ZUM TEXTHauptmenüHauptseiteFamilienhandbuch-Forum Stichwortsuche von A bis ZAktivitäten mit KindernAngebote/Hilfen Behinderung Elternschaft Ernährung Erziehungsbereiche Erziehungsfragen Familie und Beruf Familienbildung Familienforschung Familienpolitik Gesundheit Häufige Probleme Haushalt/Finanzen Jugendforschung Kindertagesbetreuung Kindheitsforschung Kindliche Entwicklung Leistungen für Familien Partnerschaft Rechtsfragen Schule Teil- und Stieffamilien Trennung/Scheidung VerschiedenesImpressumKontakt | ZUM MENÜGifte in Haus und GartenEike Roscher Der Begriff "Gift" wird im landläufigen Sinn für Substanzen verwendet, die schon bei Aufnahme kleiner Mengen gesundheitliche Schädigungen verursachen. Eine wissenschaftliche Definition ist nicht so ohne weiteres möglich, denn es gilt auch heute noch die Aussage von Paracelsus (1493-1541): "Was ist das nit Gifft ist? Alle Ding sind Gifft und nichts ohn Gifft. Allein die Dosis macht, das ein Ding kein Gifft ist." Es hängt also ganz wesentlich von Menge und Zeitdauer ab, der man einer Substanz ausgesetzt ist, ob Schäden entstehen oder eben nicht (so kann Zyankali in geringen Mengen aufgenommen werden, ohne dass es schädlich wirkt, während die Aufnahme sehr großer Mengen Wasser unter Umständen sogar zum Tode führt). Daneben können Einwirkungsart (Einatmen, Verschlucken, Hautkontakt) und individuelle Eigenschaften (z.B. Unverträglichkeiten, Überempfindlichkeit, Alter) eine wichtige Rolle spielen. Man unterscheidet weiterhin meist zwischen Auswirkungen nach kurzzeitiger Belastung (akute Exposition) und nach lang andauernder (chronischer) Belastung; häufig treten dabei auch unterschiedliche Schadwirkungen auf. Einstufung und KennzeichnungDas Chemikalienrecht (Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung) fordert bei Stoffen und Zubereitungen (Stoffgemischen) eine Einstufung und Kennzeichnung nach schädlichen Eigenschaften. Es wird unterschieden zwischen der Einstufung aufgrund physikalisch-chemischer (z.B. hochentzündlich, brandfördernd) und gesundheitsschädlicher Eigenschaften (z.B. giftig, ätzend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend) sowie aufgrund bestimmter Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. wassergefährdend). Die Kennzeichnung erfolgt mit Symbolen (s.u.) und so genannten R- und S-Sätzen. Die R-Sätze beschreiben die Gefahren, die von den Stoffen ausgehen, die S-Sätze geben Sicherheitsratschläge zum Umgang mit den Stoffen. Entsprechende Listen sind im Internet z.B. unter folgenden Adressen zu finden: http://www.chemie.fu-berlin.de/chemistry/safety/r-saetze.html und http://www.chemie.fu-berlin.de/chemistry/safety/s-saetze.html.Symbole zur Kennzeichnung von Chemikalien
Gefahren ...Im Folgenden soll ein Überblick über Dinge in Haus und Garten gegeben werden, die vor allem bei falschem Verhalten zu gesundheitlichen Schädigungen führen können. Dabei wird die Gefahr akuter Vergiftungen im Vordergrund stehen, während Problembereiche, die eher bei einer längerfristigen Belastung kritisch sein können (z.B. Pestizid-Anwendungen in Innenräumen oder im Garten), nicht vertieft betrachtet werden. Angesichts der Vielzahl von Dingen, Mitteln und Materialien, die möglicherweise in Haus und Garten vorhanden sind, kann die folgende Übersicht natürlich nicht vollständig sein, sondern sie soll helfen, das Bewusstsein für gefährliche Stoffe und Situationen zu schärfen und dadurch die Vorsorge zu verbessern.... und SchutzmaßnahmenDie Erfahrungen der Giftinformationszentren (siehe unten) und der Zentralen Erfassungsstelle für Vergiftungen im Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) - seit 01.11.02 Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - zeigen, dass bei Vergiftungen im Haushalt in erster Linie Kinder betroffen sind, die ihre Umgebung intensiv erkunden (müssen). Zu einer weiteren gefährdeten Gruppe gehören Personen, die in irgendeiner Weise in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigt sind (z.B. durch hohes Alter, Sehbehinderungen, Alkoholkonsum). Um unbeabsichtigte Vergiftungen zu vermeiden, sind daher ganz allgemein folgende Vorsichtsmaßnahmen zu empfehlen:
Gefahren im Haus: Keller, Waschküche, GarageIn diesen Räumen werden viele Produkte gelagert, die gefährliche Stoffen enthalten können (die Zuordnung zu bestimmten Räumen ist schematisch und kann natürlich stark variieren):Reinigungs-, Wasch- und PutzmittelReinigungs-, Wasch- und Putzmittelmittel können viele verschiedene Inhaltsstoffe wie Säuren, Laugen, Chlorverbindungen und/oder Tenside enthalten. Sie wirken bei direktem Kontakt oft reizend bis ätzend und können nach Verschlucken zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Das Erbrechen von schäumenden Mitteln kann, wenn der Schaum eingeatmet wird, Schäden wie Lungenentzündungen und im schlimmsten Fall Ersticken verursachen.Schutzmaßnahmen:
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide)In erster Linie werden im Haushalt Mittel gegen Insekten und Nagetiere eingesetzt (Insektizide, Rodentizide), aber zum Teil werden auch Mittel gelagert, die im Garten gegen andere Tiergruppen (z.B. Würmer) oder unerwünschten Pflanzenwuchs (Herbizide) zum Einsatz kommen. Aufgrund der Vielzahl an Wirkstoffen und Anwendungsformen sind, vor allem bei falscher Anwendung, sehr unterschiedliche Schadwirkungen wie etwa Reizungen, die Beeinträchtigung von Nervenfunktionen oder Herz-Kreislaufstörungen möglich.Schutzmaßnahmen:
Farben, Lacke, LösemittelAuch wenn in den letzten Jahren zunehmend mehr Farben und Lacke mit weniger bedenklichen Lösemitteln zur Verfügung stehen, werden immer noch herkömmliche Produkte mit bedenklicheren Inhaltsstoffen angeboten oder im Haushalt aufbewahrt (z.B. Terpentin, Terpentinersatz, Nitroverdünnung). Durch die Lösemittel kann es zu Reizungen kommen; nach Einatmen größerer Mengen sind zentralnervöse Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit und Übelkeit denkbar; nach Verschlucken treten vor allem Übelkeit und Erbrechen auf.Schutzmaßnahmen:
AutobatterienAutobatterien enthalten Blei und Schwefelsäure. Während Blei vor allem bei länger anhaltendem Kontakt, der in der Regel wenig wahrscheinlich ist, gesundheitsschädlich werden kann, ist die Schwefelsäure auch bei kurzzeitigem Kontakt gefährlich (Reizung bis Verätzung von Augen und Haut).Schutzmaßnahmen:
FrostschutzmittelFrostschutzmittel können Ethylenglykol (1,2-Ethandiol) enthalten, das süßlich riecht und bitter-süßlich schmeckt. Bei Augenkontakt kann es zu Reizungen kommen; nach Verschlucken sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Störungen von Zentralnervensystem (Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Krämpfe), Atmung und Nierenfunktion möglich.Kraftstoffe, HeizölBenzin, Diesel und Heizöl können ähnliche Wirkungen wie Lampenöle zur Folge haben (siehe unten).Gefahren im Haus: Küche, Bad, Schlafzimmer, WohnzimmerVerschiedene der oben beschriebenen Gefahrenquellen wie Reinigungs-, Wasch- und Putzmittel oder Pestizide können auch in diesen Räumen vorhanden sein. Weiterhin ist an folgende Dinge zu denken:MedikamenteMedikamente enthalten Wirkstoffe, die den Körper bei der Gesundung unterstützen sollen, bei falscher Verwendung aber leicht zu Vergiftungen führen können. Kinder, die Tabletten für Süßigkeiten halten oder Doktor spielen wollen, sind besonders gefährdet. Bei kranken Personen stehen die Medikamente aus praktischen Gründen häufig offen neben dem Bett oder befinden sich in einer unverschlossenen Nachttischschublade, so dass sie für Kinder einfach erreichbar sind. Gedacht werden sollte auch an Medikamente, die ein Besuch vielleicht mitbringt oder mit denen Kinder bei Besuchen außerhalb der eigenen Wohnung in Berührung kommen können, weiterhin an rezeptfrei erhältliche Produkte und Tierarzneimittel. Selbst bei der normalen Anwendung von Medikamenten können Verwechselungen auftreten, wobei besonders Personen mit den oben genannten Beeinträchtigungen gefährdet sind.Schutzmaßnahmen:
LampenöleParaffin- und petroleumhaltige Lampenöle stellen für Kinder die höchste Gefahr unter den Haushaltschemikalien dar, besonders wenn sie gefärbt und/oder parfümiert sind. Gelangen solche Öle als Flüssigkeit in die Lunge, kann es zu Atembeschwerden und Entzündungen bis hin zu lebensgefährlichen Lungenschädigungen kommen. Solche Beschwerden sind schon möglich, wenn ein Kind nur am petroleumhaltigen Docht einer Öllampe nuckelt. In Deutschland ereigneten sich nach Aufnahme von Lampenölen bereits mehrere Todesfälle bei Kleinkindern. Der Handel mit gefärbten und/oder parfümierten Lampenölen in haushaltsüblichen Mengen ist inzwischen verboten.Schutzmaßnahmen:
BatterienBesonders Knopfzellen können leicht von Kindern verschluckt werden. Wenn ihr Inhalt im Verdauungstrakt freigesetzt wird, kann es zu Reizungen bis Verätzungen und dadurch zu Magen-Darmbeschwerden kommen. Ob wegen der Aufnahme von Quecksilberverbindungen zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, sollte mit einem Arzt besprochen werden.Schutzmaßnahmen:
TabakwarenNicht nur der "bestimmungsgemäße" Gebrauch von Tabakwaren ist gesundheitsschädlich. So enthält eine Zigarette eine Nikotinmenge, die für ein kleines Kind tödlich sein kann. Dass es relativ selten zu solchen Vergiftungen kommt, liegt unter anderem daran, dass das Nikotin in Magen und Darm nur langsam aus dem Tabak herausgelöst wird, im Körper aber schnell genug abgebaut werden kann. Gefährlicher sind Zigarettenkippen und Flüssigkeiten (Getränkereste), in die Kippen geworfen worden sind, da das Nikotin hier leichter verfügbar vorliegt. Eine Vergiftung äußert sich in Störungen des Nervensystems wie Unruhe, Zittern, Erbrechen, Schwitzen, Bewusstseinstörungen, Krampfanfällen und Kreislaufkollaps.Schutzmaßnahmen:
AlkoholAlkoholische Getränke und alkoholhaltige Produkte wie Parfüme, Rasierwasser, Arzneien oder Fensterreiniger stellen vor allem in hochkonzentrierter Form ein Problem dar. Die Gefahr von Getränken mit geringerem Alkoholgehalt für Kinder sollte aber wegen der oft leichten Verfügbarkeit ebenfalls nicht unterschätzt werden, denn Kinder reagieren empfindlicher auf Alkohol als Erwachsene. Neben Reizwirkungen bis hin zu Gewebsschädigungen bei Verschlucken von "Hochprozentigem" und den bekannten Folgen wie Rausch, Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen können unter Umständen auch Störungen im Zuckerstoffwechsel auftreten.Schutzmaßnahmen:
Kosmetika, KörperpflegeprodukteDie Produkte aus diesem Bereich sind meist wenig giftig. Dennoch kann es bei einer umfangreicheren Aufnahme zu Unwohlsein, Übelkeit und Erbrechen kommen. Problematisch sind z.B. auch schäumende Produkte (siehe oben) oder Nagellackentferner (Lösemittel), und selbst Babypuder kann bei übermäßigem Einatmen akute Atembeschwerden, unter Umständen sogar bleibende Lungenschäden verursachen. Daher empfiehlt sich auch hier ein überlegter Umgang mit den Produkten.SpraysWegen der feinen Verteilung der Inhaltsstoffe in der Luft kann es bei der Verwendung von Sprays zu Atembeschwerden, unter Umständen sogar zu lebensbedrohlichen Vergiftungen kommen. Auch ein In-die-Augen-Sprühen kann problematisch sein.Schutzmaßnahmen:
PflanzenVerschiedene Zimmerpflanzen können nach dem Verzehr einzelner Teile oder auch bei Hautkontakt leichte bis erhebliche Beschwerden verursachen. Daher ist es in einem Haushalt mit kleinen Kindern sinnvoll, auch in dieser Richtung nachzuforschen. Nähere Informationen sind z.B. in den Broschüren "Giftige Pflanzen im Wohnbereich und in freier Natur" des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und "Achtung! Giftig! Vergiftungsunfälle bei Kindern" der Aktion "Das sichere Haus" (http://www.das-sichere-haus.de) enthalten (s.u.). Eine Vielzahl von Informationsquellen findet sich auch im Internet (z.B. http://www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale/pflanidx.html oder http://www-vetpharm.unizh.ch/giftdb/giftf.htm).Schutzmaßnahmen:
Gifte im GartenChemikalienZusätzlich zu den oben schon angesprochenen Pestiziden soll an dieser Stelle noch auf eventuell vorhandene Mittel zur Desinfektion von Badewasser hingewiesen werden, die wegen ihrer Reiz- bis Ätzwirkung mit Vorsicht zu handhaben sind und auf keinen Fall in Kinderhände gehören. Pflanzendünger ist meist nicht allzu giftig, kann aber bei Verschlucken durchaus zu Magen-Darmbeschwerden führen.Schutzmaßnahmen:
PflanzenKinder erleben den Garten meist auch als Quelle wohlschmeckender oder zumindest essbarer Produkte, wissen aber oft nicht, dass nicht alle "attraktiven" Pflanzen und Pflanzenteile bekömmlich sind. Daher sollten Anpflanzungen überlegt vorgenommen und überprüft werden (siehe Pflanzen im Haus), um Vergiftungen zu vermeiden.Schutzmaßnahmen:
TiereBienen, Wespen und Hornissen stellen eine deutliche Gesundheitsgefährdung dar. Schon ein einziger Stich bereitet bekanntermaßen erhebliche Beschwerden (und ist im Mund unter Umständen lebensgefährlich); mehrere Stiche können besonders bei kleinen Kindern zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Besteht bereits eine Insektengiftallergie, sollte bei einem Aufenthalt im Freien (eventuell auch im Haus) eine geeignete Notfallausrüstung bereitliegen (Rücksprache mit dem Arzt). Schlangen sollten vorsichtshalber nicht angefasst werden.Schutzmaßnahmen:
Wenn etwas passiert ist ...
Giftinformationszentren
Berlin (Kinderklinik, Innere Medizin) Quellen, weitere Informationen
Aktion "Das sichere Haus": Achtung! Giftig! Vergiftungsunfälle bei Kindern. Siehe Website: http://www.das-sichere-haus.de/info_material.html Autor
Dr. rer. nat. Eike Roscher | ||||||||||||||||
Letzte Änderung: 04.09.2009 16:28:36 |