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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Familienhebammen - Gesundheitsförderung und Unterstützung von Mutter, Vater und Kind von Anfang an


Tätigkeitsfeld einer Familienhebamme: Unterstützen – Beraten – Betreuen

Die Arbeit der Familienhebamme hat die Gesundheit von Mutter und Kind mit Hilfe niedrigschwelliger Angebote innerhalb des sozialen Netzes zum Ziel. Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Betreuung von Risikogruppen durch aufsuchende Tätigkeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen. Aufgabenschwerpunkt ist die Begleitung und Beratung von Risikoschwangeren und Familien mit einem erheblichen Förderbedarf bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes.

Schwerpunkte der Arbeit einer Familienhebamme

  • Unterstützung, Beratung und Betreuung von Eltern mit eingeschränkter Fähigkeit in der Alltagsbewältigung
  • Motivation von Mutter & Kind in schwierigen Lebensumständen durch Hilfe zur Selbsthilfe
  • Förderung und Beobachtung der Entwicklung der Mutter-Kindbeziehung
  • Netzwerk- und Kooperationsarbeit zur Schließung von Versorgungslücken
  • Konfliktberatung in allen Lebenslagen rund um die Geburt eines Kindes
  • Alltägliche Hebammentätigkeiten (Vorsorge, Wochenbettbetreuung, Nachsorge, Stillberatung, etc.)
  • Dokumentation

Kriterien für die Betreuung durch die Familienhebamme

  • Minderjährigen-Schwangerschaft
  • Verdacht auf Kindswohlgefährdung
  • Psychische Erkrankungen
  • Mangelnde Sprach– und Sozialsystem-Kenntnisse aufgrund von Migrationshintergrund
  • Familiäre- und/oder altersbedingte Überforderung
  • Soziale Isolation
  • Geringer sozio-ökonomischer Status und/oder Bildungsstand
  • Vernachlässigung des Kindes
  • Häusliche Gewalt
  • Suchterkrankung
  • Chronische Erkrankungen bzw. medizinische Auffälligkeiten
  • Körperliche oder geistige Behinderung
  • Aufenthalt in Mutter/Kind Einrichtung
  • Langer stationärer Aufenthalt von Mutter und/oder Kind
  • Analphabetentum

Kontakt
Familienhebammenbeauftragte des Landesverbandes der Hebammen NRW
Jennifer Jaque-Rodney
Wachtelweg 25 – 44807 Bochum
Tel: 0234-290610
Email: jaque-rodney@hebammen-nrw.de
Internet: www.familienhebamme.de

Letzte Änderung: 05.02.2010 04:40:00Zum Seitenanfang