Christian Lindmeier
Geistige Behinderung ist nicht etwas, was man hat - wie blaue Augen oder ein 'krankes' Herz. Geistige Behinderung ist auch nicht etwas, was man ist - wie etwa klein oder dünn zu sein. Sie ist weder eine gesundheitliche Störung noch eine psychische Krankheit. Sie ist vielmehr ein spezieller Zustand der Funktionsfähigkeit, der in der Kindheit beginnt und durch eine Begrenzung der Intelligenzfunktionen und der Fähigkeit zur Anpassung an die Umgebung gekennzeichnet ist. Geistige Behinderung spiegelt deshalb das 'Passungsverhältnis' zwischen den Möglichkeiten des Individuums und der Struktur und den Erwartungen seiner Umgebung wider.Mit diesen Umschreibungen aus dem Jahre 1992 versucht die Amerikanische Vereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung ("American Association of Mental Retardation - AAMR") als weltweit größte Interessensvereinigung von Angehörigen und Freunden von Menschen mit geistiger Behinderung eine Annäherung an eine Definition geistiger Behinderung. Sie verdeutlicht, dass geistige Behinderung - wie Behinderung überhaupt - heute nicht mehr als individuelles Merkmal eines Menschen aufgefasst wird, sondern als
mehrdimensionales und
relationales Phänomen (vgl. Lindmeier 1993).
1Der Schwerpunkt der Betrachtung verlagert sich also heute von der Person auf den
Lebensbereich, in dem eine Person mit geistiger Behinderung spezielle Unterstützung und Begleitung benötigt. Dadurch rücken auch die
Hindernisse ('behindert werden') in den Blick, die Personen mit derartigen Entwicklungsvoraussetzungen zusätzlich in den Weg gelegt werden können, zum anderen aber auch die
Hilfen, von denen es entscheidend abhängt, wie gut diese Personen im Alltag zurecht kommen. Dementsprechend definiert die AAMR:
"Geistige Behinderung bezieht sich auf substanzielle Einschränkungen der situativen Handlungsfähigkeit. Die intellektuellen Fähigkeiten sind signifikant unterdurchschnittlich; gleichzeitig liegen damit zusammenhängende Erschwernisse in zwei oder mehreren der nachfolgend genannten Bereiche des täglichen Lebens vor:
- Kommunikation
- Selbstversorgung
- Wohnen
- Sozialverhalten
- Benutzung der Infrastruktur
- Selbstbestimmung
- Gesundheit und Sicherheit
- Lebensbedeutsame Schulbildung
- Arbeit und Freizeit" (1992a, S. 1).
Die verschiedenen Dimensionen des täglichen Lebens werden von der AAMR unter der übergreifenden Leitidee des selbstständigen Lebens in der Gemeinde oder im Stadtteil thematisiert. Da es sich um eine praxisrelevante Definition handelt, wird für jede Person ein sog. "Kompetenzinventar" erstellt, das eine differenzierte Analyse und Beschreibung von Fähigkeiten in den genannten Bereichen des täglichen Lebens bietet (AAMR 1992b; Übersetzung durch J. Goll 1998, 24ff):
"Kommunikation
Fähigkeit, durch symbolisches Kommunikationsverhalten (Worte, Schrift, graphische Symbole und Zeichensprache) oder non-symbolische Kommunikation (z.B. Gesichtsausdrücke, Körperbewegungen, Berührungen und Gesten) Informationen aufzunehmen oder mitzuteilen.
Selbstversorgung
Grundlegende lebenspraktische Kompetenzen: z.B. Essen, Anziehen, Körperpflege, Benutzung der Toiletten und Hygiene.
Wohnen
Aufgaben, die täglich im Haushalt anfallen: z.B. Hausarbeit, Kleiderpflege, Instandhaltung von Besitz, Essenszubereitung, Ausarbeitung eines Essensplans und Budgets, Sicherheit im Haus und Einteilung des Tages. Weitere Fähigkeiten, die in diesem Bereich von Bedeutung sind: Sich im eigenen Zuhause und in der Nachbarschaft zurechtzufinden, Entscheidungen und Bedürfnisse zu vermitteln, soziale Interaktion zu initiieren und lebensbedeutsame Schulbildung anzuwenden.
Sozialverhalten
Ausübung angemessenen sozialen Verhaltens (z.B. Freundschaften schließen, Dankbarkeit ausdrücken, lächeln, sich abwechseln beim Spiel und bei Pflichten, Zusammenarbeit mit anderen, ehrlich sein, angemessenes Spielverhalten, Interesse an anderen bekunden, Einfühlsamkeit und faires Verhalten).
Benutzung der Infrastruktur
Sachgerechte Nutzung öffentlicher Einrichtungen und der Infrastruktur einer Gemeinschaft: z.B. Fortbewegung innerhalb einer Gemeinde, das Einkaufen von Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Lebens, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Geschäften und Firmen (z.B. ... Arztpraxen), den Besuch von Gottesdiensten und die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Freizeitanlagen, Theater ... ).
Selbstbestimmung
Kompetenzen, eigene Entscheidungen treffen zu können und z.B. Aktivitäten, die den eigenen Interessen entsprechen, anzuregen bzw. zu arrangieren; notwendige Aufgaben durchzuführen; Hilfe zu suchen oder um sie zu bitten, wenn man sie braucht; Schwierigkeiten in vertrauten und neuen Situationen bewältigen zu können; Ansprüche und Wünsche deutlich zu machen und für sich selbst einzutreten.
Gesundheit und Sicherheit
Für das eigene Wohlergehen zu sorgen: z.B. Zusammenstellung eines angemessenen Essensplans; Erkennung, Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten; einfache Handgriffe der Ersten Hilfe; Sexualität; Fitness; grundlegende Regeln der Sicherheit (z.B. Befolgung von Regeln und Gesetzen, ... Überqueren der Straße ... ); regelmäßige Arzt- und Zahnarztbesuche und tägliche Hygiene.
Lebensbedeutsame Schulbildung
Kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, die mit 'Schulwissen' zu tun haben: Schreiben und Lesen; anwendbare Mathematikkenntnisse; grundlegende Kenntnisse im naturwissenschaftlichen Bereich, die mit dem Umfeld- und Umweltbewußtsein zu tun haben; Gesundheit und Sexualität; Geographie und Sozialkunde). Der Schwerpunkt liegt nicht im akademischen Bereich, sondern im lebensbedeutsamen und alltäglichen Bereich, d.h. im Erwerb von Wissen, das für ein eigenständiges Leben hilfreich sein kann.
Freizeit
Aktivitäten im Bereich der Freizeit und Erholung, die persönliche Vorlieben und Entscheidungen eines Menschen widerspiegeln; Aktivitäten, die in der Öffentlichkeit stattfinden, sollten der Altersgruppe und dem kulturellen Hintergrund des Individuums entsprechen: z.B. Auswahl und Initiierung von Aktivitäten; Nutzung von und Spaß an angebotenen Aktivitäten in Freizeit und Erholung, sowohl zu Hause als auch in der Gemeinde, alleine oder mit anderen; Fähigkeit, sich zu entscheiden, an einer Aktivität nicht teilzunehmen, an etwas länger teilzunehmen sowie das eigene Interessensgebiet und das individuelle Repertoire an Fertigkeiten zu erweitern.
Arbeit
Ausübung einer Ganztags- oder Halbbeschäftigung oder Teilnahme an einer freiwilligen Arbeitstätigkeit innerhalb der Gemeinde: Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem bestimmten Beruf; angemessenes Sozialverhalten; angemessenes Arbeitsverhalten (z.B. Arbeiten fertigstellen, sich über Zeitvorgaben bewußt sein; um Hilfe bitten können; Kritik annehmen); Verwaltung von Geld; Anwendung von lebensbedeutsamer Schulbildung; Wegefähigkeit [besser: Mobilität, C. L.], um rechtzeitig und wohlbehalten zur Arbeit und wieder nach Hause zu kommen; Vorbereitungen für die Arbeit treffen sowie auf angemessene Weise mit den Kolleg/innen interagieren [zu können]."
Auf der Basis der ausführlich analysierten und beschriebenen individuellen Kompetenzen lässt sich eine präzise Planung
der Art und Intensität von psychosozialen und pädagogischen Hilfeleistungen vornehmen, die der Betreffende unter der Maßgabe eines selbstständigen und sozial integrierten Lebens und Handelns im Alltag benötigt. Hinsichtlich der Art und der Intensität der Hilfen lassen sich dabei vier Unterstützungsgrade unterscheiden:
- Periodische Unterstützung ('intermittent supports'): Die Unterstützungsleistungen werden nur zeitweise und episodisch benötigt (z.B. während einer akuten Erkrankung oder bei einem zeitlich begrenzten Verkehrstraining).
- Begrenzte Unterstützung ('limited supports'): Die Unterstützungsleistungen werden regelmäßig in einzelnen Lebensbereichen benötigt (z.B. Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten).
- Ausgedehnte Unterstützung ('extensive supports'): Die Unterstützungsleistungen werden permanent und zeitlich unbegrenzt in mehreren Lebensbereichen benötigt (z.B. langfristige Unterstützung im Haushalt und gleichzeitige Unterstützung am Arbeitsplatz).
- Umfassende Unterstützung ('pervasive supports'): Die Unterstützungsleistungen sind charakterisiert durch ihre zeitliche Konstanz und hohe Intensität. Unterstützung wird in vielen Lebensbereichen gebraucht und ist zumeist lebenserhaltender Natur.
Nach dieser Definition der AAMR, die in den USA 1992 als "the new definition" entwickelt und propagiert wurde, werden also nicht mehr Menschen nach Art und Schwere ihrer Behinderungen klassifiziert (leichte, mäßige, schwere geistige Behinderung), sondern notwendige Hilfen nach ihrer Art und Intensität. Die mehrdimensionale und relationale Sichtweise der AAMR ist sowohl
kompetenzorientiert oder ressourcenorientiert als auch
an der Unterstützung orientiert, weil es ihr um das optimale "Passungsverhältnis" zwischen den Möglichkeiten des Individuums und den Anforderungen und Erwartungen seiner Umgebung geht. Neben den Kompetenzen werden also auch die Bereiche hervorgehoben, in denen die betreffende Person spezielle Formen der pädagogischen und psychosozialen und der medizinischen oder rechtlichen Unterstützung benötigt.
Ein ganz ähnliches Verständnis von (geistiger) Behinderung liegt der im Mai 2001 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedeten, revidierten "Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" (ICF)
2 zu Grunde. "Behinderung" wird in der ICF als jede Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einer Person angesehen. "Funktionsfähigkeit" ist ein mehrdimensionaler Begriff, der auch soziale Aspekte umfasst (bio-psycho-sozialer Ansatz). Neben der Schädigung von
Körperfunktion und -strukturen (z.B. Hörschädigung, Hirnschädigung) werden in der ICF auch die Dimensionen der konkret durchführbaren
Aktivitäten und der Ausmaß der Teilhabe (
Partizipation) an der Gemeinschaft als Messgrößen für Feststellung einer Behinderung herangezogen (vgl. Schuntermann 1999).
Behinderung wird also künftig nicht mehr als etwas aufgefasst werden, was eine Person ist oder hat, sondern als etwas, was in konkreten Handlungssituationen als komplexer wechselseitiger Zusammenhang von Beeinträchtigungen der Körperfunktionen und -strukturen, Aktivitäts- und Partizipationseinschränkungen darstellt. Auch unter Bezugnahme auf die neue WHO-Definition lässt sich also feststellen: Eine Person mit einer Beeinträchtigung der intellektuellen Funktionen wird bei der Bewältigung situativer Anforderungen und Erwartungen in allen Lebensbereichen, in denen intellektuelle Fähigkeiten eine wichtige Rolle spielen, eingeschränkt sein, es sei denn, dass ihr entsprechende persönliche oder technische Hilfen zur Verfügungen stehen.
Diese Klassifikation wurde in dem am 1. Juli 2001 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX), das die "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich vereinheitlichen soll, zu Grunde gelegt. Auch das erste bundesdeutsche Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, basiert auf der Behinderungsdefinition der WHO.
Anmerkungen
1. Dabei wird natürlich nicht ausgeblendet, dass als individuelle Entstehungsgründe geistiger Behinderung organisch bedingte Schädigungen des Gehirns in Betracht kommen, die vor, während oder nach der Geburt eingetreten sein können und in ihrer individuellen Ausprägung erhebliche Unterschiede aufweisen können (vgl. Neuhäuser/ Steinhausen 1999).
2. Die erste WHO-Klassifikation stammt aus dem Jahr 1980. Auch die Internationale Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH-1) fand in den meisten Bereichen der Rehabilitation (Medizin, Recht, Pädagogik usw.) Anwendung, musste aber in den letzten Jahren überarbeitet werden, weil sie die Behinderung zu sehr einseitig der einzelnen Person zuschrieb.
Literatur
AAMR: Mental Retardation: Definition, classification, and systems of supports. Washington, DC: AAMR 1992a
AAMR: Mental Retardation: Definition, classification, and systems of supports - workbook. Washington, DC: AAMR 1992b
Goll, Jelena: Neuere Ansätze zum Verständnis von geistiger Behinderung: Auf der Suche nach alternativen Begriffen und Zugangsweisen. In: Goll, Harald (Hrsg.): Selbstbestimmung und Integration als Lebensziel. Hammersbach 1998, S. 15-31
Lindmeier, Christian: Behinderung - Phänomen oder Faktum? Bad Heilbrunn 1993
Neuhäuser, Gerhard; Steinhausen, Hans-Christian (Hrsg.): Geistige Behinderung: Grundlagen, klinische Syndrome, Behandlung und Rehabilitation. 2., überarb. und erw. Aufl. Stuttgart, Berlin, Köln: Kohlhammer 1999
Schuntermann, Michael F.: Behinderung und Rehabilitation: Die Konzepte der WHO und des deutschen Sozialrechts. In: Die neue Sonderschule 44 (1999), S. 342-363
Autor
Prof. Dr. Christian Lindmeier
Universität Koblenz-Landau, Abt. Landau
Institut für Sonderpädagogik
Allgemeine Sonderpädagogik
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