Stunden, dass ein/eine ArbeitnehmerIn mit 35 Wochenstunden als teilzeitbeschäftigt gilt, während er/sie in einem Betrieb mit 35 Stunden Regelarbeitszeit vollzeitbeschäftigt wäre. Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung richtet sich demnach ganz konkret nach der betrieblich vereinbarten Wochenarbeitszeit. Der Prozentsatz der Arbeitszeitverkürzung ist zwischen ArbeiternehmerIn und ArbeitgeberIn frei verhandelbar.Fixe und flexible ArbeiszeitenTeilzeitarbeitsmodelle werden dabei genauso wie andere Arbeitszeitmodelle unterschieden in fixe und flexible Arbeitszeiten: Fixe Arbeitszeiten bedeuten, dass z.B. die Wochentage sowie Arbeitsbeginn und Arbeitsende festgeschrieben sind (z.B. Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder Samstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Diese Arbeitszeitregelungen haben den Vorteil, dass die ArbeitnehmerIn und die ArbeitgeberIn stets wissen, wann und wie lange gearbeitet wird. Sie haben damit eine große Planungssicherheit. Nachteilig kann dabei sein, dass Öffnungszeiten von Kindergärten, Tagesstätten oder Schulen nicht zu diesen Arbeitszeiten passen und berufstätige Eltern wegen Kinderbetreuung, Öffnungszeiten von Behörden/Banken oder Fahrzeiten des öffentlichen Nahverkehrs unter starken Zeitdruck geraten.Flexible Arbeitszeiten dagegen bedeuten, dass der Zeitpunkt und die Dauer der Arbeitszeit nicht in einen gleichmäßigen zeitlichen Turnus gelegt werden, sondern z.B. aufgrund der Auftragslage, saisonbedingter Einflüsse oder persönlicher Interessen (z.B. Schulferien, Krankheit der Kinder) variieren können. Eine Möglichkeit, die tägliche Arbeitszeit zu flexibilisieren, bietet beispielsweise das sogenannte Gleitzeitmodell, das sich in Deutschland im Verwaltungsbereich vieler Unternehmen und Behörden in den letzten Jahren durchgesetzt hat. Neben flexibilisierten Tagesarbeitszeiten existieren auch Modelle für Wochen-, Monats- und Jahresarbeitszeiten. Beispielsweise kann eine Teilzeittätigkeit auch so ausgeübt werden, dass die Person nicht jeden Tag oder jede Woche arbeitet, sondern im Rahmen eines Blockmodells z.B. jede zweite Woche ganztags. In witterungs- und tageslichtabhängigen Branchen werden zumeist Jahresarbeitszeitmodelle angewendet, die in den Sommermonaten längere Tagesarbeitszeiten einschließlich Wochenendarbeiten vorsehen als im Winter. Eine Steigerung der zeitlichen Flexibilisierung stellen Modelle dar, die Arbeitszeiten einerseits der Auftragslage oder andererseits den Möglichkeiten der ArbeitnehmerInnen anpassen. Hierbei muss die Lage und Dauer der Arbeitszeit zwischen Beschäftigten und Unternehmen ständig neu ausgehandelt werden - Planungssicherheit gibt es dabei wenig. Berufstätigen Eltern oder anderen interessierten ArbeitnehmerInnengruppen geben diese Modelle die Möglichkeit, Arbeitszeiten an ihre persönliche Lebenslage (z.B. Kinderbetreuung nur in Schulferien und am Wochenende durch Partner möglich) anzupassen. Unternehmen haben damit die Möglichkeit, die Arbeitszeiten direkter an die Auftragslage anzupassen. Diese Modelle erfordern allerdings sowohl bei Beschäftigten als auch Unternehmen besondere organisatorische und kommunikative Fähigkeiten. In diesem Fall ist es besonders wichtig, im Vorfeld zu klären, wer das Verfügungsrecht über die Arbeitszeiten hat. Wenn die Entscheidung über die Arbeitszeit dabei ausschließlich beim Arbeitgeber liegt, haben Beschäftigte keinerlei Möglichkeiten, ihre Arbeitszeiten mitzugestalten, d.h., es wird aufgrund von Unvorhersehbarkeit schwieriger, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren. Zur genauen Erfassung flexibilisierter Arbeitszeiten werden durch die Personalverwaltung der Betriebe zumeist so genannte Arbeitszeitkonten geführt. Diese Zeitkonten dokumentieren die Arbeitszeit der Beschäftigten und zeigen auf, in welchem Zeitraum Beschäftigte ihr vertragliches Stundenkontingent erfüllen. Auf diesem Zeitkonto werden auch Überstunden dokumentiert, die dann zumeist nicht finanziell vergütet, sondern als Freizeit ausgeglichen werden. Im betrieblichen Arbeitsalltag existieren häufig Arbeitszeitmodelle, die ein Mix aus unterschiedlichen Ansätzen darstellen. Teilzeitbeschäftigte haben hier zumeist feste Arbeitszeiten, die im Bedarfsfall z.B. bei besonderer Auftragslage durch ein gewisses Maß an Überstunden oder Mehrarbeit überschritten werden und durch so genanntes "Abfeiern" durch Freizeit ausgeglichen werden können. Im Folgenden werden nun noch einige im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit verwendete Begriffe erläutert. Job-SharingDieses Arbeitszeitmodell bedeutet, dass zwei oder mehr ArbeitnehmerInnen sich einen Arbeitsplatz teilen (z.B. ein Verwaltungsarbeitsplatz wird von zwei Mitarbeiterinnen besetzt, morgens 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags 12.00 bis 16.00 Uhr). Mit beiden ArbeitnehmerInnen wird ein Teilzeitarbeitsvertrag abgeschlossen. Von besonderer Wichtigkeit bei diesem Arbeitszeitmodell ist, dass die InhaberInnen des Arbeitsplatzes gut kooperieren können.Sabbat-JahrDieses Arbeitszeitmodell bezeichnet Freistellungen von der Arbeit für einen längeren Zeitraum (zumeist auf Wunsch der ArbeitnehmerInnen). Diese Freistellungen können z.B. ein ganzes Jahr und länger sein. Dabei behalten die ArbeitnehmerInnen das Recht auf ihren Arbeitspatz. Die Finanzierung dieser Freistellung muss mit dem/der ArbeitgeberIn ausgehandelt werden. Beispielsweise können hierzu "unbezahlter Urlaub" oder Arbeitszeitguthaben herangezogen werden.Job-RotationDieses Modell sieht vor, dass ein/eine ArbeiternehmerIn eine bestimmte Zeit aus seinen/ihrem Arbeitsplatz "aussteigt" (z.B. für Familienpause, Weiterbildung oder Sabbat-Jahr) und in dieser Zeit z.B. ein/eine Arbeitslose ein Einarbeitungspraktikum auf diesem Arbeitsplatz erhält. Die "Aussteiger" werden dafür nicht entlassen, sondern behalten ihren Arbeitsplatz. Die Praktikanten erhalten dadurch die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.AltersteilzeitDurch das Altersteilzeitgesetz erhalten ältere ArbeitnehmerInnen ab 55 Jahren vor ihrer Pensionierung die Möglichkeit, für die Dauer von bis zu drei Jahren Teilzeit zu arbeiten. Finanziert wird dieses Modell von ArbeitgeberInnen und Arbeitsämtern.Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Arbeitszeiten und die Möglichkeiten ihrer Gestaltung durch Gesetzgebung und Tarifverträge zunehmend komplexer werden. Diese Innovation ist ein wichtiger Baustein bei der Weiterentwicklung der Vereinbarkeit zwischen Familien- und Erwerbsarbeit. Weitere Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Teilzeitarbeit AutorinDr. Bettina F. Nickel ist Leiterin des Bereichs "Arbeit und Soziales" am Institut für Technologie und Arbeit e.V. der Universität Kaiserlautern. Hier ist sie neben Grundlagenforschung zu Thema Arbeitszeit u.a. verantwortlich für ein Forschungsprojekt zur Umsetzung von Teilzeitarbeit und Arbeitszeitflexibilisierung in Werkstätten für Behinderte. Adresse
Dr. Bettina F. Nickel | ||
Letzte Änderung: 26.04.2007 13:48:32 |