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![]() "Offene Adoption" ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Adoptionsformen, die sich hinsichtlich des Grades der Intensität von Kontakten zwischen leiblichen Eltern und Adoptivfamilien unterscheiden. Bei schwächeren Formen wird das Inkognito der Adoptiveltern aufrechterhalten; bei stärkeren verzichten diese auf ihr in § 1758 Abs. 1 BGB begründetes Recht auf Anonymität (vgl. Artikel "Adoption - rechtlich gesehen"). Es ist offensichtlich, daß offene Adoptionen mit intensiven Kontakten und Dauerpflege viele Gemeinsamkeiten aufweisen. Jedoch haben die Adoptiveltern bei offenen Adoptionen das Kind als Kind angenommen und besitzen die vollen Elternrechte. Sie können dementsprechend dessen Umgang bestimmen, also z.B. bei negativen Auswirkungen jegliche Beziehung zu den leiblichen Eltern unterbinden. VorgeschichteSeit Beginn der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts werden die mit der Inkognitoadoption verbundenen Probleme diskutiert. Es wurde deutlich, daß viele leibliche Mütter nach der Adoption ihr Kind nicht vergessen, jahrelang um es trauern und oft psychische oder psychosomatische Störungen entwickeln. Ferner wurde erkannt, daß es Adoptiveltern durch die Inkognitoadoption (und die mangelnde Aufklärung über die Vorgeschichte ihrer Kinder) ermöglicht wird, einer für die kindliche Entwicklung positiven "Normalisierung eigener Art" (Hoffmann-Riem 1984) aus dem Weg zu gehen und das Kind als "Besitz" zu betrachten. Auch kann unter diesen Umständen das Thema "Adoption" tabuisiert werden, so daß das Kind in der daraus resultierenden Atmosphäre der Geheimnistuerei mit adoptionsbezogenen Problemen alleingelassen ist. Zudem kann sein "böses Blut" für Erziehungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten verantwortlich gemacht werden. Adoptivkinder entwickeln bei Inkognitoadoptionen oft Identitätskonflikte. Es fällt ihnen schwer, die Tatsache zu verarbeiten, daß sie "Kinder mit zwei Elternpaaren" sind und daß ihre Herkunft im Dunkeln liegt. Manche Adoptierte entwickeln ein so starkes Bedürfnis nach einem Kennenlernen der leiblichen Eltern, daß sie sich auf die Suche nach ihnen begeben. Es wurde also erkannt, daß sich die drei Seiten des "Adoptionsdreiecks" gedanklich intensiv miteinander beschäftigen und daß es dabei zu problematischen Entwicklungen kommen kann, wenn eine oder zwei Seiten unbekannte Größen bleiben.Diese kurz skizzierten Erkenntnisse führten dazu, daß man die bisherige Vermittlungspraxis in Frage stellte. Manche Sozialarbeiter begannen im Verlauf der 80er Jahre, mit offenen Formen der Adoption zu experimentieren. Sie vertraten die Auffassung, daß sowohl die leiblichen Eltern als auch die Adoptiveltern am Gedeihen des betroffenen Kindes interessiert sind und zu dessen Wohl zusammenarbeiten können. Auch glaubten sie, daß die leiblichen Eltern wollen, daß die von ihnen gezeugten Kinder von den Adoptiveltern geliebt werden und daß sie sich deshalb nicht in deren Erziehung einmischen werden. Schließlich wurde davon ausgegangen, daß Adoptivkinder mehr als ein Elternpaar lieben können. Von Bedeutung ist ferner, daß heute leibliche Eltern im Gegensatz zu früher eher als Klienten mit bestimmten Rechten und zu berücksichtigenden Bedürfnissen betrachtet werden und daß in der Sozialarbeit mehr als zuvor Offenheit, Vertrauen, Transparenz des Verfahrens und Mitwirkung der Klienten betont werden. Schließlich werden mehr ältere Kinder vermittelt, die bereits Bindungen an leibliche Verwandte entwickelt haben, die es zu schützen gilt. Arten offener AdoptionenEs gibt nicht die offene Adoption. Vielmehr müssen nach dem Grad der Offenheit verschiedene Formen unterschieden werden, insbesondere:
Vorteile und Gefahren offener AdoptionenDie möglichen Vor- oder Nachteile offener Adoptionen mit persönlichem Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Adoptivfamilie sollen an dieser Stelle nur thesenhaft formuliert werden. Es werden immer zunächst die Vorteile und dann die Nachteile für eine der drei Seiten des "Adoptionsdreiecks" genannt:
Sollte die Wahl auf die offene Adoption gefallen sein, so müssen die leiblichen Eltern und die zukünftigen Adoptiveltern seitens der Adoptionsvermittlungsstelle gründlich darauf vorbereitet werden. Das erste Zusammentreffen sollte nur dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. Im Verlauf weiterer Treffen können sich die leiblichen Eltern und die Bewerber über ihren bisherigen Lebensweg und ihre gegenwärtige Situation, über ihre Werte, Einstellungen, Erwartungen und Erziehungsvorstellungen austauschen. Verlaufen die Gespräche negativ, so sollten sie jederzeit das Recht haben, weitere Kontakte abzulehnen. Im positiven Fall muß die Beziehung zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern definiert, müssen Regelungen hinsichtlich Rollen, Verantwortlichkeiten, Besuche, Verhältnis zum Kind, Verwandtenkontakte usw. festgelegt werden, die flexibel sein und das wachsende Mitspracherecht der Kinder berücksichtigen sollten. Dabei sind die Rollen möglichst klar zu differenzieren: Den leiblichen Eltern muß klar sein, daß sie in Zukunft wie entfernte Verwandte zu agieren haben, daß die Erziehung des Kindes Aufgabe der Adoptiveltern ist, daß diese die vollen Elternrechte mit der Adoption erhalten und über den Umgang des Kindes bestimmen können. Schließlich kann bei Säuglingsadoptionen über den Verlauf der Schwangerschaft, die Anwesenheit der zukünftigen Adoptiveltern bei der Geburt, die Taufe und die Übergabe des Kindes diskutiert werden. Generell besteht die Möglichkeit, einen Vertrag über Art, Dauer und Häufigkeit der Kontakte zwischen leiblichen Eltern und Adoptivfamilie zu schließen. Dieser darf aber nicht Bedingung für die Freigabe des Kindes zur Adoption sein (§ 1750 Abs. 2 BGB) oder Vertragsstrafen enthalten. Auch muß den Vertragspartnern bewußt sein, daß die Adoptiveltern jederzeit die Vereinbarungen widerrufen können (Elternrechte). Diese können dann den leiblichen Eltern den Umgang mit dem Kind untersagen (vgl. Artikel "Adoption - rechtlich gesehen"). Eine etwas andere Situation ist bei der offenen Adoption älterer Kinder gegeben. Diese müssen seitens der Adoptionsvermittlungsstelle auf ihre neue Lebenssituation gründlich vorbereitet werden. So sollten die leiblichen Eltern ihnen offen sagen, daß sie nicht für sie sorgen können, daß dieses nicht Schuld der Kinder ist, daß sie sich für ihre Freigabe zur Adoption entschieden haben und daß sie sie für neue Eltern-Kind-Beziehungen freigeben. Den Kindern muß beim Verarbeiten der daraus resultierenden Gefühle geholfen werden. Auch sind die Auswirkungen für ihr Selbstbild zu prüfen. Selbstverständlich sollten sie der offenen Adoption zustimmen. Die Kinder können langsam an ihre neuen Eltern gewöhnt werden - indem sie diese zunächst nur besuchen, dann einige Wochenenden mit ihnen verbringen und schließlich zu ihnen ziehen. Die Adoptiveltern sind nicht nur auf die vom Adoptionsvermittler erhaltenen Informationen über das Kind angewiesen, sondern können von sich aus Kontakt zu den bisherigen Lehrern, Ärzten, Therapeuten und Pflegeeltern des Kindes oder zu entfernten leiblichen Verwandten aufnehmen. In allen Fällen einer offenen Adoption sollte den Adoptiveltern aber nach der Übergabe des Kindes Zeit gelassen werden, in Ruhe und ohne intensivere Kontakte zu leiblichen Verwandten des Kindes die Elternrolle zu übernehmen. Literatur
Hoffmann-Riem, C.: Das adoptierte Kind. Familienleben mit doppelter Elternschaft. München: Fink 1984. Autor
Dr. Martin R. Textor ist wissenschaftlicher Angestellter am: | ||
Letzte Änderung: 07.05.2008 11:16:06 |